Bausachverständige in Berlin und Potsdam
Egal, ob die architektonische Form der Funktion folgt, ihr gleichgestellt oder übergeordnet ist, stets gilt: Die Kreativität braucht Beratung und Planung. Die gestalterische Kraft braucht Qualitätskontrolle. Deshalb steht die IGS von der ersten Projektstudie bis zum letzten Fertigungsschritt an Ihrer Seite. Wir stehen für Erfahrung und Kompetenz in allen Fragen des Baugeschehens. Unser Wissen über neueste Entwicklungen aus Lehrtätigkeit und Sachverständigenwesen in Kombination mit unserer praktischen Berufserfahrung garantiert Ihnen einen höchstmöglichen Qualitätsstand. Die IGS wurde im Oktober 1981 als Ingenieurbüro gegründet und im Jahr 1985 in eine Ingenieur-Gesellschaft mbH umgewandelt. Waren es anfangs reine Ingenieurleistungen, kamen im Laufe der Jahre immer neue Aufgabengebiete hinzu. Inzwischen haben wir uns auf die Tätigkeit als Bausachverständige konzentriert. Was ist ein Sachverständiger? Der öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige hat durch seine öffentliche Bestellung die überdurchschnittliche Fachkenntnis in seinem jeweiligenBestellungsgebiet vor einer Prüfungskommission nachgewiesen. Er unterliegt durch quasi„Überwachung“ der ihn bestellenden Industrie- und Handelskammern einer ständigenfachlichen Kontrolle. Darüber hinaus ist er auch nur für einen bestimmten Zeitraum ö.b.u.v. Wann wird ein Sachverständiger benötigt? Meist tritt der Bausachverständige erst im Streitfall z.B. im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auf.In der Praxis zeigt jedoch die Tendenz, dass nunmehr Sachverständige bereits viel früher von Bauherren oder Anderen beratend beauftragt werden.Gerade bei größeren Bauvorhaben hat essich bewährt, dass Bauleiter zusätzlich Sachverständige vor Baubeginn beauftragen. Was macht ein Sachverständiger? Der Sachverständige führt eine baubegleitende Qualitätskontrolle & Qualitätssicherung durch.Dies wird in bautechnischer, vertraglicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht durchgeführt.Zusätzlich werden Mängel protokolliert, Gutachten erstellt sowie Rohbauabnahmen und Abnahmen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist durchgeführt.Der Sachverständige tritt zudem im Streitfall als Moderator/Mediator auf.