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–  Betriebszweigbezogene produktionstechnische Unternehmensberatung

– Betriebszweigbezogene produktionstechnische Unternehmensberatung

Grundanalyse Betriebszweig- und Fruchtartenauswertung Jahresplanung / Erarbeitung von Strategien / Bestands- und Bodenführung auf der Grundlage von Besichtigungen vor Ort, fachlichen Analysen sowie Optimierungsprogrammen: - Bestandesführung (Anbauempfehlungen, Düngung, Pflanzenschutz) - Empfehlungen zur Bodenbearbeitung - Empfehlungen zur Verfahrensgestaltung und Mechanisierung - Prognosen zur Schaderregersituation (PROPLANT) Vermarktung Qualitätsmanagement Gruppengespräche
central.beilhilfe

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central.beilhilfe für Beamte und Beamtenanwärter Nichts ist so wertvoll wie Ihre Gesundheit. Als Beamter oder Beamtenanwärter haben Sie Anspruch auf Beihilfe Ihres Dienstherren, der einen Teil der Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten übernimmt. Den übrigen Teil sichern Sie privat ab. Mit dem Produkt central.beihilfe haben Sie einen leistungsstarken Gesundheitsschutz an Ihrer Seite. Perfekt abgestimmte Leistungen für Ihren Anspruch Umfassende Gesundheitsversorgung, die auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse ausgerichtet ist Einfache Wechselmöglichkeiten, wenn sich Ihre Situation ändert Professionelle Unterstützung beim Gesundwerden und Gesundbleiben Besondere Produktlösungen für Hessen und Bremen aufgrund der familienstandbezogenen Beihilfe
💻 IT-Projekte und Beratung: Ihr Wegweiser im IT-Dschungel

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Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung

Leistungen Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung im Betrieb ist seit langem eine der gesetzlichen Forderungen an den Unternehmerinnen und Unternehmer. Geschrieben steht das beispielsweise in den §4 und 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Die Erfüllung dieser Pflicht kann in sehr unterschiedlicher Form erfolgen. Beispiele sind Befragungen der Mitarbeiter mittels Fragebögen ggf. Beurteilung durch den Unternehmer selbst Workshops und Ermittlung durch geschulte Beobachter Das Ergebnis der Beurteilung kann in eine bestehende Gefährdungsbeurteilung integriert oder gesondert dokumentiert werden. Berufsgenossenschaften und auch die DGUV bieten dazu eine ganze Reihe geeigneter Arbeitshilfen. Jedes dieser Instrument hat seine Vor- und Nachteile. Gerne berate ich Sie dazu. In diesem Video bekommen Sie vorab einen kurzen Überblick zum Thema >>> Wertvolle Informationan gibt die Seite der UKBW HIER Geeignete Instrumente zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind in dieser zusammengefasst. Instrument Workshop Ein Workshop zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Psychischer Belastung eignet sich besonders für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Durchführung ist aber auch in mehreren Gruppen innerhalb von größeren Unternehmen möglich, sofern diese eine Zahl von jeweils 15, besser 12, Teilnehmern nicht überschreiten. In der Regel werden mind. 2 aufeinanderfolgende Workshops durchgeführt. Stark angelehnt an die Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie GDApsych betrachtet man dabei Schlüsselfaktoren im Arbeitsumfeld. Dazu gehören: Arbeitsaufgabe/-inhalt Arbeitsorganisation Arbeitsumgebung soziale Beziehungen und ggf. neue Arbeitsformen Workshops sind geeignet, individuelle, passgenaue Lösungen in Unternehmen zu erarbeiten. Lösungen an denen Mitarbeiter von Anfang an beteiligt werden, erweisen sich oft als besonders nachhaltig. Mitarbeiter-Workshops sind ein einfachen Werkzeug, mit überschaubarem Aufwand eine praxisnahe Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung anzuschieben. Das Ziel ist jedoch nicht nur die Arbeitsbedingungen gesundheitsgerechter zu gestalten und damit die Motivation der Mitarbeiter zu erhöhen. Im Zeitalter von "kommmitmensch" kann ein Workshop zur Erstellung der GBUpsyche auch ein Werkzeug sein, die Kommunikation zwischen den Akteuren im Betrieb nachhaltig zu verbessern. Die Qualität des Miteinander, die Unternehmenskultur und damit den Erfolg des Unternehmens spürbar auf eine neue, höhere Stufe zu heben, dafür lohnt es sich, ins Gespräch zu kommen.
Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung - LFB

Zuständige Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung - LFB

Wir begrüßen Sie auf der Internetseite der zuständigen Stelle für landwirtschaftliches Fachrecht und Beratung in MV (LFB). Hier erhalten Sie Informationen zu fachlichen Fragen und Problemen der Düngung und der Anwendung von Düngemitteln, zum landwirtschaftlichen Wasser- und Bodenschutz sowie zur Anwendung von organischen Reststoffen, Bodenaushub und Baggergut auf landwirtschaftlichen Flächen. Daneben beraten wir Sie zu rechtlichen Anforderungen, die sich aus dem Düngemittelrecht, der Bodenschutzgesetzgebung, dem Wasserrecht und den abfallrechtlichen Vorgaben ergeben.