Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Unser Angebot:
Instandhaltung
Akku-Austausch
kleinere Reparaturen/Nachjustierung
Einbau neuer Anlagen und Umrüstung
Warum muss das gewartet werden?
Im §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Pflicht des Arbeitgebers, für Brandschutz zu sorgen, verankert. Dazu zählt auch die permanente Instandhaltung der Brandschutzanlagen.
Die DIN 18232 und die VdS CEA 4020-Richtlinie legen zudem fest, dass RWA-Anlagen allgemein jährlich instandgehalten werden müssen sowie nach jeder Benutzung.
Der §14 MBO (Musterbauordnung) legt ebenfalls fest, dass bauliche Anlagen im Brandschutz so instand zu halten sind, dass die Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.
Was sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen?
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen dem Personenschutz im vorbeugenden Brandschutz. Die meisten Todesfälle bei Bränden werden durch den Rauch verursacht, der bereits nach drei Atemzügen zur Bewusstlosigkeit führen kann. RWA-Anlagen lassen den Rauch und die Wärme aus Gebäuden entweichen, um die Evakuierung und den Löschvorgang zu erleichtern.
Wir bieten den Neueinbau und die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Instandhaltung von elektrischen und pneumatischen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen an.
Entrauchungsanlagen in Treppenräumen sind wichtige Komponenten des baulichen Brandschutzes. Durch eine schnelle, gezielte Abführung von Rauchgasen aus Treppenräumen begünstigen Entrauchungsanlagen die Fremd- und Selbstrettung von Personen. Neben dem Schutz von Menschenleben werden Löschangriffe der Feuerwehr erheblich erleichtert.
Bis vor einiger Zeit erfolgte die Entrauchung von Treppenräumen nach Maßgabe der Landesbauordnungen. Einheitliche Anforderungen an Produkte, Systeme, Planung, Einbau, Instandhaltung und an Errichterfirmen gab es nicht. Diese Lücke hat VdS-Schadenverhütung nun geschlossen.