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Sicherheitsleuchten
Die Sicherheitsleuchte immer da auch wenn man Sie nicht sieht
Die Sicherheitsleuchte immer da auch wenn man Sie nicht sieht
Um das Thema Sicherheitsleuchten ranken sich zahlreiche Irrtümer, Missverständnisse und Verwechslungen. Geschuldet ist dies der Unterteilung in Not- und Fluchtwegbeleuchtung, Antipanikbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung und Ersatzbeleuchtung. Bereits aus dieser Aufzählung wird deutlich, wie vielfältig die gesetzlichen Forderungen und andererseits auch Möglichkeiten der Beleuchtungstechnik zur Vermeidung von Gefahren sind.
Was ist eigentlich eine Sicherheitsleuchte?
Ohne den Leser verwirren zu wollen – auch die Sicherheitsleuchte ist nur ein Bestandteil der Sicherheitsbeleuchtung. Letztere dient dazu, in Gebäuden mit großen Menschenansammlungen das Verlassen im Gefahrenfall durch ausreichende Beleuchtung und durch Hinweise zur Orientierung zu ermöglichen. Fluchtwegleuchten, auch Piktogramme genannt, übernehmen dabei die Aufgabe der Orientierungshilfe auf dem günstigsten Fluchtweg. Sicherheitsleuchten hingegen spenden Licht, damit Arbeitsplätze bei plötzlichem Stromausfall noch ausreichend beleuchtet sind und die Fluchtwege gefahrlos begangen werden können.
Welche Forderungen werden an Sicherheitsleuchten gestellt?
Die Beschaffenheit und technische Ausstattung der Sicherheitsleuchte ist in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 7/4 gesetzlich geregelt.
Sicherheitsbeleuchtungen werden in Sport- und Versammlungsstätten, Produktionsanlagen und öffentlichen Gebäuden eingebaut. Ihr Grundprinzip besteht darin, dass sie im Katastrophenfall oder bei einem Stromausfall über eine unterbrechungsfreie Stromversorgung eingespeist werden. Dies kann ein Einzelakku in der Sicherheitsleuchte sein oder eine Gruppen- oder Zentralbatterieanlage. In großen Anlagen werden Sicherheitsleuchten häufig auch über Generatoren als Ersatzstromversorgung betrieben.
Die Schaltung von Sicherheitsleuchten kann in Dauerschaltung oder in Bereitschaftsschaltung erfolgen. Dies richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten beispielsweise in fensterlosen Fluren.
Die Installation von Sicherheitsleuchten untergliedert sich in die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege und in die Beleuchtung von Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung. Auf Rettungswegen muss die Mindestbeleuchtungsstärke der insgesamt installierten Sicherheitsleuchten durchgängig mindestens 1 Lux in 0,2 Metern Höhe OKFF betragen. An besonders gefährdeten Arbeitsplätzen beträgt dieser Wert mindestens 15 Lux. Jede Sicherheitsleuchte muss die Notbeleuchtung mindestens eine Stunde lang aufrechterhalten. Ihre technisch bedingte Umschaltzeit bei Stromausfall darf auf Rettungswegen maximal 15 Sekunden, an gefährdeten Arbeitsplätzen maximal 0,5 Sekunden betragen.
Die Auswahl von Sicherheitsleuchten
In Produktionsbetrieben, die ohnehin technisch ausgestattet sind, ist die Installation von Sicherheitsleuchten meist völlig unproblematisch. Sie können als Einzelleuchten positioniert oder in ein Leuchtband integriert werden.
Anspruchsvoller ist die Situation, wenn die Sicherheitsleuchte in architektonisch hochwertig gestalteten Räumen erforderlich ist. Einzelleuchten würden häufig das Gesamtbild stören und bei der Installation von Designerleuchten wirken Sicherheitsleuchten deplatziert. Hier ist es möglich, diese Leuchten mit mehreren Le