Lüftung von Gewerbe, Industrie, Sport- und Versammlungsstätten
Die Belüftung von
Gewerberäumen, Fabrikhallen, Sport- und Versammlungsstätten
ist oft mit besonderen Anforderungen verbunden. Die Be- und Entlüftung muss jeweils an die Nutzung des Gebäudes (Versammlungs-, Produktions- oder Lagerstätte) angepasst werden.
In Produktionsstätten kann beispielsweise das zügige Abführen von Schadstoffen (Staub, Gas, Dämpfe) eine wichtige Rolle spielen, für die oft gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind.
Gründe für den Einsatz raumlufttechnischer Anlagen
fensterlose, festverglaste oder innen liegende Räume, die die Bereitstellung einer gewissen Frischluftzufuhr erfordern
ausgedehnte, kompakte Gebäude (wie z. B. Kaufhäuser, Versammlungsräume, Großräume etc.) sowie Räume mit großer Raumtiefe, bei denen eine natürliche Lufterneuerung nicht mehr oder nur unzureichend gewährleistet ist
äußere Umweltbedingungen, die eine natürliche Lüftung nicht oder nur eingeschränkt zulassen, wie z. B.
– starker Windanfall (bei Gebäuden großer Höhe)
– Luftverschmutzung (in Innenstädten oder Industriegebieten)
– Lärm (an verkehrsreichen Straßen, Flughäfen etc.)
– Klima (z. B. hohe Temperaturen bei hoher Luftfeuchte)
Gebäude, in denen eine Kühlung erforderlich ist wegen übermäßiger Raumerwärmung durch Personen (Sitzungs- und Versammlungsräume, Theater etc.), Beleuchtung, Maschinen oder Geräte (Großraumbüros, Gewerbe- und Industriebetriebe)
Absaugungen von giftigen Gasen, Dämpfen oder Gerüchen (z. B. in Tiefgaragen, Laborgebäuden, Küchen, Aborten)
Erfordernis für bestimmtes gleich bleibendes Raumklima in Bezug auf Temperatur, Luftfeuchte und Luftreinheit (z. B. in Museen, Labors, Operationssälen und Industriebetrieben)
Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus der Abluft, die zur Reduzierung der Lüftungswärmeverluste beitragen können
Sanitärräume barrierefreier Wohnungen für Rollstuhlbenutzer nach DIN 18 025 müssen eine mechanische Lüftung besitze