Wandhydranten
Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen DIN 14461-1 (Wandhydranten Typ „F“) sind Selbsthilfeeinrichtungen und dienen im Brandfall als erste Löschmaßnahme durch den Laien.
Die einfache Bedienbarkeit dieser Geräte soll es jedermann ermöglichen, entstandenes Feuer bis zum Eintreffen der Feuerwehr schnell und wirksam zu bekämpfen. Denn bei Feuer sind gerade die ersten Minuten entscheidend, um eine größere Brandausbreitung mit hohem Sachschaden zu verhindern.
Die Feuerwehr kann zur weiteren Brandbekämpfung – je nach Ausmaß – entweder den formstabilen Druckschlauch DN 25 (1″) EN 694 mit Eurostrahlrohr EN 671 nutzen, oder Feuerwehr-Flachschläuche C-42 bzw. C-52 mit einem Mehrzweckstrahlrohr CM DIN 14365 am Schlauchanschluss-Ventil des Wandhydranten ankuppeln.
Der Förderstrom ist deshalb auf 100l/min. je Schlauchanschluss-Ventil festgelegt.
Wandhydranten werden an die baulich festverlegten Löschwasserleitungen angeschlossen.
Bei Löschwasserleitungen wird unterschieden:
Löschwasserleitung „NASS“
Leitungen sind ständig mit Wasser gefüllt und somit betriebsbereit.
Löschwasserleitung „NASS/TROCKEN“
Leitungen werden erst im Brandfall durch Fernbetätigung mit Löschwasser gefüllt.
Löschwasserleitung „TROCKEN“
Leitungen werden ausschließlich von der Feuerwehr mit Löschwasser von außen eingespeist und in Betrieb gesetzt.
Nach DIN 1988-6 sind Löschwasserleitungen so zu dimensionieren, dass bei einem gleichzeitigen Einsatz von 3 Wandhydranten durch die Feuerwehr eine Löschwassermenge von je 100l/min. (18 m³/h) entnommen werden kann.
Bei einem Förderstrom von 100l/min. muss am ungünstigsten gelegenen Schlauchanschluss-Ventil noch ein Druck von min. 0,3 Mpa (3 bar) vorhanden sein.
Kann der geforderte Mindestdruck nicht realisiert werden, so ist nach Absprache mit dem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen bzw. dem Sanitärplaner eine Druckerhöhungsanlage nach DIN 1988-5 vorzusehen.