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ULTRA.sens® AK250

ULTRA.sens® AK250

Der ULTRA.sens® ist weltweit das erste OEM-Gasmessmodul auf Basis von miniaturisierten UV-LEDs. Die Stabilität dieser UV-LEDs ermöglicht hochgenaue Gasanalysen bis in den ppb-Bereich. Durch den Einsatz von 2 UV-LEDs können 2 Gase simultan erfasst werden. Mit diesem Ansatz lassen sich auch 2 Messbereiche von ppm bis Vol.-% realisieren. Im Spektralbereich von 200 nm bis 500 nm können mit dem ULTRA.sens® Stickoxide (NO+NO2), aromatische Kohlenwasserstoffe, Schwefelwasserstoff, Ozon, Schwefeldioxid und Chlor sicher nachgewiesen werden. Anwendungen Umwelt- und Prozessmesstechnik (CEM) Motorenentwicklung Elementaranalyse TOC-Analysatoren Industrielle Gasanalyse Prozessmesstechnik Erdgas/Biogasanalyse Biogas-Forschung Eigenschaften Messgenauigkeit: ±2 % vom MBEW Sensorküvette: Edelstahl mit Inert-Beschichtung (innen und außen) PEEK-Küvette für korrosive Gase (H2S, Chlor) auf Anfrage Hoher Dynamikbereich, 1:100 Schnelle Ansprechzeit, t90 < 1 s möglich Robuster, zerlegbarer Aufbau durch gasdichte O-Ring Verbindungen Keine Wasserdampf Querempfindlichkeit wie bei NDIR-Gassensoren Temperatureinsatzbereich 5°C – 45°C Geringe Leistungsaufnahme < 3 Watt @ 24 VDC RS 232, CAN, Analogausgang (0-10 V) als Option Anschluss von 2 optischen Messsystemen an eine Basiselektronik
INFRA.sens® AK5

INFRA.sens® AK5

Der INFRA.sens® wurde speziell für eine hochwertige NDIR-Gasanalyse entwickelt. In der Designphase wurde besonderen Wert auf hohe Stabilität und niedrige Nachweisgrenze gelegt. Mit dem Einsatz von auf die Bedürfnisse der Gasmesstechnik abgestimmten, hochleistungsfähigen Leuchtdioden (IR-LED) und thermischen Mikrostrahlern, wurden diese Ziele vollständig erreicht. Im Spektralbereich von 2 μm bis 12 μm können mit dieser neuartigen Sensorplattform Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Lachgas bis in den ppm-Bereich sicher nachgewiesen werden. Anwendungen Umwelt- und Prozessmesstechnik (CEM) Motorenentwicklung Elementaranalyse TOC-Analysatoren Industrielle Gasanalyse Prozessmesstechnik Erdgas/Biogasanalyse Biogas-Forschung Eigenschaften Messgenauigkeit: ±2 % vom MBEW Sensorküvette: Aluminium/Gold Schnelle Ansprechzeit, t90 ≈ 3 s Hoher Dynamikbereich, 1:100 Robuster, zerlegbarer Aufbau durch gasdichte O-Ring Verbindungen Temperatureinsatzbereich 5°C – 45°C Geringe Leistungsaufnahme < 10 Watt RS 232, CAN, Analogausgang (0-10 V) als Option Anschluss von 2 optischen Messsystemen an eine Basiselektronik
ULTRA.sens® AK25

ULTRA.sens® AK25

Der ULTRA.sens® ist weltweit das erste OEM-Gasmessmodul auf Basis von miniaturisierten UV-LEDs. Die Stabilität dieser UV-LEDs ermöglicht hochgenaue Gasanalysen bis in den ppb-Bereich. Durch den Einsatz von 2 UV-LEDs können 2 Gase simultan erfasst werden. Mit diesem Ansatz lassen sich auch 2 Messbereiche von ppm bis Vol.-% realisieren. Im Spektralbereich von 200 nm bis 500 nm können mit dem ULTRA.sens® Stickoxide (NO+NO2), aromatische Kohlenwasserstoffe, Schwefelwasserstoff, Ozon, Schwefeldioxid und Chlor sicher nachgewiesen werden. Anwendungen Umwelt- und Prozessmesstechnik (CEM) Motorenentwicklung Elementaranalyse TOC-Analysatoren Industrielle Gasanalyse Prozessmesstechnik Erdgas/Biogasanalyse Biogas-Forschung Eigenschaften Messgenauigkeit: ±2 % vom MBEW Sensorküvette: Edelstahl mit Inert-Beschichtung (innen und außen) PEEK-Küvette für korrosive Gase (H2S, Chlor) auf Anfrage Hoher Dynamikbereich, 1:100 Schnelle Ansprechzeit, t90 < 1 s möglich Robuster, zerlegbarer Aufbau durch gasdichte O-Ring Verbindungen Keine Wasserdampf Querempfindlichkeit wie bei NDIR-Gassensoren Temperatureinsatzbereich 5°C – 45°C Geringe Leistungsaufnahme < 3 Watt @ 24 VDC RS 232, CAN, Analogausgang (0-10 V) als Option Anschluss von 2 optischen Messsystemen an eine Basiselektronik
INFRA.sens® AK250

