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Säulen und Montagematerial

Säulen und Montagematerial

Unser Sortiment beinhaltet Zaunsteher, Steherkappen, Montageschuhe, Steherkugeln, Montageplatten, Aufschweissplatten für Zaunfelder und Balkone. Auch Torschuhe, Torriegel, Scharniere und Türanschlagprofil finden Sie bei uns. Als führendes Unternehmen in der Branche sind wir stolz darauf, über mehr als 3 Jahrzehnte Erfahrung im Aluminiumgroßhandel vorweisen zu können. Unter dem Namen BLECHA bieten wir nicht nur hochwertige Produkte, sondern auch umfassende Lösungen für individuelle Anforderungen im Zaunbau. Unsere Kunden schätzen nicht nur die Qualität unserer Produkte, sondern auch unseren engagierten Service und unsere weltweite Präsenz.
Trägerprofile und Abdeckkappen

Trägerprofile und Abdeckkappen

Aluminium Zaunlattenträger und Abdeckleisten Hier kommen Sie zu unserem umfassenden Sortiment an Alu Profilen für Gartenzäune aus Aluminium. Hier finden Sie eine große Auswahl an Zaunlattenträgern, Abdeckleiste und Zubehörteile für die Montage von Balkon- und Zaunelementen. Das gesamte System kann entweder geschraubt, geschweißt, genietet oder sogar geklebt werden, je nach den Wünschen und technischen Möglichkeiten unserer Kunden.
Zubehör für Schranken

Zubehör für Schranken

Alles was man für eine automatische Schranke benötigt. Von Pendelstütze, Balkenbeleuchtung, Gitterbehang bis zu Bediensäulen für den Geräteeinbau.
Turnsaalüberprüfung – Turngeräteprüfung – Sportgeräteprüfung – Ballwurfsicherheitsprüfung

Turnsaalüberprüfung – Turngeräteprüfung – Sportgeräteprüfung – Ballwurfsicherheitsprüfung

Der Betreiber einer Turnhalle haftet im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür, dass den Nutzern nur betriebssichere und funktionsfähige Geräte überlassen werden. ÖNORM B 2609 schreibt in Abschnitt 14, Absatz 2, 1. Satz vor: Die Turn- und Sportgeräte sind mindestens einmal jährlich auf Betriebssicherheit und Wartungserfordernisse prüfen zu lassen. Daher ist der Betreiber einer Sporthalle (z.B. der Bund, die Gemeinde, der private Schulhalter, der Verein und deren jeweilige beauftragte Organe) dafür verantwortlich, dass diese Prüfung fristgerecht und von einem qualifizierten Prüfer (z.B. Ingenieurbüros f. Maschinenbau gem. § 33 (1) GewO) durchgeführt wird. In der Regel wird die einmal jährliche Prüfung ausreichen, wobei allerdings ein 12-Monats-Intervall zwischen zwei Prüfungen weitestgehend eingehalten werden sollte. Das Leistungsbild der Prüfung von Turn- und Sportgeräten umfasst die Prüfung der fest eingebauten und beweglichen Turngeräte auf Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit ohne Zerlegungs-, Grab- und Stemmarbeiten, das Erstellen eines Prüfbefundes mit Angabe der schadhaften und für den Betrieb gesperrten Geräte und die Kennzeichnung der als nicht betriebssicher festgestellten Geräte. Da die Geräteausstattung der in der ÖNORM B 2608 definierten Schulsporthallentypen (Kleinhalle 10x18 m, Normalhalle 15x27 m, Spielhalle 22x44 m, Dreifachsporthalle 27x45 m) in der ÖNORM B 2609 weitestgehend genormt ist, können Pauschalpreise kalkuliert werden. Bei Bewegungsräumen (z.B. in Kindergärten) ist die Anzahl und Art der Turngeräte für ein Angebot von Bedeutung. Unser Leistungsservice: Jährliche Prüfung gem. ÖNORM B 2609 Evidenzhaltung der Prüftermine Dokumentation durch Ausstellung eines Prüfbefundes bzw. Prüfgutachtens.