Fluchtwegsicherung
Zuverlässige Fluchtwegsicherung rettet Leben
Als Betreiber von öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Bürogebäuden, Kaufhäusern, Kindergärten, Schulen, Theatern o. ä. sind Sie verpflichtet, eine regelkonforme Rettungswegtechnik einzusetzen.
Sind Sie im Detail mit der DIN EN 179 und der DIN EN 1125 vertraut? Die beiden DIN-Normen definieren sowohl Notausgangsverschlüsse mit der Einheit aus Schloss, Beschlag und Zubehör als auch die sogenannten „Panikschlösser“, die mit einer einfachen Handbewegung auch verriegelte Türen öffnen.
Als Sicherheits-Experten übernehmen wir gerne die Planung, Montage und technische Abnahme für Ihre Fluchtwegsicherung. Sprechen Sie uns einfach an und wir erarbeiten das bestmögliche Sicherheitskonzept für Ihre Flucht- und Rettungswege