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Arbeitsschutzmanagement: Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV

Arbeitsschutzmanagement: Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV

Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV zur Erstellung der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2 zur Erstellung der notwendigen Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Wir unterstützen Sie als Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften die erforderliche Betriebssicherheit, mit einem möglichst geringen hygienischen Risiko und der geforderten Dokumentation einer Hygiene-Gefährdungsbeurteilung, zu gewährleisten. Mit der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen wir für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider die ... - Vorgaben gemäß 42. BImSchV und VDI 2047 Blatt 2. - Forderungen der BetrSichV, GefStoffV und BioStoffV. - Einbindung der geforderten Hygienekontrollen. - Risikobeurteilung (Risikoabschätzung und Risikobewertung). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Sie sind nicht fündig geworden?

Sie sind nicht fündig geworden?

Umweltberatung auf höchstem Niveau. Wir gestalten aktiv Ihr betriebliches Umweltmanagement rechtskonform und wirtschaftlich. Unabhängig. Seit 1994. Bundesweit über 500 Kunden aus der Industrie. Sie haben Fragen zum betrieblichen Umwelt-, Energie- und/oder Arbeitsschutzmanagement, die über unser dargestelltes Dienstleistungsspektrum hinaus gehen? Sehr gerne steht Ihnen Herr Jens Büngel unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung. Oder nehmen Sie zum Beipiel über unser Kontaktformular auf www.nuc.eu Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch und die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Photovoltaikanlagen für Einfamilienhäuser

Photovoltaikanlagen für Einfamilienhäuser

Mit einer Photovoltaikanlage für Einfamilienhäuser können Sie die Energie der Sonne optimal nutzen und Ihre Stromkosten langfristig senken. Die Installation erfolgt schnell und unkompliziert durch unser erfahrenes Team. Dank moderner Technologien erzeugen Sie nicht nur sauberen Strom, sondern tragen auch aktiv zum Umweltschutz bei. Unsere PV-Anlagen sind individuell auf die Bedürfnisse Ihres Haushalts abgestimmt und bieten maximale Effizienz und Leistung. Lassen Sie sich von uns beraten und finden Sie die optimale Lösung für Ihr Zuhause.
Umweltbeauftragte: Energiemanagementbeauftragte

Umweltbeauftragte: Energiemanagementbeauftragte

Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien ist der Schutz unseres Klimas und die effiziente Nutzung von Ressourcen von entscheidender Bedeutung für unsere Nachhaltigkeitsziele. Insbesondere vor dem Hintergrund des Energieeffizienzgesetzes ist die Implementierung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 oder EMAS eine zentrale Anforderung, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und wettbewerbsfähig zu bleiben. Als Ihr externer Energiemanagementbeauftragter stehen wir Ihnen aktiv zur Seite, um den Aufbau und die kontinuierliche Pflege Ihres Energiemanagementsystems zu unterstützen und zu beraten. Unser Leistungsumfang umfasst insbesondere … 1. Unterstützung bei der Umsetzung einer rechtskonformen Betriebsorganisation. 2. Aufbau, Pflege und Entwicklung Ihres Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 und oder EMAS, um Synergien zu nutzen und Effizienz zu steigern. 3. Hilfe bei der Durchführung des Controllings und bei der Verbesserung der Kostenstrukturen durch gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz. 4. Erstellung und Pflege Ihrer Managementdokumentation für Ihr Energiemanagementsystem. 5. Durchführung von Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter zur Sensibilisierung für Energieeffizienz und zur Förderung eines energiebewussten Verhaltens. 6. Durchführung von internen Audits zur Überprüfung der Wirksamkeit des Energiemanagementsystems und Identifizierung von Verbesserungspotenzialen. 7. Erstellung von Berichten für Ihre Unternehmensleitung zur transparenten Darstellung der Energieleistung und -effizienz. 8. Unterstützung bei der Managementbewertung (Management-Review) mit Managementbericht zur kontinuierlichen Verbesserung des Energiemanagementsystems. 9. Unterstützung bei der Zertifizierung (bzw. Validierung) Ihres Energiemanagementsystems gemäß den geltenden Standards und gesetzlichen Anforderungen. Unsere Leistungen werden individuell an die Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst, um sicherzustellen, dass Sie Ihre energiebezogenen Ziele erreichen und langfristig erfolgreich sind. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Umweltbeauftragte: Störfallbeauftragte

