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Schallschutztüren - SK1 - Drehtüren, 2 flügelig

Schallschutztüren - SK1 - Drehtüren, 2 flügelig

Typ SSH 1-2. Mögliche Ausführungsvarianten und Multifunktionen auf Anfrage. Drehtüren - Schallschutz Klasse SK1 - 2 flügelig Typ SSH 1-2 Besonderheiten - mit und ohne Lichtausschnitt - mit und ohne Seiten-/ Oberteil - Zargen, Türblätter und Verglasungen in verschiedenen Ausführungen und Sonderformen möglich - Durchgangslichte max. BxH: 2500 x 2500 mm Nachweise: A SSK 1 - Rw,P 32 db D SSK 1 - Rw,P 32 db CH SSK 1 - Rw,P 32 db Weitere mögliche Ausführungsvarianten bis Rw,P 68 db und Multifunktionen auf Anfrage.
Schallschutztüren und -tore

Schallschutztüren und -tore

IAC Acoustics bietet eine umfassende Produktpalette für den architektonischen, industriellen und medizinischen Einsatz an. IAC Acoustics Noise-Lock® und Noishield Türen bieten: Leistungsbewertungen bis zu STC-64/Rw63 Echte Flexibilität für kundenspezifische Größen oder Designs Manuelle oder automatische Versionen UL-, BS- und EN-Brandschutzklassen und Explosionsbeständigkeit Einflügelige / zweiflügelige Dreh- und Schiebetüren Funkfrequenzabschirmung bis zu 100 dB
Transparente Ruhe mit HDS Schallschutztüren aus Glas

Transparente Ruhe mit HDS Schallschutztüren aus Glas

Erfahren Sie mehr über unsere innovativen Schallschutztüren aus Glas bei HDS, die eine harmonische Verbindung von Transparenz und Schallschutz bieten. Diese Türen schaffen nicht nur eine ruhige Umgebung, sondern setzen auch ästhetische Akzente durch die Verwendung von hochwertigem Glas. 1. Harmonische Kombination von Schutz und Transparenz: Unsere Schallschutztüren aus Glas vereinen höchsten Schallschutz mit transparentem Design. Genießen Sie eine ruhige Umgebung, ohne auf die ästhetische Wirkung von Glas zu verzichten. 2. Hochwertiges Schallschutzglas: Die Verwendung von speziell entwickeltem Schallschutzglas sorgt für maximale Schalldämmung, ohne dabei die Transparenz zu beeinträchtigen. Unsere Türen bieten Ihnen die Freiheit, eine offene Raumgestaltung beizubehalten. 3. Individuelle Anpassungsmöglichkeiten: Jedes Projekt ist einzigartig. Daher passen wir unsere Schallschutztüren aus Glas individuell an Ihre Anforderungen an. Wählen Sie aus verschiedenen Glasarten, Rahmenmaterialien und Oberflächen, um das perfekte Design für Ihr Ambiente zu schaffen. 4. Lichtdurchflutete Räume: Durch den Einsatz von Glas schaffen unsere Türen lichtdurchflutete Räume, wodurch eine positive Atmosphäre entsteht. Nutzen Sie das natürliche Licht, um Ihre Räume zu erhellen, ohne auf Schallschutz verzichten zu müssen. 5. Sicherheit und Transparenz: Sicherheit steht bei uns an erster Stelle. Unsere Schallschutztüren aus Glas bieten nicht nur Schallschutz, sondern auch die gewünschte Sicherheit. Die hochwertigen Materialien gewährleisten Langlebigkeit und Zuverlässigkeit. 6. Anwendungsvielfalt: Von Bürogebäuden über Konferenzräume bis hin zu öffentlichen Einrichtungen – unsere Schallschutztüren aus Glas eignen sich für verschiedenste Anwendungen, in denen Transparenz und Schallschutz gleichermaßen gefragt sind. 7. Zertifizierte Schallisolierung: Unsere Türen erfüllen die höchsten Standards für Schallisolierung und sind zertifiziert, um sicherzustellen, dass sie den strengsten Anforderungen gerecht werden. Genießen Sie eine ruhige Umgebung ohne Kompromisse bei der Qualität. 8. Einfache Wartung und Pflege: Trotz ihrer raffinierten Konstruktion sind unsere Schallschutztüren aus Glas einfach zu warten. Sie behalten ihre Transparenz und Funktionalität über lange Jahre hinweg bei. Verbinden Sie Schallschutz mit transparenter Eleganz – wählen Sie HDS Schallschutztüren aus Glas. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung für Ihr Projekt.
Schalldämmende Türen

