Prüfungen von Leitern und Tritten
Die Arbeitsmittel Leitern und Tritte sind trotz moderner Hochregallager und Robotern immer noch weit verbreitet in Unternehmen. Sie werden gebraucht, um Arbeiten an Warenregalen, Schränken nachzukommen oder Montage- oder Handwerkertätigkeiten auszuführen. Die Risiken beim Nutzen von Leitern und Tritten sind oftmals nicht bekannt. Unfalluntersuchungen legen offen, dass auch technische Mängel die Ursache von Leiterunfällen sind. Laut BGV D36 (BGV = Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Leitern sowie Tritte vorschriftsmäßig beschaffen sein müssen.
Leitern und Tritte sind regelmäßig auf deren ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren. Die Kontrollfristen richten sich nach der Nutzungshäufigkeit sowie Beanspruchung, wobei eine Prüfung mindestens einmal pro Jahr durch eine befähigte Person zu erfolgen hat.
Damit Ihre Arbeitsmittel unauffällig bleiben und keinen Schaden verursachen, gibt es den AWT Peters GmbH Prüfservice. Als zertifiziertes Unternehmen gemäß DIN ISO 9001 führen unsere ausgebildeten Prüftechniker die jährlichen Prüfungen nach DGUV bei Ihnen vor Ort oder bei eingesendeten Arbeitsmitteln in unserem Hause durch.
Welche Verantwortung tragen Unternehmer / Betreiber?
Arbeitsmittel können Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, in deren Folge es zu gefährlichen Situationen beim Gebrauch der betroffenen Arbeitsmittel kommen kann. Beispiele für schadenverursachende Einflüsse auf Arbeitsmittel sind unter anderem:
• Ermüdungserscheinungen durch Alterung
• Längere Zeiten der Nichtbenutzung
• Witterung (z.B. UV-Strahlung, die zur Versprödung von Kunststoffen führt)
• Verschmutzung
• Korrosion usw.
Auch aus diesem Grunde ist der Betreiber laut BetrSichV dazu verpflichtet, die Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. Die Fristen sind vom Betreiber nach §3Abs.3 BetrSichV einzuhalten. Die Prüfung der Arbeitsmittel ist durch eine befähigte Person, Sachkundigen (falls erforderlich Sachverständigen nach §10 Abs. 2 BetrSichV) durchzuführen.
Wir sind für Sie unterwegs und bieten herstellerunabhängig:
• Prüfung durch ausgebildete Prüftechniker
• Prüfung nach gültigen Vorschriften und Normen (DGUV, DIN)
• Prüfung des Zustands der Arbeitsmittel auf Beschädigung, Verschleiß, Korrosion und andere Veränderungen
• Prüfergebnisse und eventuell festgestellte Mängel werden durch einen Eintrag im Prüfbuch und ein separates Prüfprotokoll (auf Wunsch digital) dokumentiert
• Beurteilung, ob dem weiteren Betrieb des Prüflings Bedenken entgegenstehen
• Prüfplakette inkl. Angabe des nächsten fälligen Prüftermins bei mängelfreiem Prüfergebnis
Ihre Vorteile:
• Geringe Ausfallzeit der Geräte
• Hohe Standzeiten der Prüflinge durch regelmäßige Prüfung und Wartung
• Vor-Ort Beratung durch Sachkundige
• Vor-Ort Prüfung durch mobilen Prüfservice
• Herstellerunabhängige Prüfungen