Verpackungen
Für die Pharmaindustrie - Arzneimittelverpackung
Für Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln
Für Hersteller von Kosmetika
Für Hersteller von Feinelektronik
Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG
Unsere Spezialität - Kurzfristige Kundenaufträge
Die Spezialität des Unternehmens mit Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG der Regierung Oberbayern erlaubt es FRINO Pharm zeit- und kostenintensive Sekundär- bzw. Umverpackungen von apotheken- und verschreibungspflichtlichtigen Arzneimitteln auch kurzfristig im Kundenauftrag durchzuführen. Bevor beispielsweise einen neue Umverpackung, etwa wegen Fehldruck oder Adressänderung nötig ist, sorgen die bestens geschulten Mitarbeiter dafür, dass Ihre Kosten gering bleiben, in dem zum Beispiel korrekt beschriftete Etikette auf die Verpackungen aufgebracht werden. Oder muss eine neue Packungsgröße erstellt werden, ist ein neuer Beipackzettel von Nöten? – Für FRINO Pharm kein Problem. So sorgt das Unternehmen auch dafür, dass selbst kleine Serien wie Prüfmuster oder Klinikpackungen für Pharmafirmen erstellt werden. Auf Wunsch werden die Muster auch gerne an die Kunden bzw. Kliniken direkt ausgeliefert.
Änderungen und Umverpackung
Ebenso im Arzneimittelbereich angeboten wird das Ändern der Packungsgröße, das Erstellen von Bündelpackungen oder das Einschweißen von mehreren Produkten zu Schrumpfpackungen. Und ist es nötig, dass Ihr Unternehmen Hilfe bei der Bearbeitung von Arzneimittelretouren benötigt – weil kurz vor Ablauf, Beipackzettel fehlt, etc. – die Entsorgung oder Neuverpackung ist jederzeit bei FRINO Pharm in den besten Händen.