Umweltbeauftragte: Störfallbeauftragte

Störfallbeauftragte für Ihren Betrieb: Wir stehen Ihnen als externer Störfallbeauftragter zur Seite und unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Anlage zu verbessern. Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Störfallbeauftragten und unterstützen Sie insbesondere bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß § 58a BImSchG. Wir beraten Sie in allen Fragen der Anlagensicherheit und der Verhinderung von Störfällen. Zugleich wirken wir auf die Verbesserung der Sicherheit Ihrer Anlage hin. Mittels regelmäßiger Kontrollen überwachen wir die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften (BImSchG und die entsprechenden Verordnungen zum BImSchG) sowie die Erfüllung der Bestimmungen aus Ihrer Betriebsgenehmigung und der behördlichen Anordnungen/Auflagen Ihrer zuständigen Behörde. Zusätzlich schulen/unterweisen wir Ihre Mitarbeiter. Sollten in Ihrem Betrieb Mängel auftreten, teilen wir Ihnen die festgestellten Mängel beziehungsweise Störungen mit und helfen Ihnen natürlich mit Vorschlägen, wie die Beseitigung der festgestellten Mängel erfolgen kann. Im Rahmen unserer Aufzeichnungspflicht dokumentieren wir die verschiedenen Maßnahmen und erstellen für Sie als Betreiber den notwendigen Jahresbericht. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Strom & Gas für Geschäftskunden und Privathaushalte: Reduziere deine Kosten und vereinfache deinen Energiebezug,

Strom & Gas für Geschäftskunden und Privathaushalte: Reduziere deine Kosten und vereinfache deinen Energiebezug,

Strom & Gas für Geschäftskunden und Privathaushalte: Reduziere deine Kosten und vereinfache deinen Energiebezug, um Zeit und Geld zu sparen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für deine Bedürfnisse.
Kommunikationsberatung und Konzept

Kommunikationsberatung und Konzept

Für einen erfolgreichen Webauftritt ist ein durchdachtes Konzept unerlässlich. Hierzu gilt es, Ihre Wünsche, Anforderungen und Ziele im Dialog mit Ihnen zu definieren. Dabei stehen Themen wie die Zieldefinition, die Zielgruppen, das Benutzerverhalten und deren Erwartungen im Fokus. Gern beraten und unterstützen wir Sie auch bei der inhaltlichen Textgestaltung/Erstellung, denn hochwertiger Content ist essenziell für Ihren Erfolg.
Möglichkeiten außerhalb der Hotellerie: Butler, Tourismus, Beratung, Vertrieb

Möglichkeiten außerhalb der Hotellerie: Butler, Tourismus, Beratung, Vertrieb

Die Hotellerie ist ein spannendes und vielseitiges Feld, doch es ist nicht jedermanns Sache. Vielleicht fühlen Sie sich nach Jahren in der Branche ausgebrannt, wollen eine neue Herausforderung oder einfach etwas Neues ausprobieren. Es gibt viele Möglichkeiten außerhalb der Hotellerie und hier sind einige davon.
Arbeitsschutzmanagement: Betriebsanweisungen

Arbeitsschutzmanagement: Betriebsanweisungen

Wir erstellen beziehungsweise aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen. Ihre Mitarbeitern erhalten mit den Betriebsanweisungen alle notwendigen Informationen, um mögliche Gefahren abzuwehren. Die Betriebsanweisung ist ein weiteres wichtiges Instrument in der Prävention, um potenziellen Gefährdungen (Unfälle und Gesundheitsrisiken im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen) an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter abzuwehren. Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen sowie Maschinen und anderen technischen Anlagen sind Sie als Unternehmer verpflichtet, die notwendigen Betriebsanweisungen zu erstellen. Wir erstellen beziehungsweise aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen. Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie als Unternehmer die konkreten Anforderungen an Betriebsanweisungen und erhöhen damit die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Unsere Dienstleistung umfasst insbesondere eine ... - klare Strukturierung Ihrer Betriebsanweisungen. - systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte. - eindeutige Regelung bezüglich des notwendigen Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen Verhaltens Ihrer Mitarbeiter. - auf Ihre Mitarbeiter ausgerichtete verständliche Form und Sprache. - eine vollständige Dokumentation, welche Sie für die Unterrichtung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nutzen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
virtuelles Testament

virtuelles Testament

Viele Leute machen sich wenig Gedanken, was mit ihren Daten und ihren Online-”Besitztümern” nach ihrem Tod passiert.
Regenwassernutzung

