Regalprüfung
Sogenannte "ortsfeste Regale aus Stahl" gelten als prüfpflichtige Regalsysteme. Dazu zählen zum Beispiel Paletten-, Kragarm-, Einfahr‑, Durchfahr- und Durchlauf- sowie auch Fachbodenregale.
Sie haben verschiedenste Regaltechnik im Einsatz? Wussten Sie, dass Sie als gewerblicher Betreiber von Regalsystemen einmal im Jahr die gesetzliche Pflicht zur Prüfung der Lagertechnik durch eine befähigte Person nach DIN EN15635 und DGUV Regel 108-007 haben? Nehmen Sie zur Terminabsprache gerne mit uns Kontakt auf: pruefung@k-lagertechnik.de
Die Regale sollen zur Unfallvermeidung auf Anfahrschäden, Absenkungen und mangelhafte Befestigungen hin untersucht werden. Auch die statischen Eigenschaften, die Standsicherheit und die technischen Angaben werden gecheckt. Die Prüfung muss von ausgebildeten Regalprüfern durchgeführt werden. So ist sichergestellt, dass alle Gesetze, Verordnungen und Regeln der Berufsgenossenschaften sowie die europäischen Normen eingehalten werden.
Die Prüfung erfolgt während des laufenden Betriebs. Die Regale müssen nicht geräumt werden.