Mobile Zeiterfassung/ Stationäre Zeiterfassung/ Firmen Zeiterfassungssysteme / Software für Zeiterfassung/ Stempeluhren
Das einfache Zeiterfassungssystem der Ideler IT-Service GmbH bietet Ihnen eine kostengünstige Alternative zur betrieblichen Arbeitszeiterfassung für Ihr Unternehmen.
Warum ist Zeiterfassung für Firmen und Unternehmen so wichtig ?
RECHTLICHE GRUNDLAGE:
Rechtliche Grundlage für eine vom Arbeitgeber nachzuhaltende Arbeitszeiterfassung seiner Beschäftigten in Deutschland unter Berücksichtigung des EuGH Urteils vom 14. Mai 2019 sowie dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21):
Rechtliche Grundlagen für Europa:
Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 61/19 Luxemburg, den 14. Mai 2019
EuGH URTEIL DES GERICHTSHOFS vom 14. Mai 2019 (Große Kammer)
Rechtliche Grundlagen für Deutschland:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG), § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise
Die Aufzeichnungspflicht für die Arbeitgeber in Deutschland muss noch entsprechend dem EuGH Urteil vom 14. Mai 2019 gesetzlich neu geregelt werden. Gesetzlich verpflichtend ist die Aufzeichnungspflicht aber bereits aktuell für bestimmte Bereiche.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - in unionskonformer Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Damit hat das BAG verbindlich entschieden, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 (EuGH Rs. 55/18 CCOO) auch von den deutschen Arbeitgebern zu beachten ist. Was in der Praxis bedeutet, dass ein Arbeitgeber gegen, möglicherweise, falsche Überstundenforderungen seiner Arbeitnehmer, sich schlecht wehren kann, wenn er keine Arbeitszeiterfassung seiner Beschäftigten in seinem Betrieb durchführt.
Fazit für Arbeitgeber in Deutschland: Um Prozessrisiken wegen mangelnder Beweismittel zu vermeiden, sollten Arbeitgeber auch jetzt schon eine Arbeitszeiterfassung ihrer Arbeitnehmer durchführen. Verstöße gegen die geltende Aufzeichnungspflicht können mit einer Geldbuße von bis zu € 30.000 belegt werden, da die Arbeitgeberpflicht zur Arbeitszeiterfassung aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns schon jetzt für bestimmte Bereiche gilt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 3. Mai 2023 „Fragen und Antworten zur Zeiterfassung“ veröffentlicht.
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