Schalldämmende Türen

Wassermann Stahltüren bieten Ihnen neben ihrer Hauptfunktion weitere Mehrfachfunktionen. Je nach Ausstattung sind sie auch z. B. schalldämmend und/oder einbruchhemmend – ganz wie Sie wünschen. Schalldämmende Türen sind nach DIN EN ISO 717-1 geprüft. Sie werden mit einem der rechts abgebildeten Türabschlüsse geliefert. Die angegebenen Schalldämm-Maße sind Laborwerte. Die Maße gelten nicht für Türen mit Verglasung, feststehendem Oberteil und den Einbau in Porenbeton. Rechenwert für das im Objekt erreichbare Schalldämm-Maß ist der Laborwert -5 dB. Hochschalldämmende Türen (HS75, H16 S) können Schalldämm-Maße bis zu 61 dB erreichen. Die Türen müssen dazu mit 2 absenkbaren Bodendichtungen und Anschlagschiene mit Dichtung ausgestattet werden.
Rauchschutztüren

Rauchschutztüren

Wir bieten nach DIN 18095 geprüfte Rauchschutztüren an. Je nach Nutzung und Einsatzort werden verschiedene Bodendichtungssysteme verwendet. Rauchschutz für die Sicherheit Rauch stellt keine minderwertigere Gefahr als Feuer dar. Schon wenige Mengen von heißen und giftigen Rauchgasen, die in die Atemwegen gelangen, können sehr gefährlich für den Menschen werden. Die Folge ist oftmals Bewusstlosigkeit oder Tod. Der Rauchschutz spielt also eine ebenso wesentliche Rolle wie der Brandschutz. Auch in Kombinationen mit Verglasung, Feuerschutz und Notausgangsfunktionen sind Ihnen keine Grenzen gesetzt. Fragen Sie uns einfach an. Wir werden gern für Ihren konkreten Fall eine Lösung finden. Für alle Produkte bieten wir Ihnen eine fachliche Beratung, Planung, Verkauf, Transport, Montage und Wartung.
Mehrzwecktüren

Mehrzwecktüren

- Werden nahezu jeden Anforderungen gerecht - Mit und ohne Sonderausstattung erhältlich
Industrietüren

Industrietüren

LINDPOINTNER Industrietüren sind in Kombination mit einem Industrietor, aber auch so einen Blick wert.
Beschusshemmende Türen

