Jährliche Regalinspektion nach DIN EN 15635
Die europäische Norm DIN EN 15635 und die geltende Betriebssicherheitsverordnung verlangen von Lagerbetreibern eine regelmäßige Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine fachkundige Person.
Die verschiedenen Regalsysteme müssen jährlich auf ihre Sicherheit hin kontrolliert werden.
Nach Feststellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten. Paragraph 10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach § 3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden durch die europäische Norm DIN EN 15635 geregelt, die im Mai 2007 erschienen ist.
Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – d. h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale – systematisch und regelmäßig kontrollieren zu lassen. Wenn vom Regalhersteller aufgrund der Konstruktion oder der Einsatzbedingungen keine verschärften Inspektionen gefordert werden, sind die Regelungen der Norm DIN EN 15635 einzuhalten:
• Sofortige Meldung von Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
• Regelmäßige Inspektionen
• Anfertigung eines schriftlichen Protokolls mit Aufbewahrungspflicht
• Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
• Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
• Einführung eines Schadenkontrollverfahrens
• Fachbodenregale
• Palettenregale
• Kragarmregale
• Einfahrregale
• Durchfahrregale
• Durchlaufregale
• Mehrgeschosseinrichtungen
Die geforderte Kompetenz
Die jährliche Inspektion der Lagereinrichtungen muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Fachkundig bedeutet, dass der Kontrolleur die Gesetze, Verordnungen, die Regeln der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen, die speziell für Regale gelten, wie z. B . DIN EN 15512, DIN EN 15620, DIN EN 15629, DIN EN 15635 kennt. Darüber hinaus ist spezielles Know-how über die konkrete Lagereinrichtung bzw. das Regal als solches erforderlich.
Zu den prüfpflichtigen Regalsystemen gehören:
• Fachbodenregale
• Palettenregale
• Kragarmregale
• Einfahrregale
• Durchfahrregale
• Durchlaufregale
• Mehrgeschosseinrichtungen
Die Inspektionen erfolgen bei laufendem Betrieb. Dabei führen unsere Techniker als Regalinspekteure Sichtkontrollen durch und inspizieren nach Checkliste Punkte wie die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und ob die Beladung den Vorschriften entsprecht. Die Inspektion wird anhand der Checkliste (Inspektionsprotokoll) methodisch durchgeführt. Abschließend werden die Ergebnisse und erforderliche Maßnahmen protokolliert. Durch das rechtzeitige Erkennen von Schäden können viele folgenschwere Unfälle vermieden sowie Reparaturkosten meist gering gehalten werden. Da eine eingehende Analyse der Schäden meist die Ursachen offen legt, können anschließend vorsorgende Maßnahmen zwischen uns und Ihnen als Betreiber besprochen werden.
Durch die regelmäßige Inspektion Ihrer Regalsysteme nach der neuen europäischen Norm DIN EN 15635 kann die Sicherheit nachhaltig gesteigert werden und größere Reparaturkosten werden eingespart.