Reiseversicherung
Ob Cluburlaub am Mittelmeer, Studienreise nach Asien oder Snowboardtrip in die Alpen - die Ferienmöglichkeiten sind heute vielfältig wie nie. Doch die schönsten Tage des Jahres bergen auch Risiken.
An Unfall, Krankheit, Gepäckverlust oder Streit mit dem Reiseveranstalter denkt zwar niemand gerne, doch auch im Urlaub gilt: nur mit den richtigen Versicherungen sind Sie im Ernstfall gut geschützt. Reiserücktrittversicherung, Reisegepäckversicherung, Auslandsreise-Krankenschutz, Mallorca-Police und Autoschutzbrief sorgen dafür, dass aus den schönsten Tagen des Jahres nicht die teuersten werden.
Reiserücktrittsversicherung
Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Brand in der Wohnung, Ihr Kind muss mit Blinddarmentzündung ins Krankenhaus - viele Gründe können dazu führen, dass Sie den lange geplanten Urlaub nicht antreten können oder vorzeitig abreisen müssen.
Hier schützt die Reiserücktrittskostenversicherung: sie erstattet die Stornogebühren, die Ihr Reiseveranstalter berechnet, wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen. Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall finanziell absichern, dass Sie vorzeitig aus dem Urlaub abreisen müssen und bereits bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen können: zum Beispiel wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt oder gar verstirbt.
Auch wenn während einer Schwangerschaft unvorhersehbare Komplikationen eintreten, bei Unverträglichkeit nach einer Impfung oder wenn Sie wegen Einbruchs, Brand, schweren Unwetterschäden oder anderer Elementarereignisse Ihre Wohnung nicht allein lassen können oder rasch dorthin zurückkehren müssen.
Reisegepäckversicherung
Manchmal passiert es schon am Anreisetag: Ihr Koffer wird gestohlen. Der Reiseveranstalter haftet - wenn überhaupt - nur bis zu einem begrenzten Betrag. Was darüber hinaus geht, kann die Reisegepäckversicherung absichern. Sie kann als Wochen-, Monats- oder Jahrespolice abgeschlossen werden.
Die Reisegepäckversicherung schützt Sie weltweit vor finanziellen Schäden durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung Ihres mitgeführten Eigentums.
Ersetzt werden Zeitwert oder Reparaturkosten
In der Reisegepäckversicherung geschützt sind sämtliche Dinge des persönlichen Reisebedarfs und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen, aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck, Reiseandenken und Geschenke, außerdem mitgeführte Sportgeräte inklusive Zubehör und Schutzkleidung.
Versichert ist in der Regel der Zeitwert der mitgeführten Sachen - also der Neuwert minus eines angemessenen Abzugs für Abnutzung, Alter und Gebrauch. Bei beschädigten Sachen übernimmt der Versicherer Reparaturkosten bis zur Höhe des Zeitwertes.
Reise-Krankenversicherung
Bei Reisen jenseits der deutschen Grenzen sind Sie mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung gut geschützt. Die gesetzlichen Kassen erstatten anfallende Behandlungskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das zur EU gehört oder mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Und auch dann gilt: die Krankheitskosten werden nur bis zu der in Deutschland üblichen Höhe erstattet. Jenseits europäischer Grenzen sind Sie meist Privatpatient, sie müssen dann auch sehr hohe Arzt- oder Klinikkosten selbst zahlen. Die können - beispielsweise in den USA - leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Auch ein Rücktransport nach Hause wird von den gesetzlichen Krankenversicherern nicht übernommen.
Auch Krankentransport nach Hause ist versichert