Beschusshemmende Türen

NOVOPORTA PREMIO S-D-1 MIT DURCHSCHUSS- UND EINBRUCHHEMMENDER WIRKUNG Es gibt viele sensible Bereiche, die es gegen Angriffe jeglicher Art zu schützen gilt. Dabei wird nicht nur im militärischen, sondern gerade im öffentlichen und zivilen Sektor eine Gefährdung durch den Einsatz von Faustfeuerwaffen immer realer. Die beschusssichere Sonderausführung S-D-1 FB 4 der NovoPorta Premio wurde nach DIN EN 1522 erfolgreich geprüft und stellt die ideale Lösung dar. Die Türen wurden dabei auf mutmaßliche Schwachstellen getestet. Da keine Splitter in den Innerraum abplatzten, erhält die Premio den Zusatz „NS = splitterfrei“ für höchste Sicherheit. IHRE VORTEILE IM ÜBERBLICK mit durchschuss- und einbruchhemmender Wirkung geprüft nach DIN EN 1522 Beschussklasse FB 4 hierbei wurde die Tür mit Faustfeuerwaffen im Kaliber .44 Magnum und .357 Magnum – den schwersten „Großkalibern“ – beschossen und hat standgehalten einsatzbar z.B. für Sicherheitsbereiche in Flughäfen, großen Bahnhöfen oder Veranstaltungsstätten, aber auch exponierte Bereiche in Polizei- und Justizgebäuden STEIGENDE GEFAHR DURCH ANGRIFFE MIT GROSSER GEWALT Betroffen sind z.B. Sicherheitsbereiche in Flughäfen, großen Bahnhöfen oder Veranstaltungsstätten, aber auch exponierte Bereiche in Polizei- und Justizgebäuden. Gerne übersehen, im Zeitalter der Digitalisierung jedoch sehr schutzbedürftig: IT-Serverräume. Diese sind nicht nur die Schaltzentralen von Unternehmen, sondern oft auch die Drehkreuze internationaler Geschäftsbeziehungen. Ein Ausfall hier würde zu immensen wirtschaftlichen Schäden führen. Gleiches gilt für Banken oder Forschungseinrichtungen, die ebenfalls erhebliche Werte schützen müssen. Bei den genannten Bedrohungslagen wird gemeinhin vom Einsatz großkalibriger Handfeuerwaffen ausgegangen. Nach DIN EN 1522 entspricht das maximal der Beschussklasse FB 4. Die DIN EN 1522 legt u. a. die Klassifizierung von durchschusshemmenden Türen und Fenstern und damit auch die bei der Prüfung zu verwendenden Kaliber und Munitionen fest. Die NovoPorta Premio hat die Prüfung in Klasse FB 4 bestanden. Dabei wurde sie mit Faustfeuerwaffen im Kaliber .44 Magnum und .357 Magnum – den schwersten „Großkalibern“ – beschossen und hat standgehalten. Die neue NovoPorta Pemio. Die NovoPorta Premio ist unsere neue Stahltüren-Generation für Europa. Sie erfüllt heute nicht nur die strengen deutschen Normen für Brandschutz und Sicherheit, sondern auch die kommende europäische Produktnorm EN 16034. Die große Vielfalt an optischen, konstruktiven und montagebezogenen Vorteilen macht aus einer NovoPorta Premio genau Ihre Tür. Die beschusssichere Sonderausführung S-D-1 FB 4 der NovoPorta Premio wurde nach DIN EN 1522 erfolgreich geprüft. Die Türen wurden dabei auf mutmaßliche Schwachstellen getestet. Da keine Splitter in den Innerraum abplatzten, erhält die Premio den Zusatz „NS = splitterfrei“ für höchste Sicherheit. Mit dem standardmäßigen Sonderschloss und ES 2-Sicherheitsbeschlag ist die NovoPorta Premio S-D-1 FB 4 zudem als RC 3-einbruchhemmend nach DIN EN 1627 klassifiziert. Sie ist als einflügelige Tür bis zu einer Größe von 1.375 x 2.500 mm lieferbar, auf Wunsch auch mit einer beschusshemmenden Verglasung nach DIN EN 1063 in der Klasse BR4.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütungsvors
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren werden in verschiedenen Feuerwiderstandsklassen angeboten. An der Ziffer hinter ...
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Zertifizierung Wir sind von den Profilherstellern (Jansen, Forster, PME, Kawneer und Wicona) und der Schweizerischen Metallunion geschult und lizenziert Brandschutz-Türen, Wand– und Fassaden-Konstruktionen nach den Vorschriften und Zulassungen der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) anzufertigen und zu montieren. Brandschutztüren und Abschlüsse dienen zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte. Flucht– und Rettungswege in Treppenhäusern und Korridoren bleiben bestehen. Archive und Serverräume werden geschützt. Brandschutztüren, Brandschutzfronten, Automatische Brandschutzschiebetüren E 30 / R 30 Türen und Verglasungen, die bis 30 Minuten flamm- und rauchdicht sind. EI 30 / T 30 F 30 Türen und Verglasungen, die bis 30 Minuten flamm- und rauchdicht sind. Zudem sind sie isoliert, somit wird die Wärmestrahlung durch das Element stark reduziert. EI 60 / F 60 Verglasungen, die bis 60 Minuten flamm- und rauchdicht sind. Zudem sind sie isoliert, somit wird die Wärmestrahlung durch das Element stark reduziert. EI 90 / T 90 F 90 Türen und Verglasungen, die bis 90 Minuten flamm- und rauchdicht sind. Zudem sind sie isoliert, somit wird die Wärmestrahlung durch das Element stark reduziert. Automatische Schiebetüren E 30 (R30) - EI 30 (T30)
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Rauch ist das erste Anzeichen für einen Brand. Der sich ausbreitende Rauch wird für Menschen lebensgefährlich und schädigt durch die aggressiven Verbrennungsprodukte die Bausubstanz nachhaltig. Deshalb sind Rauchschalter und Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse wichtiger denn je. Erste und wichtigste Aufgabe der Rauch- und Thermoschalter ist dafür zu sorgen, dass im Brandfall Türen und Tore geschlossen werden. Darüber hinaus können sie eingesetzt werden zum Ansteuern von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Schließen von Brandschutzklappen in Lüftungskanälen, Einschalten von Entrauchungsventilatoren und zum Schließen von Türen an Gefahrstoffschränken.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brand- und Rauchschutzelemente für Gewerbebauten, Krankenhäuser und Schulen. Brandschutztüren aus Aluminium-Profilen mit unterschiedlichen Brandschutzklassen. Fertigung nach DIN 4102, DIN 18095, DIN 179 und DIN 1125.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

