Beglaubigte Spanisch Deutsch Übersetzungen
Wir bieten Spanisch Deutsch beglaubigte, beeidigte, vereidigte und juristische Fachübersetzungen von vereidigten Übersetzern. Unsere juristischen Übersetzungen werden für Anwälte, Gerichte, Notare in allen Rechtsgebieten ausgestellt.
Seit 1999 bieten wir unseren Kunden beglaubigte und juristische Fachübersetzungen in zahlreichen Rechtsgebieten. Frau Birgit Klyssek ist Inhaberin des Spanisch Deutschen Übersetzungsbüros und selbst beeidigte Urkundenübersetzerin für Spanisch Deutsch.
Unsere qualifizierten und vereidigten Fachübersetzer beherrschen neben der jeweiligen Landessprache und Terminologie zudem auch die länderspezifischen kulturellen Unterschiede. Unser Spanisch Deutsch Übersetzungsbüro bietet daher eine tiefe juristische Expertise in den verschiedenen Rechtsgebieten.
Zu unseren langjährigen Kunden zählen wir kleine mittelständische Unternehmen, Rechtsanwälte und Anwaltskammern, Notare und Notarkammern, Behörden, Handels- und Wirtschaftskammern sowie Ministerien und Landesregierungen, die unsere Spanisch Deutsch Übersetzungsdienstleistungen für schriftliche Korrespondenzen und Gerichtstermine benötigen.
Neben der Übersetzung komplexer Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Patentanträge und Patente bis hin zu zivil- und strafrechtlichen Fallunterlagen und weiteren gerichtlichen Dokumenten bieten wir mit unseren juristischen Fachübersetzern auch Übersetzungen im kommerziellen Bereich an.
Wir übersetzen beeidigt Spanisch Deutsch die Registrierung von Unternehmern und anderen gesetzlich festgelegten Subjekten sowie der sie betreffenden Handlungen und Verträge aus dem Handelsregister. Darunter fallen hauptsächlich einzelne Unternehmer, kommerzielle Unternehmen, Kredit- und Versicherungsinstitute sowie Garantiegesellschaften auf Gegenseitigkeit, wirtschaftliche Interessenvereinigungen, Pensionsfonds, Investmentfonds, Zweigstellen einer der oben genannten Einrichtungen, Zweigstellen ausländischer Unternehmen, ausländische Unternehmen, die ihren Sitz auf deutsches oder spanisches Hoheitsgebiet verlegen.
Eine Gesellschaft erwirbt ihre Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung in das ihrem Sitz entsprechende Handelsregister, was bedeutet, dass ihre Eintragung in das Register obligatorisch und konstitutiv ist.
Die Gründung von Handelsgesellschaften ist der erste Eintrag in der Chronik der Eintragung des Unternehmens. Danach folgen die Handlungen und Verträge, die die einzelnen Gesellschaften betreffen (Erhöhung oder Herabsetzung des Aktienkapitals, Änderungen in der Struktur des Verwaltungsorgans, Ernennung oder Abberufung von Geschäftsführern oder Bevollmächtigten, Insolvenz der Gesellschaft, Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen usw.).
Wir übersetzen u.a. in nachfolgenden Rechtsgebieten:
● Arbeitsrecht ● Bankrecht ● Familienrecht ● Gesellschaftsrecht ● Handelsrecht ● Immobilienrecht ● Kartellrecht ● Strafrecht ● Urheberrecht ● Verkehrsrecht ● Wettbewerbsrecht ● Mergers & Akquisitionsrecht ● Private Equity … und vieles mehr.
Unser Spanisch Deutsch Übersetzungsbüro steht für Sie bei beglaubigten Übersetzungen für Ämter und Behörden im In- und Ausland zur Verfügung. Wir übersetzen ins Spanische und Deutsche auch Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile, Staatsangehörigkeitsnachweise, Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen, Sorgerechtsnachweise, Adoptionsurkunden, Schulbescheinigungen und Immatrikulationsbescheinigungen, Nachweise über Berufsausbildung, Schulabschlusszeugnisse, Bescheinigungen des Arbeitgebers, Lohnbescheinigungen, Rentenbescheid, Elterngeldbescheid