Explosionsschutz / Dienstleistung
Wir helfen wo wir nur können — und wann wir von Ihnen gerufen werden!
> Die guten ZEITEN haben leider alle einen Fehler — sie gehen einfach viel zu schnell vorbei << (Erich Kästner)
Gerne bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung auf Grund unseres umfangreichen Wissen auf dem Gebiet des Gas- und/oder Staub-Explosionsschutzes und der Anlagensicherheit an.
Das sind für Sie eine Menge von Vorteilen, die Sie jedenfalls nutzen sollten!
Damit haben Sie sich genügend Zeit frei gemacht, sich auf ihre Kernkompetenzen mit gezielten Aktivitäten z.B. der eigenen Produkt-Schwerpunkte verstärkt zu konzentrieren.
Wir versuchen, mit Ihrer Hilfe zusammen, Ihre speziellen Belange zu Themen des Explosionsschutzes optimal für Sie zu lösen.
Gerne bieten wir Ihnen zu Themen des Explosionsschutzes der Gruppe II-Geräte (Gas-Ex-Schutz) und der Gruppe III-Geräte (Staub-Ex-Schutz) unsere Dienstleistungen an:
• Eine umfassende Überprüfung Ihres entwickelten explosions- geschützten elektrischen Geräts zum Erreichen einer Zertifizierung nach RL 94/9/EG (ATEX 95) bzw. RL 2014/34/EU (ATEX 114) bei einer "Benannten Stelle" (Prüfstelle; notified body).
• Mithilfe bei der Bearbeitung Ihres entwickelten explosions- geschützten elektrischen Geräts entsprechend der einzelnen Gerätekategorien [Einsatz in Zone]: Gerätekategorie 1 G/D [Zone 0/20]; Gerätekategorie 2 G/D [Zone 1/21] und Geräte- kategorie 3 G/D [Zone 2/22] des Gas- und/oder Staub-Ex-Schutzes hinsichtlich der beantragten ATEX-Zertifizierung.
• Erarbeiten des Prüfsantrags und Festlegen der notwendigen Prüfungsunterlagen zwecks ATEX-Zertifizierung nach RL 94/9/EG (ATEX 95) bzw. RL 2014/34/EU (ATEX 114) bei einer "Benannte Stelle" (Prüfstelle; notified body).
• Mitarbeit zum Erlangen eines ATEX-Zertifikats einer EG-Baumusterprüfbescheinigung für Gerätekategorie 1 G/D; 2 G/D [Zone 0/20 oder 1/21] oder EG-Konformitätsaussage für Gerätekategorie 3 G/D [Zone 2/22] für das bei einer Prüfstelle eingereichten elektrischen Geräts hinsichtlich des für den:
• Gas-Ex-Schutz z.B. in einer der Zündschutzarten: Druckfeste Kapselung "Ex d" oder Erhöhte Sicherheit "Ex e" oder Eigensicherheit "Ex i" oder Vergusskapselung "Ex m" und Zündschutzmaßnahmen für Zone 2: nicht funkend "Ex nA" oder energiebegrenzt "Ex nL" bzw. "Ex ic".
• Staub-Ex-Schutz z.B. in Zündschutzart: Schutz durch Gehäuse "Ex tD" oder Überdruckkapselung "Ex pD" oder Eigensicherheit "Ex iD" oder Vergusskapselung "Ex mD"
• einem nicht-elektrischen Gerät z.B. in Zündschutzart: Zündquellenüberwachung "b" oder Konstruktive Sicherheit "c" oder Druckfeste Kapselung "d" oder Schwadenhemmende Kapselung "fr" oder Flüssigkeitskapselung "k".
• Die Zertifizierung Ihres entwickelten Ex-Geräts kann bei einer "Benannten Stelle" (Prüfstelle) z.B. der PTB / Braunschweig; der DEKRA EXAM / Bochum; des TÜV Nord CERT / Hannover oder bei einer anderen Prüfstellen erreicht werden.
Die Einreichung erfolgt mittels eines Prüfungantrages mit Nennung der vorgesehenen Gerätekategorie 1 G/D oder 2 G/D [Zone 0/20 oder 1/21] oder Gerätekategorie 3 G/D [Zone 2/22] und Angaben zu der/den Zündschutzart/en.
Aufgeführt werden darin auch die zur Zertifizierung notwendigen technischen Unterlagen wie z.B. spezielle Ex-Beschreibung inklusiv Zeichnungen, Layouts, Datenblätter, Protokolle, Erwärmungsmessungen, etc. und einer vom Gerätehersteller erstellten Betriebsanleitung (BA) mit allen sicherheitsrelevanten Angaben und Hinweise für den Betreiber zum sicheren Betreiben im Ex-Bereich bei Vorhandensein von explosionsfähiger Atmosphäre.
• Mitarbeit im Bereich Ihres Qualitätsmanagements zum Erlangen eines QS-Ex-Schutz-Zertifikates nach RL 94/9/EG (ATEX 95), dem sog. Ex-Zusatz-Audit, für Ihr Unternehmen und damit speziell für Ihre Fertigungsstätte in dem das zertifizierte explosionsgeschützte Gerät gefertigt und geprüft wird.
• Weiterhin eine wirtschaftliche und praxisnahe Einführung des von Ihren ernannten ATEX-Beauftragten für Ihre Fertigung und Produktion für die Belange des Explosionsschutzes entsprechend des zertifizierten Anhangs / Moduls z.B. Anhang IV / Modul D oder Anhang VII / Modul G des QS-Ex-Schutz-Zertifikates (Ex-Zusatz Audit) einer "Benannten Stelle" gem. RL 94/9/EG (ATEX 95) das diese Prüfstelle im Zuge eines Konformitätsbewertungs-verfahrens bei Ihnen durchführte.
• Danach kann das zertifizierte explosionsgeschützte Gerät in Ihrer Produktionsstätte erstellt und prüft werden, um dann dieses Ex-Produkt über Ihren Vertrieb in Verkehr gebracht zu werden.
• Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes nach vorher durchgeführter Risikoanalyse mit begleitender Beratung u.a. für die Zündquellenanalyse und deren Bewertung hinsichtlich technischer und organisatorischer Explosionsschutzmaßnahmen (primärer-, sekundärer- und tertiärer Explosionsschutz).
Um Ihnen zu den meistgestellten Fragen, Begriffe oder Abkürzungen zum Explosionsschutz die entsprechenden Lösungen oder Beantwortungen geben zu können, sehen Sie bitte auf der Seite "Extronic Gohm Consulting / FAQ" nach.