Technische Reinigung von PFOA / PFDA kontaminierte Schaummittelanlagen
Wir sind spezialisiert auf die technische Reinigung von
PFOA / PFDA belasteten Schaummitteltankanlagen und Rohrleitungen. Die Begriffsdefinition „technische Reinigung“ ist für viele Menschen nicht zwingend geläufig. Auf Grundlage der sehr konkreten Grenzwertschwelle müsste dieser Begriff jedoch durch „labortechnische Reinigung“ ausgetauscht werden.
Denn die Reinigungsausführung hat das Ziel, die Anlage nicht nur zu reinigen, sondern grenzwertfrei herzustellen. Dies bedeutet, eine Anlagenbelastungsreduzierung ausgehend von 500 oder 1200 ug PFOA auf unter 10 ug. Dass dieses Vorhaben technisch nicht einfach ist, kann man sich gut vorstellen. 30ug auf 1 Liter Wasser sind mit den menschlichen Sinnen nicht erfassbar.
Weder mit dem Geruchssinn noch mit dem Sehsinn ist ein erhöhter Wert feststellbar. Geschmacklich vielleicht, jedoch sollte man dies bei PFOA nicht probieren, denn schon geringe Mengen PFOA im Blut reichern sich über viele Jahre im Körper an und können erheblichen Schaden anrichten. Als Meisterbetrieb für die Siloreinigung und Tankzugangstechnik sind wir seit über 10 Jahren am Markt und können mit Stolz eine umfangreiche Kundenreferenzliste vorweisen.
Was sind PFOA?
Bei Stoffen dieser Gruppe handelt es sich um gegenüber chemischem und biologischem Abbau außergewöhnlich resistente und somit langlebige, sogenannte Fluororganische Verbindungen, Kohlenstoffverbindungen, bei denen die einzelnen Kohlenstoffatome einer Kette entweder ganz oder teilweise von Fluor umgeben sind. Man bezeichnet die allgemeine Stoffgruppe häufig als PFAS2 – im Deutschen per- und polyfluorierte Kohlenwasserstoffe. Einige Vertreter der PFAS wurden inzwischen als schädlich für den Menschen identifiziert, was zu behördlichen Regulierungsmaßnahmen geführt hat.
REACH als Grundlage Auf der Basis von REACH3 kann jedes Mitglied der Europäischen Union als gefährlich erachtete Stoffe zur Regulierung vorzuschlagen. Im Rahmen eines RMOA4 wird festgestellt, ob aufgrund der durch die Nutzung eines Stoffes entstehenden Gefahren für Mensch und Umwelt überhaupt ein Regulierungsbedarf besteht und wenn ja, welcher Art diese Regulierung ist. Das Instrumentarium nach REACH für eine Regulierung reicht von Beschränkungen der Herstellung bzw. Verwendung einzelner Stoffe oder ganzer Stoffgruppen über die Erlaubnispflicht für Herstellung bzw. Verwendung bis hin zu deren Verbot.
Bisher wurden zwei Stoffe als Leitsubstanzen jeweils einer Stoffgruppe als regulierungsbedürftig eingestuft und vom Gesetzgeber reguliert:
PFOS wurde als erste Substanz aus der Reihe der PFASin Europa gesetzlich reguliert: Im Dezember 2006 verabschiedet die EU‐Kommission die Richtlinie (EG) 2006/122 (Ergänzung zur Richtlinie (EG) 76/769) welche die Herstellung und Verwendung von PFOS und deren Vorläuferstoffe6 in der EU verbietet und den Grenzwert dafür in Erzeugnissen auf 50ppm (=mg/kg) festsetzt.
Status Quo:
Produkte, die mehr als 10ppm (=mg/kg) PFOS oder dessen Vorläuferstoffe enthalten dürfen in der EU seit 2010 nicht mehr verwendet werden – das gilt auch für Schaumlöschmittel ohne jede Ausnahme. D.h. Schaumlöschmittel die vorher hergestellt worden sind, sollten auf ihren PFOS‐Gehalt geprüft werden. Bei Überschreitung des Grenzwertes ist jede weitere Verwendung untersagt, diese Löschmittel müssen als Abfälle entsprechend den Vorgaben der (EU)2019/1021, Art. 7 behandelt werden.
Alle Schaumlöschmittelkonzentrate von Dr. Sthamer erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zu 100%: die Gehalte an PFOS in Fluor‐basierten L