IHRE ANSPRECHPARTNER FÜR DIE BETRIEBSKONTROLLE IHRES LIFTS IN SBG, NÖ & OÖ Die Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV2009) nimmt Sie als Betreiber eines Aufzugs in die Pflicht
Die Kontrolle Ihres Lifts muss regelmäßig durchgeführt werden – je nach technischer Ausführung der Anlage entweder täglich, wöchentlich oder alle drei Monate, wenn ein Aufzugswärtermodul vorhanden ist. Gibt es keinen Aufzugswärter vor Ort, können wir für Sie die Betriebskontrolle durchführen. Gemeinsam legen wir fest, wie wir Sie idealerweise unterstützen können. Wir übernehmen dabei sämtliche Aufgaben, die mit der Betriebskontrolle in Zusammenhang stehen. Sie können sich auf eine exakte Kontrolle sowie eine lückenlose Dokumentation verlassen.