... sicher zum Sammelplatz zu führen.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (§ 10) und der Technischen Regel für
Arbeitsstätten (ASR A2.2) ist der Arbeitgeber verpflichtet, Brandschutzhelfer im Unternehmen zu benennen. Diese sollten in der Regel fünf Prozent der Mitarbeiter ausmachen.
Unter bestimmten Umständen, wie erhöhter Brandgefährdung, können jedoch zusätzliche Schulungen erforderlich sein, um die notwendige Anzahl an
Brandschutzhelfern sicherzustellen.