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Maschinenrichtlinie

Maschinenrichtlinie

Unsere Leistungen bei der Anwendung der Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung 2023/1230 und tangierender Richtlinien für Hersteller stellen sich wie folgt da: + Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren - Richtlinien- und Normenrecherchen - Risikobeurteilungen, Risikoanalysen- und -bewertungen, FMEAs oder HAZOPs - Verifizierung - Validierung - Betriebsanleitungen - Vorlage der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung + Überprüfung der vorhandenen Nachweisdokumentation auf Richtlinienkonformität + Bewertung „Gesamtheit von Maschinen“ + Leistungen zu allen Fragestellungen rund um die Maschinenrichtlinie / Maschinenverordung 2023/1230 + Zusammenspiel und Abgrenzung der Richtlinien untereinander Ansprechpartner: M.Eng. Vladimir Lauchner Tel.: +49 209 19915113 v.lauchner@cesitec.de
Explosionsschutz

Explosionsschutz

Immer dort, wo gas-/staubförmige explosionsfähige Stoffe zum Einsatz kommen, können in Verbindung mit Luft explosionsfähige Atmosphären entstehen, die eine Verpuffung/Explosion zur Folge haben können. Wir helfen Ihnen, wenn es bei der Bewertung von Ex-Gefahren in Betrieben bzw. Maschinen oder Anlagen sowohl auf Betreiber- als auch auf Herstellerseite Probleme gibt. Unsere Leistungen im Bereich Explosionsschutz: + Erstellung von Explosionsschutzdokumenten für Betreiber und Explosionsschutzkonzepten bzw. -gutachten für Hersteller - Bewertung des Einsatzes von explosionsfähigen Stoffen in Maschinen und Anlagen - Ermittlung und Bewertung von Explosionsrisiken (Gefährdungsbeurteilung) - Zoneneinteilung - Explosionsschutzkonzepte + Konformitätsbewertung für nichtelektrische Betriebsmittel (Gerätekategorie 2 und 3) nach ATEX-Richtlinie - Zündgefahrenbewertung - Risikoanalyse und -bewertung - Bericht zur resultierenden Gerätekategorie + Zusammenspiel von Maschinen-/ATEX-Richtlinie + Einfluss der funktionalen Sicherheit auf den Explosionsschutz Ansprechpartner: M.Sc. Ivan Lauchner Tel.: +49 209 19915111 i.lauchner@cesitec.de
Betriebssicherheit

Betriebssicherheit

Auch Betreiber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Ein Teil unserer Kompetenzen in diesem Bereich findet sich in der folgenden Auflistung: + Bewertung von Umbauten und Retrofits von Maschinen + Sicherheitstechnische Beurteilung von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung + Aufnahme von Maschinenparks und der vorhandenen Dokumentation inkl. ToDo-Liste und Budgetierung + Bewertung „wesentliche Veränderung“ gemäß BMAS Interpretationspapier + Gefährdungsbeurteilungen inkl. Wirksamkeitskontrolle nach BetrSichV und GefStoffV + Betriebsanweisungen + Umsetzung Lockout Tagout Tryout