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Flucht- und Rettungspläne – Anforderungen

Flucht- und Rettungspläne – Anforderungen

Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN ISO 23601, DIN TR 4844-4, ASR A1.3 und ASR A2.3 Über Art und Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen kursieren viele Annahmen, die teils richtig, teils falsch sind. Wir haben an dieser Stelle die wichtigsten Informationen zusammentragen, damit Sie sich eine Vorstellung davon machen können, was zu einem Flucht- und Rettungsplan gehört, wie er aufgebaut sein muss und welchen Ansprüchen er genügen muss. Im Folgenden werden wir die aus unserer Sicht wichtigsten normativen Anforderungen aus DIN ISO 23601, DIN TR 4844-4, ASR A1.3 und ASR A2.3 kurz und übersichtlich zusammenfassen.
Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne

Funktion Flucht- und Rettungspläne haben die Funktion Mitarbeitern und Besuchern eines Gebäudes zu ermöglichen, sich über die örtliche Situation von Fluchtwegen und Rettungsmitteln zu Informieren. Während Personen die ständig im Gebäude sind, noch in die Flucht- und Rettungssituation eingeweisen werden können, ist dies bei Besuchern nicht gewährleistet. Hier setzt der Flucht- und Rettungsplan an. Insbesondere bei unübersichtliche Betriebsstätten, bei Betriebsstätten mit Kundenverkehr und bei Versammlungsstätten müssen Flucht- und Rettungspläne vorhanden sein. Mit dem Flucht- und Rettungsplan soll den Personen die Möglichkeit gegeben werden sich dem Eintreten einer Notsituation über die Flucht- und Rettungssituation zu Informieren. Nutzen Sie die Möglichkeit in den Gebäuden oder Hotels sich zu Informieren bevor Sie es brauchen. Für internationales Puplikum muss insbesondere in Hotels der Plan auch mehrsprachig ausgeführt werden. Forderung Gefordert werden Flucht- und Rettungspläne in der DIN ISO 23601 (vorher die DIN 4844-3) , der Arbeitsstättenverordnung §55 (ArbStättV), in der Arbeitsstättenrichtlinie A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (vorher BGV A8) und die ASR A2.3 " Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan", §55 der Arbeitsstättenverordnung oder als Zimmerplan gemäß der Beherbergungsstättenverordnung (M-BeVO §11) bzw. der Verordnung über den Bau von Gast- und Beherbungsstätten (GastBauV Abs. V §25). Vorschrift Die Ausarbeitung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (vorher nach DIN 4844-3) "Sicherheitskennzeichnung- Flucht- und Rettungspläne" und der technischen Regeln für Arbeitstätten ASR A1.3. Prüfung In der DIN ISO ist eine regelmäßige Prüfung gefordert. Oftmals werden bauliche Veränderungen oder Änderungen der vorgehaltenen Rettungsmittel nicht mehr in den einmal erstellten Plan übernommen. Ein neu beschaffter automatischer Defibrillator (AED), wie er oftmals in öffentlichen Gebäuden und Sporthallen eingesetzt wird, kann dann evtl. nicht gefunden werden. Auch eine Änderung der örtlichen Beschilderung oder auch nur das verbleichen des vorhandenen Planes zwingt zur Erneuerung des Planes. Von der Deutschen Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH wurde mir der Sachkundenachweis für die Erstellung und Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen bescheinigt. Beispiele: Flucht- und Rettungsplan Zimmerplan
Planung von metallfreien Reinraumanlagen

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