Regenwassernutzung

Sie möchten Ihre versiegelten Flächen optimal nutzen? Fragen Sie uns: Wir kennen uns aus und beraten Sie kompetent – selbstverständlich nach den neuesten Vorschriften! • Kunststoff-Tanks, unter- und oberirdisch • Betonzisternen • Regentonnen • Nachspeisemodule • Pumpen • Schläche + Kupplungen • Rohrleitungen • Filter • Versickerungen
Umweltbeauftragte: Umweltmanagementbeauftragte

Umweltbeauftragte: Umweltmanagementbeauftragte

Der Schutz der Umwelt sowie die effiziente Nutzung von Ressourcen bilden die grundlegenden Eckpfeiler Ihrer Nachhaltigkeitsziele. Die Implementierung eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 oder EMAS stellt einen bedeutenden Schritt dar, um Ihr ganzheitliches betriebliches Management zu stärken und das Umweltbewusstsein aller Beteiligten zu fördern. Durch die kontinuierliche Verbesserung und die Förderung der Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen erlangen Sie nicht nur ökonomische Vorteile, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus wird das öffentliche Vertrauen in Ihr Unternehmen gestärkt. In der Funktion als externer Umweltmanagementbeauftragter stehen wir Ihnen aktiv zur Seite, um Sie bei dem Aufbau und die kontinuierliche Pflege Ihres Umweltmanagementsystems zu unterstützen und zu beraten. Unsere Zusammenarbeit zielt darauf ab, eine Kultur der fortlaufenden Verbesserung zu etablieren, um die Umweltleistung Ihres Unternehmens kontinuierlich zu steigern und Ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv zu erreichen. Dazu gehören insbesondere … 1. Beratung und Unterstützung bei … - Umsetzung einer rechtskonformen Betriebsorganisation. - Identifizierung und Umsetzung von umweltfreundlichen Technologien und Praktiken zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks. - Integration von Umweltaspekten in Geschäftsprozesse und -entscheidungen zur Einbettung von Umweltzielen in die Unternehmensstrategie. 2. Aufbau, Pflege und Entwicklung des Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS. 3. Förderung eines umweltbewussten Verhaltens und einer nachhaltigen Unternehmenskultur durch Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter. 4. Durchführung von … - Risikoanalysen und -bewertungen zur frühzeitigen Erkennung von Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Risikominimierung. - Controlling und Verbesserung der Kostenstrukturen. - Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter. - Internen Audits. 5. Erstellung und Pflege von … - Managementdokumentation. - Berichten für die Unternehmensleitung. 6. Unterstützung bei … - Managementbewertung (Management-Review mit Managementbericht). - Zertifizierung (bzw. Validierung) des Umweltmanagementsystems. - Entwicklung und Implementierung von Maßnahmenplänen zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung basierend auf internen Audits und Managementbewertungen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
ISO 9001 Hotline - kostenlose Sprechstunde für 5-Minuten-Fragen

ISO 9001 Hotline - kostenlose Sprechstunde für 5-Minuten-Fragen

In unserer kostenlosen ISO-9001-QM-Sprechstunde antworten wir auf alle Fragen zur Norm und ihrer Umsetzung, die sich in fünf Minuten klären lassen. In unserer kostenlosen QM-Sprechstunde werden Fragen zur DIN EN ISO 9001 beantwortet, die in die Fünf-Minuten-Regel fallen* *Alles was sich in fünf Minuten erledigen lässt, wird kostenfrei erledigt. Bitte beachten Sie unsere Sprechzeiten : dienstags von 8:00 - 9:00 Uhr
IT-Infrastrukturanalyse

