Finden Sie schnell sicherheitstechniken für Ihr Unternehmen: 8 Ergebnisse

Sicherheitsfachkräfte

Sicherheitsfachkräfte

Wir unterstützen Sie als Sicherheitsfachkraft zuverlässig und kompetent in allen Fragen der Arbeitssicherheit, damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Jedes Unternehmen, egal welche Branche und Größe, ist verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft (SFK) bzw. einen Arbeitsmediziner einzusetzen. Unternehmen bis 50 MitarbeiterInnen werden von der AUVA kostenlos betreut. Ist dem Unternehmer aber die Betreuung durch die AUVA zu wenig, eventuell bei besonderen Gefahren am Arbeitsplatz (Baustellen, Produktionsbetriebe, usw.) bedient er sich auch als KMU <50 MitarbeiterInnen einer externen SFK zur Betreuung seines Unternehmens. Was sind die Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft? Unterstützung und Beratung der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Heranziehung durch den Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit: -> Planung von Arbeitsstätten -> Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln -> Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren -> Einführung von Arbeitsstoffen -> Erprobung und Auswahl von persönlichen Schutzausrüstungen -> Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufes -> Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung -> Ermittlung und Beurteilung der Gefahren -> Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung -> Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen -> Genehmigungsverfahren Die erfahrenen Sicherheitsfachkräfte der Übleis Sicherheitstechnik GmbH übernehmen für Ihr Unternehmen die sicherheitstechnische Betreuung und beraten Ihr Unternehmen, Ihre ArbeitnehmerInnen und Sicherheitsvertrauenspersonen in allen Fragen zum Thema Arbeitssicherheit und menschengerechter Arbeitsplatzgestaltung.
ÖNORM B1300/B1301

ÖNORM B1300/B1301

Wir übernehmen für Sie die Objektsicherheitsprüfung gemäß ÖNORM B1300 (Wohngebäude) und B1301 (Nicht-Wohngebäude)! Sämtliche Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergesellschaften haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen und deren Eigentum ausgeht. Die ÖNORM B1300/1301-Überprüfung zeigt Gebäudeeigentümern und Hausverwaltern Mängel auf, die für den Nutzer oft nicht erkennbar sind und bei Nichtbehebung zu erheblichen Folgen führen kann. Die Begutachtung durch unseren Objektsicherheitsprüfer ist eine Sichtkontrolle der jeweiligen Bauteile und erfolgt zerstörungsfrei. Folgende vier Themenbereiche werden dabei überprüft: -> Technische Objektsicherheit -> Gefahrenvermeidung und Brandschutz -> Gesundheits- und Umweltschutz -> Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren
Planungs- und Baustellenkoordination

Planungs- und Baustellenkoordination

Wir übernehmen für Sie gerne die Planungs- und Baustellenkoordination in Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, Burgenland, Steiermark und Salzburg Stadt! Lt. BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz) ist jeder Bauherr verpflichtet einen Baustellenkoordinator einzusetzen, welcher zwischen den ausführenden Unternehmen vermittelt und die Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Baustelle sicherstellt. Der Baustellenkoordinator hat die Aufgabe: -> die Umsetzung der Grundsätze zur Gefahrenverhütung und die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen über Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu koordinieren, -> darauf zu achten, dass Arbeitgeber und Selbständige den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) anwenden, -> SiGe-Plan und Unterlagen für spätere Arbeiten bei eingetretenen Änderungen anpassen, -> für Zusammenarbeit und Informationsfluss zwischen allen Beteiligten auf der Baustelle zu sorgen Eine ordentliche Baustellenkoordination bewirkt: -> Präventive Arbeitssicherheit wird umgesetzt und kontrolliert -> Zeitersparnis durch weniger Störfälle auf der Baustelle -> Erhöhung der Produktivität aller beteiligten Unternehmen -> Rechtssicherheit aller Mitarbeiter am Bau durch Fachberatung vor Ort -> Reduzierung der Arbeitsunfälle und der damit verbundenen Kosten für den Unternehmer Entsprechend des Baustellenumfanges und der zu erwartenden Gefahren steht der Baustellenkoordinator als kompetenter Ansprechpartner für eine sichere Bauabwicklung für alle ausführenden Unternehmen auf der Baustelle zur Verfügung. Das Team von Übleis Sicherheitstechnik übernimmt für Sie gerne die Baustellen-Vorankündigung, erstellt den SiGe-Plan und sorgt bei regelmäßigen Baustellenbesichtigungen für dessen ordnungsgemäße Umsetzung.
Qualitätsmanagement und Umweltmanagement ISO 9001/14001

