Dichtheitsprüfung nach SüwVO Abw. (Rechtliche Grundlagen)
Seit Oktober 2013 ist die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen in der SüwVO Abw (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser) geregelt.
Da der § 61a des Landeswassergesetzes NRW komplett entfallen ist, ist die SüwVO Abw nun die maßgebende Richtlinie, in welcher die Pflichten und Fristen zur Dichtheitsprüfung festgelegt sind.
Die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen, welche ursprünglich für alle Gebäude bis 2015 vorgesehen war, beschränkt sich jetzt nur noch auf:
Gebäude in ausgewiesenen Trinkwasserschutzzonen
oder wenn Kanäle oder Leitungen neu errichtet oder maßgeblich verändert werden.
Die genaue Regelung für die Trinkwasserschutzzonen sieht wie folgt aus:
Alle Abwasserleitungen für häusliches Abwasser, die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, müssen bis 31.12.2015 geprüft worden sein.
Alle Abwasserleitungen für gewerbliches oder industrielles Abwasser, die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden, müssen ebenfalls bis zum 31.12.2015 geprüft worden sein.
Alle anderen Leitungen in Trinkwasserschutzzonen, für welche die ersten beiden Punkte nicht zutreffen, müssen bis zum 31.12.2020 geprüft worden sein, z.B. private Gebäude, die nach dem 01.01.1965 errichtet wurden.
Für Bereiche außerhalb von Trinkwasserschutzzonen gilt:
„Bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, sind erstmals bis spätestens zu 31. Dezember 2020 auf Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen“ [SüwVO Abw]. Das bedeutet eine TV-Befahrung ist durchzuführen.
Für alle anderen Leitungen gibt es keine festgelegten Prüffristen. Die jeweiligen Kommunen oder Städte können in ihren Satzungen jedoch selbst Fristen festlegen. So kann es sein, dass im Zuge von Straßenbau- oder Kanalbaumaßnahmen die Dichtheitsprüfung aller Anlieger gefordert wird.
Die Wiederholung von Dichtheitsprüfungen finden alle 30 Jahre statt, in Trinkwasserschutzgebieten jeweils 30 Jahre nach den oben angegebenen spätesten Prüfterminen.
Die Verordnung gilt nur für Schmutz- und Mischwasserkanäle. Reine Regenwasserkanäle sind ausgenommen.
HSI Abwassertechnik
Dichtheitsprüfung allgemein
Grundsätzlich gibt es 2 Arten der Dichtheitsprüfung:
Die physikalische Dichtheitsprüfung mit Luftdruck, Luftunterdruck oder mit Wasser
Die optische Dichtheitsprüfung mit einer abbiegefähigen Schiebekamera
In Trinkwasserschutzgebieten und bei neu verlegten Kanälen ist grundsätzlich eine physikalische Dichtheitsprüfung vorgeschrieben.
Bei bestehenden Kanälen und Leitungen außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten ist meistens eine optische Dichtheitsprüfung zugelassen. Dies muss aber in den jeweiligen Abwassersatzungen der Kommunen oder Städte geregelt sein.
Die Grundlagen zur Durchführung von Dichtheitsprüfung sind im Wesentlichen in der DIN EN 1610 und in der DIN 1986 Teil 30 geregelt.
Dichtheitsprüfung von neu verlegten Kanälen
Laut Din EN 1610 sind neu verlegte Kanäle und Leitungen auf Dichtheit zu prüfen (physikalisch mit Luft oder Wasser) und zusätzlich mit einer Kamera zu befahren.
Das gilt sowohl für Grundleitungen und Anschlusskanäle im privaten Bereich, als auch für Kanäle und Schächte der öffentlichen Kanalisation.
Es wird hier nicht nach Regen- oder Schmutzwasser unterschieden, wie bei der Verordnung für bestehende Kanäle.
Dem privaten Bauherrn empfehlen wir, die Dichtheitsprüfung seiner Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte unmittelbar vor dem Betonieren prüfen zu lassen! Dann können ggfs. vorhandene Schäden meist noch relativ kostengünstig behoben werden. Wir führen hier meistens eine Vakuumprüfung durch, so dass keine Rohrverbindungen auseinandergedrückt werden können. Die Vakuumprüfung geht sehr schnell und ist damit auch entsprechend kostengünstig.
Die häufigsten Schäden bei neu verlegten Kanälen sind:
Vergessene oder verschobene Dichtungen
Eingeschlagene Schnureisen
Durch Verdichtungsgeräte gebrochene oder gerissene Rohre
Erfahrungsgemäß sind zwischen 30% und 50% aller neu verlegten Grundleitungen physikalisch nicht dicht und weisen einen der genannten Schäden auf!!
Wir führen Dichtheitsprüfungen sowohl im privaten Bereich, als auch für neu gebaute Kanäle und Schächte im öffentlichen Bereich durch.
Die Prüfungen werden je nach Erfordernis mit Luftüberdruck, Luftunterdruck (Vakuum) oder mit Wasser durchgeführt. Das Ergebnis wird in einem Prüfprotokoll mit automatisch aufgezeichnetem Messdiagramm ausgehändigt.