IT-Infrastrukturanalyse

Die IT-Infrastrukturanalyse von bytehaus bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre IT-Ressourcen optimal zu nutzen, Sicherheitsrisiken zu minimieren und fundierte Entscheidungen für die Weiterentwicklung ihrer IT-Landschaft zu treffen. Unsere umfassenden Analysen und maßgeschneiderten Lösungen legen den Grundstein für eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit. Unser Service umfasst: - Detaillierte Bestandsaufnahme: Wir führen eine vollständige Inventarisierung Ihrer IT-Infrastruktur durch und erstellen eine schriftliche Dokumentation Ihres IT-Netzwerks. - Schwachstellenanalyse: Unsere Experten identifizieren bestehende Risiken für Systemausfälle und bewerten die Effizienz Ihrer IT-Strukturen. - Proaktive Analyse: Wir untersuchen Ihr vorhandenes Datensicherungskonzept und decken potenzielle Schwachstellen auf, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu mindern. - Maßgeschneiderte Lösungen: Anhand der Bewertung Ihrer IT und deren Effizienz erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein passendes Servicekonzept. Unsere Handlungsempfehlungen zielen auf die Optimierung Ihrer IT-Infrastruktur ab. - Umfassende Dokumentation: Sie erhalten eine vollständige Dokumentation der Analyseergebnisse, einschließlich identifizierter Engpässe und vorgeschlagener Lösungskonzepte, um eine nachhaltige Optimierung Ihrer IT zu gewährleisten. Vorteile für Ihr Unternehmen: - Die dokumentierte Infrastruktur und der Netzplan ermöglichen eine schnelle Identifikation und Lösung von Problemen oder Betriebsstörungen. Dies reduziert die Anzahl notwendiger Vor-Ort-Einsätze und steigert die Effizienz und Verfügbarkeit Ihrer IT-Systeme. - Durch die frühzeitige Erkennung und Analyse potenzieller Risiken können Systemausfälle verhindert und die Betriebssicherheit Ihrer IT-Infrastruktur gewährleistet werden. - Unsere maßgeschneiderten Lösungsvorschläge zielen darauf ab, die Effizienz Ihrer IT-Prozesse zu steigern. Dies führt zu optimierten Betriebsabläufen und Kostensenkungen. - Mit unseren Handlungsempfehlungen erhalten Sie eine klare Richtung für die strategische Weiterentwicklung und Optimierung Ihrer IT-Infrastruktur, zugeschnitten auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens. - Die detaillierte Dokumentation unserer Analyseergebnisse bietet Ihnen eine klare Übersicht über den aktuellen Zustand Ihrer IT-Infrastruktur. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidungsfindung und dient als Grundlage für zukünftige Verbesserungsmaßnahmen. - Durch das gemeinsame Erarbeiten eines Servicekonzeptes stellen wir sicher, dass unsere Lösungen optimal auf Ihre Unternehmensziele abgestimmt sind. Dies fördert eine langfristige, partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Lösemittelbilanzen

Lösemittelbilanzen

Wir erstellen für Ihren Betrieb die jährlichen Lösemittelbilanzen gemäß 31. BImSchV (Lösemittelverordnung). Die Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel (31. BImSchV / "Lösemittelverordnung") stellt weitgehende Anforderungen insbesondere an die Substitution von Einsatzstoffen, die Abluftreinigung, den Einsatz von Reduzierungsplänen zur Begrenzung des VOC-Anteils (Volatile Organic Compounds) sowie die Erstellung von Lösemittelbilanzen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Lösemittelbilanzen. Unsere Leistung umfasst insbesondere die ... - Aufstellung und Dokumentation der lösemittelhaltigen Produkte und des jährlichen Lösemittelverbrauchs. - Erstellung Ihrer jährlichen Lösemittelbilanzen. - Ausarbeitung eines betriebsspezifischen Reduzierungsplans - soweit erforderlich. Für Ihre Fragen rund um das Thema Lösemittelbilanz steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Interne Audits