Qualitätsmanagement und Umweltmanagement ISO 9001/14001

Unser Expertenteam begleitet Ihr Unternehmen bei der Umsetzung von ISO 9001 / 14001. ISO 9001 -> Beratung und Begleitung für die Einführung eines prozessorientierten Qualitätsmanagements nach den Richtlinien von ISO 9001. -> Durch eine partnerschaftliche, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit wird eine nutzenorientierte Lösung garantiert. -> Durch einfache und auf den Betrieb zugeschnittene Lösungen wird eine kostengünstige Beratung zu fairen Preisen erreicht. ISO 14001 -> Umweltmanagement-System nach ISO 14001 -> Vergleichbar zur bekannten internationalen Normenserie ISO 9000, die sich mit dem betrieblichen Qualitätsmanagement auseinandersetzt, beschäftigt sich die Normenserie ISO 14000 mit Umweltmanagement-Standards. Die Entwicklung dieser Umweltmanagement-Normen erfolgt seit 1993 unter der Schirmherrschaft des ISO/Technical Committee 207. -> Am bekanntesten ist bisher die Norm ISO 14001, die die Anforderungen an Umweltmanagement-Systeme definiert (ÖNORM EN ISO 14001:2005). Aktuell werden in einer Firmenliste bereits über 500 österreichische Organisationen angeführt. Verhältnis zu EMAS Die EG-Ökoaudit-Verordnung (EMAS II) enthält keine eigenen Regelungen zum Aufbau und Ablauf eines Managementsystems. Sie verweist vielmehr auf jenen Teil der ISO 14001, der die Anforderungen an ein Umweltmanagement-System definiert. Organisationen, die bereits eine ISO 14001-Zertifkat besitzen, können dieses als Basis für eine EMAS-Beteiligung verwenden.
§82b-Überprüfung

§82b-Überprüfung

Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Betriebsanlage (Gebäude) nach den Vorgaben des §82b Gewerbeordnung. Rechtsgrundlagen: Jeder Inhaber einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage ist verpflichtet, diese dahingehend regelmäßig zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, ob die Betriebsanlage noch dem genehmigten Zustand und allen sonst geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Im besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist. Zu berücksichtigen sind dabei Änderungen an der maschinellen Ausstattung, der räumlichen Anordnung und der Produktionstätigkeit, welche eventuell ein Änderungsverfahren erforderlich machen. Neben der Eigenüberprüfung gem. § 82b Gewerbeordnung gibt es diverse Prüfverpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften mit zum Teil abweichenden Fristen. Fristen für die Eigenüberprüfung: Die Überprüfung nach § 82b ist erstmals fünf Jahre, bei nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 359b genehmigten Betrieben sechs Jahre nach Rechtskraft des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides durchzuführen und innerhalb dieses Zeitrahmens regelmäßig zu wiederholen. Eine vorübergehende Stillegung des Betriebes erstreckt die genannten Zeiträume nicht. Nur EMAS-zertifizierte Betriebe (nach bestandener Umweltbetriebsprüfung nach EU-Verordnung EWG Nr. 762/2001) oder nach ISO 14.001 zertifizierte Betriebe bedürfen keiner wiederkehrenden § 82b-Überprüfung, wenn aus den Zertifizierungsunterlagen nachvollziehbar hervorgeht, dass die tatsächlichen Betriebsverhältnisse dem Genehmigungsbescheid (oder den verschiedenen Bescheiden) sowie allen anderen zutreffenden Gesetzesgrundlagen entsprechen. Die Unterlagen der Umweltbeetriebsprüfung nach EMAS bzw. ISO 14.001 dürfen dabei nicht älter als drei Jahre sein. Unabhängig vom Zeitrahmen der wiederkehrenden Überprüfung werden einzelne Auflagen mit kürzeren oder längeren Prüfungsfristen in den Bescheiden aufscheinen, welche eben mehrmals während des festgesetzten § 82-Überprüfungszeitraumes fällig werden. Selbstverständlich können sich die verschiedenen Prüfungsfristen überschneiden. Bei einer wasserrechtlichen Genehmigung sind auch die Regelungen nach dem Wasserrechtsgesetz zu beachten. Wie wird das Ergebnis festgehalten: Als Beleg für die Überprüfung dient eine Prüfungsbescheinigung mit Datum, Name des Prüfers und Auflistung der Prüfbestände, welcher auf den Prüfbescheinigungen der Einzelprüfungen basiert. Darin enthalten muss auch das Ergebnis der Überprüfung sein (keine Mängel oder Mängelbeschreibung mit den Maßnahmen). Werden bei der § 82b Überprüfung keine Mängel festgestellt, so ist das Überprüfungsergebnis bis zur nächsten § 82b Überprüfung zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Behördenorgane bereitzuhalten. Es ist keine Meldung an die Behörde erforderlich! Werden bei der § 82b Überprüfung Mängel festgestellt (negatives Überprüfungsergebnis), so sind diese entweder bis zum Ende der Überprüfung zu beheben (positives Überprüfungsergebnis) oder die Ergebnisse den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Magistratisches Bezirksamt in Wien) zu übermitteln. Ein negatives Überprüfungsergebnis muss die vorgesehenen Maßnahmen sowie die voraussichtliche Dauer (selbst eingeräumte Frist) für die Mängelbehebung beinhalten. Auch ein (negatives) Überprüfungsergebnis ist bis zur nächsten § 82b Überprüfung in der Betriebsanlage aufzubewahren.
Arbeitsplatzevaluierung