INFRA.sens® AK250

Der INFRA.sens® wurde speziell für eine hochwertige NDIR-Gasanalyse entwickelt. In der Designphase wurde besonderen Wert auf hohe Stabilität und niedrige Nachweisgrenze gelegt. Der INFRA.sens® OEM NDIR wurde speziell für eine hochwertige NDIR-Gasanalyse entwickelt. In der Designphase wurde besonderen Wert auf hohe Stabilität und niedrige Nachweisgrenze gelegt. Mit dem Einsatz von auf die Bedürfnisse der Gasmesstechnik abgestimmten, hochleistungsfähigen Leuchtdioden (IR-LED) und thermischen Mikrostrahlern, wurden diese Ziele vollständig erreicht. Im Spektralbereich von 2 μm bis 12 μm können mit dieser neuartigen Sensorplattform Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Lachgas bis in den ppm-Bereich sicher nachgewiesen werden. Anwendungen Umwelt- und Prozessmesstechnik (CEM) Motorenentwicklung Elementaranalyse TOC-Analysatoren Industrielle Gasanalyse Prozessmesstechnik Erdgas/Biogasanalyse Biogas-Forschung Eigenschaften Messgenauigkeit: ±2 % vom MBEW Sensorküvette: Aluminium/Gold Schnelle Ansprechzeit, t90 ≈ 3 s Hoher Dynamikbereich, 1:100 Robuster, zerlegbarer Aufbau durch gasdichte O-Ring Verbindungen Temperatureinsatzbereich 5°C – 45°C Geringe Leistungsaufnahme < 10 Watt RS 232, CAN, Analogausgang (0-10 V) als Option Anschluss von 2 optischen Messsystemen an eine Basiselektronik
INFRA.sens® AK50

INFRA.sens® AK50

Der INFRA.sens® wurde speziell für eine hochwertige NDIR-Gasanalyse entwickelt. In der Designphase wurde besonderen Wert auf hohe Stabilität und niedrige Nachweisgrenze gelegt. Mit dem Einsatz von auf die Bedürfnisse der Gasmesstechnik abgestimmten, hochleistungsfähigen Leuchtdioden (IR-LED) und thermischen Mikrostrahlern, wurden diese Ziele vollständig erreicht. Im Spektralbereich von 2 μm bis 12 μm können mit dieser neuartigen Sensorplattform Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe und Lachgas bis in den ppm-Bereich sicher nachgewiesen werden. Anwendungen Umwelt- und Prozessmesstechnik (CEM) Motorenentwicklung Elementaranalyse TOC-Analysatoren Industrielle Gasanalyse Prozessmesstechnik Erdgas/Biogasanalyse Biogas-Forschung Eigenschaften Messgenauigkeit: ±2 % vom MBEW Sensorküvette: Aluminium/Gold Schnelle Ansprechzeit, t90 ≈ 3 s Hoher Dynamikbereich, 1:100 Robuster, zerlegbarer Aufbau durch gasdichte O-Ring Verbindungen Temperatureinsatzbereich 5°C – 45°C Geringe Leistungsaufnahme < 10 Watt RS 232, CAN, Analogausgang (0-10 V) als Option Anschluss von 2 optischen Messsystemen an eine Basiselektronik
Prüfung von Flüssiggasanlagen nach DGUV Vorschrift 79/80 für Gewerbe - BGG 937