Interne Audits

Unsere erfahrenen Auditoren unterstützen Sie bei der zielgerichteten Durchführung Ihrer internen Audits (Legal Compliance Audits, Systemaudits/1st Party Audits, "Entsorger-Audits" etc.). Interne Audits geben Ihnen wertvolle Anregungen zur Verbesserung Ihres Managementsystems und sind notwendig, um die Eignung der von Ihnen festgelegten Aufbau- und Ablauforganisation zu prüfen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre verschiedenen internen Audits zielgerichtet durchzuführen. Zum Beispiel: - Legal Compliance Audits: Die Einhaltung der für Sie einschlägigen Rechtsvorschriften sollten Sie prinzipiell mittels eines Legal Compliance Audits fortwährend einem Soll-Ist-Abgleich unterziehen. Wir überprüfen für Sie in den Bereichen Umwelt, Energie und Arbeitsschutz die Einhaltung der für Sie einschlägigen Rechtsvorschriften. Sie erhalten einen detaillierten Soll-Ist-Abgleich und Verbesserungsvorschläge, wie Sie künftig noch rechtssicherer arbeiten. - Systemaudits (1st Party Audits): Die Auditgrundlagen sind insbesondere die Normen DIN EN ISO 9001 für Qualität, DIN EN ISO 14001 für Umwelt, DIN EN ISO 50001 für Energie, DIN ISO 45001 für Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, Rechtsvorschriften wie das Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) und/oder spezifische Vorgaben Ihrer Branche. Im Rahmen eines Systemaudits (1st Party Audits) bewerten wir Ihr Managementsystem anhand der für Sie geltenden Norm(en). Wir überprüfen die Zweckmäßigkeit, Angemessenheit und ausreichende Wirksamkeit Ihrer Managementmaßnahmen. Zusätzlich erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Korrekturmaßnahmen sowie Verbesserungsvorschläge zu Ihrem Managementsystem. - "Entsorger-Audits": Um Ihren Sorgfaltspflichten als Abfallerzeuger gerecht zu werden, sollten Sie sich auch regelmäßig im Rahmen eines Audits Ihrer Entsorgungspartner über die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle vergewissern. Mit einem "Entsorger-Audit" erhalten Sie von uns eine standardisierte Prüfung und Bewertung der ordnungsgemäßen Entsorgung Ihrer Abfälle. Denn mit der Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben sind Sie gemäß § 22 KrwG noch nicht von Ihrer Pflicht befreit, sich regelmäßig über die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Abfälle zu vergewissern. Durch unsere Unterstützung kommen Sie Ihren Sorgfaltspflichten als Abfallerzeuger nach. Unsere erfahrenen Auditoren unterstützen Sie nach Bedarf bei der zielgerichteten Durchführung Ihrer internen Audits. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Arbeitsschutzmanagement: Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Arbeitsschutzmanagement: Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Wir stellen Ihnen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen und führen die Überprüfungen in wiederkehrenden Abständen durch. Eine Experteninspektion von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen muss wiederkehrend in einem Abstand von maximal 12 Monaten vorgenommen werden. Die Durchführung einer solchen Überprüfung hat laut § 2 Abs. 6 der BetrSichV durch eine sachkundige Person mit entsprechenden Fachkenntnissen zu erfolgen. So lassen sich etwaige Mängel zeitnah erkennen und beheben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Leitern und Tritte sowie Ihre Regalanlagen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Sie gewährleisten damit eine vorschriftsgemäße Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen für Ihr Unternehmen. Durch unsere Dienstleistung gewährleisten Sie insbesondere, dass ... - Ihre gewerblich genutzten Leitern und Tritte gemäß der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV sowie Regalanlagen gemäß DGUV Regel 108-007‎ und DIN EN 15635 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - die Prüfergebnisse dokumentiert und an den Leitern und Tritte sowie Regalanlagen Prüfplaketten visualisiert werden. - Ihre Mitarbeiter im sicherheitsgerechten Umgang geschult werden. - Sie Arbeitsunfälle so weit wie möglich verhindern. - Sie im Fall der Fälle eines Arbeitsunfalls eine ordnungsgemäße und regelmäßige Prüfungen lückenlos nachweisen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
- mit unserer Beratung geht es los

- mit unserer Beratung geht es los

Wir planen und bauen ihre Solaranlage mit entsprechenden Komponenten wie z.B. Batteriespeicher und Wallbox. Alles was in ihrem Haushalt elektrische Energie verbaucht können sie nun selbst versorgen. Dazu gehören natürlich Waschmaschine, Gefrierschrank, Herd und Licht. Aber ein besonderes Augenmerk sollten sie auf die ideale Kombination mit Wärmepumpen, zum Heizen ihres Eigenheims, und Elektroladestationen (sog. Wallboxen) zum Laden von e-PKWs, haben. Hier ergeben sich starke Synergieeffekte.
Rechtssicheres Umweltmanagement

