Flucht- und Rettungspläne
Pläne die Leben retten!
Stellen Sie sich vor, sie sind in einem Hotel und schlafen im 12. Obergeschoss. Nachts ertönt plötzlich der Feueralarm auf dem Flur. Sie rennen zum Haupttreppenraum, aber merken, dass der Flur dorthin bereits verraucht ist. Was nun? Gibt es einen anderen Weg?
Ein Blick auf einen Flucht- und Rettungswegplan kann helfen Ihnen einen weiteren Fluchtweg zu finden oder wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben.
Warum braucht man Flucht- und Rettungswegpläne?
Flucht- und Rettungswegpläne dienen der Orientierung in einem Objekt und bilden die möglichen Flucht- und Rettungswege ab. So können sich ortsunkundige Personen schnell selbst einen Überblick über die Flucht- und Rettungswege verschaffen.
Weiterhin sind Informationen über Brandbekämpfungseinrichtungen, Erste Hilfe-Einrichtungen und dem Verhalten im Brandfall auf dem Plan enthalten. Die Pläne werden in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen wie z.B. in Treppenhäusern, Hauptzugängen zu den Geschossen, Fluren usw. angebracht.
Wann wird ein Flucht- und Rettungsplan benötigt?
Es gibt keine eindeutige Vorschrift, die genau beschreibt ab wann ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist. Ob ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, ist abhängig von der Lage, der Ausdehnung und der Nutzungsart. Dies ergibt sich aus einer Gefährdungsbeurteilung. In der ASR A2.3 werden die Kriterien für einen Flucht- und Rettungsplan umschrieben.
Demnach können Flucht- und Rettungspläne erforderlich sein:
bei unübersichtlicher Fluchtwegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),
bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr) oder
in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).
Beispiele für Gebäude, in denen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist:
Industriebetriebe
große Bürogebäude
Raffinerien,
Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien.
Schulen
Kindertageseinrichtungen
Alten- und Pflegeheime
Wohnheime für Behinderte
Krankenhäuser
größere Verkaufsstätten
Hotels
Versammlungsstätten wie Theater, Sport- und Veranstaltungshallen
Diese genannten Beispiele sind keine abschließende Auflistung. Letztendlich ist immer eine Gefährdungsbeurteilung entscheidend, ob Flucht- und Rettungswegpläne erforderlich sind.
Was sollte ein Flucht- und Rettungsplan enthalten?
Die Gestaltung von Flucht- und Rettungswegplänen ist in der DIN ISO 23601 festgelegt. Ein Flucht- und Rettungsplan sollte folgende Informationen beinhalten:
Detailplan mit dem Gebäudegrundriss oder Teile davon (je nach Größe des Objektes)
Übersichtsplan
Verlauf der Flucht- und Rettungswege
Lage der Notausgänge
Lage und Art der Erste-Hilfe-Einrichtungen
Lage und Art von Alarmierungs-Einrichtungen
Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen, z.B. Feuerlöscher, Wandhydranten,
Lage der festgelegten Sammelplätze
Standort des Betrachters
Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
Legende über die angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbole und Farben