... der Feuerschutz für alle privaten, öffentlichen und industriellen Bereiche. Einfamilienhäuser und große Wohnanlagen genießen ebenso den Schutz wie Kliniken und Kinos, Betriebe und Büros, Großgaragen und Schulen. Feuerschutztüren der Brandschutzklassen T30 und T90 sind einflüglig oder zweiflügelig sowie als Feuerschutzklappen einsetzbar und werden in Norm- und Sondergrößen gefertigt. Als Zubehör sind besondere Zargenausführungen, Obentürschließer und je nach Ausführung Verglasungen sowie Oberblenden und Oberlichter lieferbar. In besonderen Einsatzbereichen kommen Varianten aus Edelstahl zum Einsatz. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztür T30 2-flgl. Brandschutztüren T30 1-flgl. Brandschutztüren 2-flgl.
Automatikschiebetüren

Automatikschiebetüren

Automatikschiebetüren, auch für Flucht- und Rettungswege z.B. DORMA, GEZE, BESAM, GILGEN
EN Brandschutztüren

EN Brandschutztüren

Schutz gegen Feuer und Rauch und mit zusätzlicher Sicherheit SOMMER B·S·T EN Brandschutztüren sind nach EN 1634-1 und EN1634-3 geprüft und sind als Innentüren in einzelnen europ. Ländern zugelassen bzw. durch Einzelfallanerkennungen verwendbar. Verschiedene druckfeste Füllungen in Verbindung mit verzinkten und lackierten Stahlblechen mit einer Dicke von 1,5 mm in einer Türblattstärke von 64 mm gewährleisten eine hohe Formbeständigkeit und Stabilität und ermöglichen ein breites Anwendungsspektrum.
Schallschutztür, Typ europ 101. als Einflügel- oder Zweiflügeltür

