Einsatzhärten
Das Einsatzhärten zählt zu den thermochemischen Verfahren.
Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Randschicht von Bauteilen und Werkzeugen mit einem Kohlenstoff abgebenden Medium aufgekohlt und anschließend abgehärtet. Hierdurch werden die mechanischen Eigenschaften der Bauteilrandschicht (z.B. Verschleißresistenz) verbessert. Die Abschreckung kann entweder direkt aus der Aufkohlungstemperatur oder nach einem Absenken auf eine werkstoffspezifische Härtetemperatur erfolgen. Dies sind nur zwei Varianten möglicher Temperatur-Zeit-Folgen beim Einsatzhärten.
Das Aufkohlen erfolgt in der Regel zwischen 880 °C bis 960 °C. Nach dem Abhärten der aufgekohlten Bauteile ist überwiegend ein Anlassen erforderlich, um die aus der Härtung entstandenen Spannungen zu mindern und die geforderten Gebrauchsfestigkeiten einzustellen. Für das Einsatzhärten stehen uns die Anlagentechniken RTQ10S, TQF17S der Firma Ipsen (siehe technische Daten) zur Verfügung. Durch geeignete Isoliertechniken ist es möglich, partielle Bereiche vor dem Aufkohlen zu schützen. Aufgekohlt wird im Schutzgas. Als Abschreckmedium wird ein speziell abgestimmtes Härteöl eingesetzt.
Obwohl grundsätzlich alle Eisenwerkstoffe mit niedrigen Kohlenstoffgehalten einsatzgehärtet werden können, sind es doch in erster Linie die so bezeichneten Einsatzstähle, die zum Einsatzhärten verwendet werden. Sie sind nach DIN EN 10084 gekennzeichnet und haben einen Kohlenstoffgehalt von rund 0,1 % bis 0,3 %. Als Beispiel seien genannt: 1.7131 (16MnCr5) und 1.6587 (18CrNiMo7-6).
Das Einsatzhärten dient dazu, der Randschicht von Werkstücken und Werkzeugen aus Stahl eine wesentlich höhere Härte und den Werkstücken und Werkzeugen bessere mechanische Eigenschaften zu verleihen. Einsatzgehärtete Bauteile und Werkzeuge zeichnen sich durch erhöhten Verschleißwiderstand, einen zähen Kern sowie durch eine erhöhte Biegewechselfestigkeit aus. Diese Eigenschaften sind vor allem bei Getriebeteilen erwünscht.
Zur Durchführung des Einsatzhärtens benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
• Werkstoffbezeichnung
• Einsatzhärtetiefe mit Toleranzbereich
• Sollwerte Randhärte mit Toleranzbereich
• ggf. Isoliervorschrift (z.B. Werkstückbezeichnung mit Angaben der Stellen, die nicht aufgekohlt werden sollen)
• ggf. festgelegte Prüfpunkte