Gefährdungsbeurteilung
Ermittlung arbeitsplatzspezifischer Gefährdungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie hilft dem Unternehmer, frühzeitig und systematisch Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen im Betrieb zu ermitteln. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zeigen auf, an welchen Stellen und bei welchen Tätigkeiten im Unternehmen Handlungsbedarf besteht, um Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu verbessern.
Dass jeder Unternehmer in seinem Betrieb Gefährdungsbeurteilungen durchführen muss, ist gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz festgelegt. Ebenfalls vorgeschrieben ist, dass die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert werden müssen. Wie der Unternehmer bei der Beurteilung der Gefährdungen bzw. bei der Gestaltung der Dokumentation vorgehen muss, hat der Gesetzgeber nicht vorgegeben.
Die Gefährdungsbeurteilung soll die Eigenverantwortlichkeit des Unternehmers für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten stärken und ihn dazu anhalten, die Arbeitsschutzmaßnahmen in die Arbeitsabläufe des Unternehmens zu integrieren. Somit kann eine gewissenhaft durchgeführte und vollständige Gefährdungsbeurteilung auch zu einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess beitragen und positive Effekte nicht nur auf den Arbeitsschutz, sondern auf alle Betriebsabläufe haben.
Das deutsche System des Arbeitsschutzes erlebt gegenwärtig einige gravierende Umstellungen. Die Fülle der Vorschriften wird ausgedünnt. Viele Anforderungen des Arbeitsschutzes werden anhand von Schutzzielen in allgemeiner Form beschrieben. Das bedeutet einerseits viel Übersichtlichkeit und Gestaltungsspielraum, andererseits aber auch viel Unsicherheit. In der betrieblichen Praxis ist es erforderlich, dass die Schutzziele für den Betrieb konkretisiert und durch die entsprechende Festlegung von Schutzmaßnahmen verwirklicht werden.