Energieausweis
Energieausweis: Verbrauchsausweis und Bedarfausweis
Sie benötigen einen Energieausweis?
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Sie haben Ihr Haus bzw. Ihre Firmengebäude renoviert, oder eine Renovierung ist als Projekt vorgesehen? Sie möchten auf dem neusten Stand sein – auch ökologisch? Dann empfehlen wir Ihnen schon jetzt einen Energieausweis, damit Sie den optimalen Energieverbrauch ermitteln können! Wie das geht?
Sie können zwischen zwei Energieausweisen wählen:
Der Verbrauchsausweis
Wohngebäude und Nutzungsgebäude werden aufgrund der tatsächlichen Energieverbrauchsdaten bewertet. Der Nutzer – in diesem Falle Sie – erhalten einen sogenannten „Verbrauchsausweis“. Anhand dieser Berechnungen können Sie sich die Effizienz Ihres Gebäudes aufgrund der gemessenen Daten Ihres Energieverbrauchs ermitteln lassen. Dies gilt z.B. für Heizkosten und Warmwasserverbrauch. Dabei werden in einer Erhebung die Daten der letzten drei Jahre grundgelegt. Selbstverständlich werden auch starke Klimaschwankungen (z.B. sehr kalte Wintermonate) durch spezielle Klimafaktoren berücksichtigt, damit die Energiekosten nicht von einem Jahr auf das andere den Rahmen sprengen. Aus diesem Grund sollten Sie für sich vorentscheiden, welche Ressourcen Sie verwenden möchten! In diese Berechnungen fließen damit auch alle Kosten ein, die in der langen Kette der Energiebereitstellung einzuplanen sind. Warum? Je nach Energieträger (z.B. Öl, Gas, Pellets etc.) ist die Bereitstellung mit unterschiedlichen Kosten verbunden.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Wenn Ihnen o.g. Verbrauchsdaten (z.B. Heizkostenabrechnungen) vorliegen, können Sie Ihren Verbrauchsausweis recht einfach erstellen. Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises kommen Kosten zwischen € 25 – € 100 auf Sie zu. Einen entsprechenden Ausweis können Sie kostengünstig online bestellen und erfüllen damit die gesetzlichen Vorgaben.
Zwei nützliche Hinweise:
Handelt es sich um einen Neubau, so kann nur ein Energiebedarfsausweis erstellt werden, da in der Regel noch keine Nutzungsdaten vorliegen.
Ein wichtiges gesetzliches Datum ist das Jahr 1977. In der „Wärmeschutzverordnung“ (WSchV) von 1977 wird festgehalten, dass kleinere Gebäude, z.B. ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten, die dieser Verordnung nicht entsprechen, einen Energiebedarfsausweis benötigen. Ist das Wohngebäude noch kleiner, dann kann ein Verbrauchsausweis nur ausgestellt werden, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde.
Der Bedarfsausweis
Grundsätzlich gilt: Bei Neubauten wird seit 2002 automatisch ein Bedarfsausweis ausgestellt, auch für Nichtwohngebäude. Bei älteren Gebäuden sieht die Sachlage anders aus. Stehen Ihnen noch keine Daten über die Nutzung Ihres Hauses oder Ihrer Immobilie zur Verfügung, dann lassen Sie sich zunächst einen geschätzten Energiebedarf ermitteln. Im „Energiebedarfsausweis“ wird dieser Energiebedarf eines Jahres aufgrund der anfallenden Kosten von Beheizung bzw. Warmwassernutzung festgehalten. Wie ermitteln Sie den für Sie optimalen und zugleich kostengünstigen Bedarf? Sie gehen zunächst von der Größe Ihrer Immobilie (Abmessungen) aus, aber beachten zu Ihren Gunsten auch die Wärmedurchlasswiderstände der Außen- und Innenmauern. In Ihre Berechnungen beziehen Sie darüber hinaus auch die bestehende Anlagetechnik mit ein, d.h. Ihre Heiz- und Lüftungsanlage. Denken Sie dabei an günstige Anbieter erneuerbarer Energien, denn Ihnen ist sicherlich auch der Klimaschutz ein Anliegen. Das alles, plus die Rahmenbedingungen der Witterungsschwankungen sowie das geschätzte Nutzungsverhalten, ergeben letztlich die „Energiebedarfskennwerte“ Ihres Gebäudes, festgehalten in Ihrem Energiebedarfsausweis.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Wenn Sie o.g. Angaben vorliegen haben, dann empfehlen wir Ihnen – sofern Sie dies wünschen – einen Energieexperten (z.B. ein Architekt, Ingenieur, Energieberater oder Kaminkehrer) zu Rate zu ziehen, der mit Ihnen einen Rundgang durch Ihr Gebäude macht. Dieser kann Ihnen weiterhin nützliche Tipps geben, wo Sie weiter einsparen können. Mittels Thermographie werden so auch z.B. Schwachstellen aufgedeckt, wo Wärme verloren geht. Ein solcher Energieberater incl. Bedarfsausweis kostet je nach Person mehrere hundert Euro - dafür sparen Sie aber nach einer Renovierung auch die Energie, die Ihnen sonst durch „Wärmelecks“ verloren ginge.
Gibt es auch Ausnahmen bzw. Sonderfälle?
Ja, die gibt es. Keine Ausweis-Pflicht benötigen kleine Häuser mit einer Nutzfläche von max. 50 qm, denkmalgeschützte Gebäude, selbst genutzte Einfamilienhäuser.
Ausweis-Pflicht und Bußgelder
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre, danach bedarf es einer Erneuerung. Beim Verkauf oder Vermietung muss dem Käufer oder Mieter der Energieausweis vorgelegt werden. Achtung! Bei Nichteinhaltung werden hohe Bußgelder bis zu € 15.000,00 veranschlagt.
Haben Sie noch Fragen oder Wünsche? Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen unserer Immobilienmakler!