Arbeitsplatzevaluierung

Wir erstellen für Ihr Unternehmen die Arbeitsplatzevaluierung! Jedes Unternehmen ist verpflichtet die für die Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Diese Evaluierung kann der Arbeitgeber grundsätzlich selbst durchführen, wobei mit wachsender Unternehmensgröße die korrekte Gefahrenermittlung spezielle Fachkenntnisse erfordert. Die erfahrenen Fachleute der Übleis Sicherheitstechnik GmbH übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie und unterstützen Sie dabei, Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber zu erfüllen. Welche Bereiche umfasst die Arbeitsplatzevaluierung? -> Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte -> Gestaltung und Einsatz von Arbeitsmitteln -> Verwendung von Arbeitsstoffen -> Gestaltung der Arbeitsplätze -> Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge -> Stand der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer Unser Expertenteam ermittelt und beurteilt die bestehenden Gefahren in Ihren Betriebsstätten und legt anschließend die durchzuführenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung fest. Die Ergebnisse dieser Gefahrenermittlung und Beurteilung werden schließlich in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festgehalten ⇒ Evaluierungsdokument.
Arbeitsbekleidung

Arbeitsbekleidung

Unser Expertenteam stattet Sie und Ihr Team mit professioneller Arbeitsbekleidung aus und bestickt oder bedruckt diese auf Wunsch mit Ihrem Logo/Schriftzug. Besuchen Sie unseren Online-Shop unter www.safety-wear.at und finden Sie das optimale Outfit für Ihren Arbeitseinsatz!
SCC- / SCP-Audit

SCC- / SCP-Audit

Unser Expertenteam begleitet Ihr Unternehmen zum SCC- / SCP-Audit. SCC* Dieses Zertifikat beurteilt die Sicherheits-, und relevante Gesundheits- und Umweltschutz- Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz und ist im Allgemeinen für kleine Unternehmen bis 35 Mitarbeitern bestimmt. SCC** Neben den unter SCC* genannten Beurteilungskriterien wird hierbei auch das SGU-Managementsystem des Unternehmens beurteilt. Dieses Zertifikat ist für Unternehmen bestimmt, die mehr als 35 Mitarbeiter beschäftigt und/oder als Hauptkontraktoren tätig sind, d.h. Unternehmen als Subkontraktoren beschäftigen. SCP Das SCC-Zertifikat gemäß SCP-Checkliste können ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein SGU-Management implementiert haben. Wer sind die Zielgruppen solcher Zertifikate? Die Zielgruppe für diese Zertifizierungen sind Unternehmen: -> für technische Dienstleistungen -> mit eigener Instandhaltung und/oder internen technischen Dienstleistungen -> Personaldienstleister Welchen Nutzen hat SCC? Für den Auftragnehmer (Kontraktor): -> Reduktion von direkten und indirekten Unfallkosten -> Steigerung der MitarbeiterInnenmotivation -> Verbesserung des Qualitäts- und Umweltbewusstseins -> Verbesserung der Organisations- und Arbeitsabläufe -> Bevorzugter Lieferant -> Wettbewerbsvorteile -> Verbesserung der Rechtssicherheit und Nachweispflicht Für den Auftraggeber: -> Reduktion der Unfallfolgekosten im Einflussbereich des Auftraggebers -> Entscheidungshilfe bei der Lieferantenauswahl -> Wertung des Vertrauensvorschusses -> Positive Beeinflussung SGU Verhaltens der eigenen Mitarbeiter -> Steigerung des Unternehmensimage