Schallschutztür, Typ europ 101. als Einflügel- oder Zweiflügeltür

Schallschutztür, Typ europ 101. als Einf Einfügungsdämmung 45-50 dB(A) Umlaufende Spezialzarge aus grundiertem Profilstahl Eingebautes Türelement aus verzinktem Blech Akustisch entdröhnt Absorber gemäß DIN 4102 Doppelte Gummianschlagdichtung Schloss PZ vorgerichtet auch in Panikausführung Drückergarnitur und Anpressriegel Ausführungshinweis Lackierte Ausführung in RAL
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Beste Sicherheit für Ihr Objekt. Neben den Produkten namhafter Hersteller wie «Hörmann» bieten wir Ihnen selbstverständlich auch individuelle Lösungen. Wir begleiten Sie von der Objektplanung über die technische Klarstellung bis hin zur Bauabnahme.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gemäß den Unfallverhütung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren Im Brandfall ist das oberste Gebot, Menschen vor Hitze und Flammen zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Gut zu wissen, dass Sie auf diesem Gebiet von unserer jahrzehntelangen Erfahrung profitieren können. Vorbeugen und Eindämmen: So lauten die beiden Schlagworte optimalen Feuerschutzes. Zulassungen und Zertifizierungen: Unsere Brandschutztüren verfügen über alle notwendigen Zulassungen für den schweizerischen Markt. Auch in puncto Ästhetik und Sicherheit werden unsere Türen höchsten Ansprüchen gerecht. Einsatzbereich und Anwendungsfälle: In Gebäudekomplexen – insbesondere im industriellen Bereich – kann die Entstehung von Bränden nie vollständig ausgeschlossen werden. Daher gilt es, mit einer EI30, EI60 oder EI90 Tür auf effizienten Brandschutz zu setzen und so der Entstehung von Schadenfeuer vorzubeugen sowie dessen Ausbreitung zu verhindern.  Überzeugen Sie sich von unseren Brandschutzkonzepten und finden Sie eine in Funktionsweise, Grösse und Design perfekt zu Ihrem Gebäude passende Brandschutztür bei Güller. Brandschutztüren Brandschutztüre Elegant und Sicher von 30 bis 90 Minuten Brandschutztüre auch kombinierbar mit Einbruchschutz Brandschutztüre gepulvert in RAL oder NCS nach Wahl Brandschutztüre mit Verglasung Brandschutztüre 2-flügelig und mit Verglasung Brandschutztüre EI90 in Edelstahlausführung
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Unser Leistungsbereich Türen ist im Laufe der Jahre mit den Ansprüchen unserer Kunden stetig gewachsen. Dadurch können wir Ihnen heute für alle Anforderungen individuell gefertigte Qualitätslösungen bieten: Fertigung und Montage von Türen in Aluminium und Stahl Türschließanlagen und -automation Berücksichtigung aller brandschutztechnischen Bestimmungen Inbetriebnahme und Wartung von Feuerschutztüren
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztüren sollen mindestens eine bestimmte Zeit vor dem Übertritt des Feuers schützen. Hierzu gibt verschiedene Klassen. Im obigen Beispiel wurde von uns eine T30 eingebaut. Diese verhindert mindestens 30 Minuten lang den Durchtritt des Feuers. Grundsätzlich muss eine Brandschutztüre immer automatisch schließen. Wenn also bei ihnen eine Brandschutztüre eingebaut ist, sollten sie dafür sorgen, dass nichts die Schließung der Türe behindert. Streng geprüfte Materialien und hoch qualifizierte Mitarbeiter ergeben so ein großes Maß an Sicherheit für Personen und Einrichtung.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Immer wichtiger wird im Baubereich der Brand- und Rauchschutz. Das besondere Augenmerk gilt hier der zuverlässigen Unterteilung der Gebäude in Brandabschnitte, um den Brand und den Rauch an der Ausbreitung im Gebäude zu hindern sowie die Offenhaltung der Flucht- und Rettungswege zu sichern. Hier ist die Brandschutztür an Bedeutung nicht zu unterschätzen. Zwischenzeitlich lassen sich Brandschutzkonstruktionen bis zur Widerstandszeit von 90 min in Aluminium und Glas realisieren. In den letzten Jahren ist das Bewusstsein gewachsen, wie wichtig der Rauchschutz ist. Weiter sollte eine gute Brandschutztür den Durchtritt von Rauch verhindern. Es gilt die Formel: BRANDSCHUTZ RETTET EIGENTUM ,RAUCHSCHUTZ RETTET LEBEN! Wir verarbeiten in diesem Bereich die zugelassenen Systeme der Fa. WICONA aus Aluminium. Es muß also nicht immer Stahl sein.Gerne beraten wir Sie kompetent zu diesem “brandheissen” Thema.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

nach DIN C 90 (für Industrie und Gewerbe mit besonderen Ansprüchen an Brand- und Feuerschutzbestimmungen (T-30 und T-90) und Rauchschutz)
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung  (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es  werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind  sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV)  und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie  der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und  365 Tage im Jahr Pflichten
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Bündiger Brandschutz Feuer- und Rauchschutzabschlüsse müssen primär ihre funktionellen Anforderungen erfüllen. STS Feuerschutztüren von TORS Tor & Türsysteme zeichnen sich durch ihre hochwertigen Materialien aus. Mit STS-Türen sind aber auch außergewöhnliche gestalterische Ideen umsetzbar: Die T30- und T90-Anforderungen entsprechenden Feuerschutzabschlüsse werden vollständig, inklusive Beschlagteilen und Bändern, aus Edelstahl geliefert. Damit sind sie geeignet in Küchenbereichen, in gewerblichen oder industriellen Bauten, wie Laboratorien oder chemischer Produktion.
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht
Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
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Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: - Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. - Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. - Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie "Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen" des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 - zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal - Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen - Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden - Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs - proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen - vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen - individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen - individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflicht