Produkthaftpflichtversicherung für Medizinprodukte und Digital Health
Erweiterte, Verschärfte und Konventionelle Produkthaftpflicht-Versicherung für Entwickler, Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleister im Bereich der Medizintechnik und für Medizinprodukte
Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung heißen Medizinprodukte. Sie sind für die Anwendung beim Menschen bestimmt. Anders als bei Arzneimitteln, die pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken, wird die bestimmungsgemäße Wirkung bei Medizinprodukten primär auf z. B. physikalischem Weg erreicht.
Zu den Medizinprodukten gehören z. B. Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV), Implantate, Produkte zur Injektion, Infusion, Transfusion und Dialyse, humanmedizinische Instrumente, medizinische Software, medizinische Apps, Katheter, Herzschrittmacher, Dentalprodukte, Verbandstoffe, Persönliche Schutzausrüstung, Sehhilfen, Röntgengeräte, Kondome, ärztliche Instrumente sowie Labordiagnostika.
Die gesetzliche Definition von Medizinprodukten ist in § 3 des Medizinproduktegesetz – MPG definiert.
Trotz aller Sicherheit geht es auch um die Frage, was passiert wenn ein Produkt versehentlich fehlerhaft ist? Wer sichert mich ab, falls ein Mensch allergisch reagiert und durch mein Produkt ins Krankenhaus kommt?
Unser umfassendes Konzept zur Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden von Dritten ab (B2C und B2B), die Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen.
Unser Konzept bietet einen kompletten Schutz für Ihren gesamten Betriebs-, Produkt- und Lieferbereich einschließlich aller betriebs- und branchenüblichen Risiken.