Rechtssicheres Umweltmanagement

Wir leisten für Sie sämtliche Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement und mindern Ihr Haftungsrisiko. Entdecken Sie eine neue Basis für Ihr betriebliches Umweltmanagement. Wir übernehmen Verantwortung für Sie, indem wir Ihre Mitarbeiter entlasten, Ihre Umweltabteilung unterstützen und diese auch komplett stellen können. Mit unserer externen Umweltabteilung sparen Sie zudem deutliche Kosten! Wir bieten Ihnen die professionelle Umsetzung sämtlicher Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement. Dabei zeigen wir Ihnen in der Organisation Ihres betrieblichen Umweltmanagements bestehende Schwachstellen auf, setzen für Sie praktikable Lösungen kostengünstig um und realisieren nachhaltig die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in anderen Unternehmen und Branchen und haben dadurch die größtmögliche Sicherheit. Im Rahmen unserer kontinuierlichen Zusammenarbeit richten wir den Blick auf Ihre umweltrelevanten betrieblichen Abläufe und sorgen für sicheres Arbeiten in Ihrem Unternehmen. Unser breites Dienstleistungsspektrum ermöglicht es uns, Sie im gesamten Bereich Ihres betrieblichen Umweltmanagements zu unterstützen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Sie erhalten die bedarfsgerechte und kontinuierliche Unterstützung zu einem fest kalkulierbaren Honorar. Zusätzliche Kosten für Fortbildungen/Schulungen, Urlaub und Ausfallzeiten sind für Sie nicht mehr relevant. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Erstellung von FMEA zur Identifizierung potenzieller Fehlerquellen in den fälschungssicheren Kennzeichnungsprozessen

Erstellung von FMEA zur Identifizierung potenzieller Fehlerquellen in den fälschungssicheren Kennzeichnungsprozessen

Die Erstellung einer FMEA (Fehlermöglichkeits- und Einflussanalyse) ist ein wichtiger Bestandteil unserer Dienstleistungen, um potenzielle Fehlerquellen in den fälschungssicheren Kennzeichnungsprozessen zu identifizieren und zu minimieren. Unsere Experten führen eine umfassende Analyse durch, um mögliche Schwachstellen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln. Die FMEA hilft dabei, die Zuverlässigkeit und Qualität der fälschungssicheren Kennzeichnungen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Ihre Produkte optimal geschützt sind. Unsere Dienstleistungen zur FMEA-Erstellung sind darauf ausgelegt, Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten, die Ihren spezifischen Anforderungen entspricht und Ihnen hilft, Ihre Produkte effektiv vor Fälschungen zu schützen. Wir stehen Ihnen von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung zur Seite und unterstützen Sie bei jedem Schritt des Prozesses. Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Gespräch, in dem wir Ihnen mehr über unsere Produkte und Dienstleistungen verraten können.
genetischen Beratung

genetischen Beratung

umfassenden Diagnostik. Dabei werden unter anderem eine ausführliche Anamnese, klinische Untersuchungen und genetische Tests durchgeführt. Ziel ist es, die genetische Ursache der Symptome zu identifizieren und eine adäquate Therapie oder Beratung anzubieten. Die humangenetische Beratung spielt auch eine wichtige Rolle bei der pränatalen Diagnostik. Paare, die ein erhöhtes Risiko für bestimmte genetische Erkrankungen haben, können sich vor einer Schwangerschaft beraten lassen. Dabei werden die individuellen Risiken und Möglichkeiten einer vorgeburtlichen Untersuchung besprochen, um gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung oder frühzeitigen Erkennung von genetischen Fehlbildungen zu treffen. Darüber hinaus bietet der Facharzt Humangenetik auch Beratung bei Fragen zur genetischen Beratung an. Hier geht es um die Klärung von familiären Erkrankungen, genetischen Risiken und möglichen Präventionsmaßnahmen. Auch bei Fragen zur Reproduktionsmedizin, wie zum Beispiel der In-vitro-Fertilisation, stehen Humangenetiker den Paaren beratend zur Seite. Insgesamt spielt die Humangenetik eine wichtige Rolle in der Medizin. Durch die multidisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen können Patienten bestmöglich betreut werden. Der Facharzt Humangenetik ist somit ein wichtiger Ansprechpartner für Patienten und Ärzte bei Fragen rund um das Thema Genetik und erbliche Erkrankungen.
Unsere Anwälte

Unsere Anwälte

Unser Anwaltsteam besteht aus Experten, die auf Ihrem Fachgebiet höchste Kompetenz haben. Der Vorteil ist dabei, dass wir uns im Zweifel mit anderen Kollegen austauschen um ein optimales Beratungsergebnis für Sie zu erzielen.
Arbeitsschutzmanagement: Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Arbeitsschutzmanagement: Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.