Prüfung von Flüssiggasanlagen nach DGUV Vorschrift 79/80 für Gewerbe - BGG 937

4-jährige Prüfung von Flüssiggasanlagen bei festinstallierten Verbrauchsanlagen BetrSichV/ DGUV V79/80 - BGG 937 für Gewerbetreibende. Z. B. bei Imbiß u.Gastronomie, Industrieproduktionen u. Heizungen Auszug aus der DGUV Vorschrift 79/80 § 18 – Instandsetzen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Verbrauchsanlagen nur durch von ihm beauftragte Personen instandgesetzt werden und dass für die Instandsetzung nur geeignete Ersatzteile und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt und verwendet werden. (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Teile von Verbrauchsanlagen, die Verschleiß und Alterung unterliegen, nach spätestens 8 Jahren ausgewechselt werden. Dies gilt nicht, wenn die ordnungsgemäße Beschaffenheit durch einen Sachkundigen bestätigt worden ist. § 33 – Flüssiggasanlagen /Flüssiggasverbrauchsanlagen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 durch einen Sachkundigen wie folgt geprüft werden: vor der ersten Inbetriebnahme die zusammengebaute Anlage auf ordnungsgemäße Installation und Aufstellung sowie Dichtheit nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen können nach Veränderungen, die die Betriebssicherheit beeinflussen können nach Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr auf ordnungsgemäße Beschaffenheit Dichtheit Funktion Aufstellung (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 genügt bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen, die aus nicht mehr als einem Druckgasbehälter mit nicht mehr als 33 kg Füllgewicht betrieben werden, die Prüfung durch eine vom Unternehmer beauftragte Person unter der Voraussetzung, dass die Verbrauchsanlage aus geprüften Einzelteilen zusammengebaut ist. (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 mit ortsfesten Verbrauchsanlagen wiederkehrend mindestens alle 4 Jahre durch eine befähigte Person auf Dichtheit ordnungsgemäße Beschaffenheit Funktion Aufstellung geprüft werden. Kürzere Prüffristen können erforderlich sein, wenn besondere Betriebsbedingungen vorliegen. Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung durch den Sachverständigen oder Sachkundigen bleiben hiervon unberührt. (4) Abweichend von Absatz 3 Sätze 1 und 2 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 mit ortsveränderlichen Verbrauchsanlagen wiederkehrend mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Prüfung von Flüssiggasanlagen nach DGUV Vorschrift 79/80 für Gewerbe - BGG 935

Prüfung von Flüssiggasanlagen nach DGUV Vorschrift 79/80 für Gewerbe - BGG 935

2-jährige Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen nach BetrSichV/ DGUV V79/80 für Gewerbetreibende z. B.: - Bauwagen - Imbißwagen - Grillwagen für Hähnchen, o.ä. Auszug aus der DGUV Vorschrift 79/80 § 18 – Instandsetzen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Verbrauchsanlagen nur durch von ihm beauftragte Personen instandgesetzt werden und dass für die Instandsetzung nur geeignete Ersatzteile und Hilfsmittel zur Verfügung gestellt und verwendet werden. (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Teile von Verbrauchsanlagen, die Verschleiß und Alterung unterliegen, nach spätestens 8 Jahren ausgewechselt werden. Dies gilt nicht, wenn die ordnungsgemäße Beschaffenheit durch einen Sachkundigen bestätigt worden ist. § 33 – Flüssiggasanlagen /Flüssiggasverbrauchsanlagen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 durch einen Sachkundigen wie folgt geprüft werden: vor der ersten Inbetriebnahme die zusammengebaute Anlage auf ordnungsgemäße Installation und Aufstellung sowie Dichtheit nach Instandsetzungsarbeiten, die die Betriebssicherheit beeinflussen können nach Veränderungen, die die Betriebssicherheit beeinflussen können nach Betriebsunterbrechungen von mehr als einem Jahr auf ordnungsgemäße Beschaffenheit Dichtheit Funktion Aufstellung (2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 genügt bei ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen, die aus nicht mehr als einem Druckgasbehälter mit nicht mehr als 33 kg Füllgewicht betrieben werden, die Prüfung durch eine vom Unternehmer beauftragte Person unter der Voraussetzung, dass die Verbrauchsanlage aus geprüften Einzelteilen zusammengebaut ist. (3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 mit ortsfesten Verbrauchsanlagen wiederkehrend mindestens alle 4 Jahre durch eine befähigte Person auf Dichtheit ordnungsgemäße Beschaffenheit Funktion Aufstellung geprüft werden. Kürzere Prüffristen können erforderlich sein, wenn besondere Betriebsbedingungen vorliegen. Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung durch den Sachverständigen oder Sachkundigen bleiben hiervon unberührt. (4) Abweichend von Absatz 3 Sätze 1 und 2 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Anlagen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 mit ortsveränderlichen Verbrauchsanlagen wiederkehrend mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen geprüft werden.