Brandschutzkonzepte von Profis entwickelt
Auszug aus der BauO NRW:
3 Abs. 1
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden, dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen. Anlagen müssen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die allgemeinen Anforderungen des Satzes 1 ihrem Zweck entsprechend dauerhaft erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein.
Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen.
In diesen Paragraphen steckt der Anspruch des Gesetzgebers an den Brandschutz von baulichen Anlagen. Nach einer ganzheitlichen Betrachtung und Abstimmung mit Behörden und Sachverständigen plant die Firma BRANTEC. die anlagentechnischen und betrieblichen / organisatorischen Maßnahmen, die sinnvoll und notwendig sind.
Dabei hat jedes Objekt seine individuellen Anforderungen, die sich aus Nutzungsart, Risikobeurteilung, baulichen Gegebenheiten, Publikumsverkehr u.v.m. ergeben. Daher sind Brandschutzkonzepte immer eine ganzheitliche Betrachtung der Schutzziele in Verbindung mit der baulichen Situation.
Wir planen & entwickeln Brandschutzkonzepte bereits seit über 40 Jahren.
Als Generalunternehmen auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes verfügen wir über das nötige Know-how in allen Bereichen organisatorischer und anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen. Von dieser Erfahrung profitieren Sie als Kunde – insbesondere auch hinsichtlich Effektivität und Kosteneffizienz für Ihre individuellen Anforderungen an Brandschutzmaßnahmen.