Finden Sie schnell managementberatungen für Ihr Unternehmen: 87 Ergebnisse

Portalröntgen

Portalröntgen

360° Rundtisch schwenkbar um 45° • Portal 45° schwenkbar • Teile bis 3 x 5 Meter können geröntgt werden
Scanning & digitale Belegverarbeitung

Scanning & digitale Belegverarbeitung

Beseitigen Sie Ihre immer größer werdenden Stapel an Papierbergen mit Hilfe der digitalen Belegverarbeitung in amagno. Scannen Sie dazu einfach Ihre Papierdokumente und verwalten Sie sie dank der beim Scanprozess integrierten OCR Datenauslesung direkt in amagno. Durch die digitale Belegverarbeitung werden Ihre Mitarbeiter schneller und leistungsfähiger und Ihr Unternehmen zudem moderner und umweltbewusster. • Wettbewerbsvorteil und Qualitätssteigerung durch erheblich verkürzte Recherchezeiten • Vermeidung von redundanten Papierablagen und Medienbrüchen • Rechtskonforme Ablage und Archivierung (Compliance, GoBS, AO, ISO) • Mehr Rechtssicherung durch die Nachvollziehbarkeit der Prozesse • Zugriffsschutz durch geregelte Berechtigungen und Rollen • Besserer Schutz gegen unvorhersehbare oder mutwillige Vernichtung von geschäftsrelevanten Dokumenten • Beschleunigung und Transparenz von Geschäftsprozessen • Kosteneinsparungen (Raumkosten, Akten, Papier, Drucker, Toner, Heizkosten)
Qualitätssicherung: Sicher ist sicher

Qualitätssicherung: Sicher ist sicher

Auf stetig wachsende Kundenanforderungen reagieren wir mit einer technisch aktuell ausgestatteten Qualitätssicherung. Erfahrene und besonders geschulte Techniker arbeiten u.a. mit modernster taktiler und optischer Scantechnik. Durch die Nähe zur Produktion trägt die Qualitätssicherung zur permanenten Stabilisierung und Verbesserung der Qualität in den Produktionsprozessen bei.
Projektsupport

Projektsupport

Im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gibt es viele Möglichkeiten zur Konfiguration Ihrer Anlage. Bedarfsgerecht unterstützen wir Sie bei den möglichen Konzepten und Rahmenbedingungen. Ob Überschusseinspeisung, Volleinspeisung oder Anmeldung von unterschiedlichen Konzepten und Speichern – wir finden die passende Lösung für Sie! Zertifizierungen auf dem Weg zur CE-Erkärung, Einheitenzertifizierung oder Anlagenzertifizierung beraten wir Sie gern. Ob Normenrecherche, Dokumentenprüfung, Abstimmung mit Zertifzierungsstellen oder Beratung – sprechen Sie uns an, um Ihren Bedarf und Wünschen entsprechend abzudecken.
Abfallmanagement: Verpackungsgesetz (VerpackG)

Abfallmanagement: Verpackungsgesetz (VerpackG)

Wir bestimmen für Sie Ihre tatsächlichen Pflichten als Hersteller und Händler (Erstinverkehrbringer der Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung) gemäß VerpackG und unterstützen Sie bei der Umsetzung I Mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG), welches seit dem 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung (VerpackV) ablöst hat, und mit der Novelle des VerpackG, deren Änderungen am 3. Juli 2021 in Kraft getreten sind, haben Sie als Erstinverkehrbringer für Ihre systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unterschiedliche Pflichten. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit erläutern wir für Sie die Begriffe des VerpackG , definieren mit Ihnen gemeinsam Ihre Einzelpflichten und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Ihre Fragen zu nachstehenden Punkten ... - Private Endverbraucher (und vergleichbare Anfallstellen) ./. Gewerbliche Endverbraucher - Registrierungspflicht für alle Verpackungen bei der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) beziehungsweise in LUCID - Systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 7 VerpackG - Meldepflicht gegenüber dem dualen System Ihrer Wahl und der ZSVR für systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Pflicht zur Erstellung einer Vollständigkeitserklärung (VE) gemäß § 11 VerpackG - Nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen und die daraus resultierende Rücknahmepflicht gemäß § 15 VerpackG - Informations-/Hinweispflicht für Letztvertreiber von nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Nachweispflicht für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen - Kosten und Lizenzentgelte Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß VerpackG? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um mit Ihnen gemeinsam alle Details und Fragen zu besprechen. Alternativ steht Ihnen auch Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Rechtssicheres Umweltmanagement

Rechtssicheres Umweltmanagement

Wir leisten für Sie sämtliche Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement und mindern Ihr Haftungsrisiko. Entdecken Sie eine neue Basis für Ihr betriebliches Umweltmanagement. Wir übernehmen Verantwortung für Sie, indem wir Ihre Mitarbeiter entlasten, Ihre Umweltabteilung unterstützen und diese auch komplett stellen können. Mit unserer externen Umweltabteilung sparen Sie zudem deutliche Kosten! Wir bieten Ihnen die professionelle Umsetzung sämtlicher Aufgaben in Ihrem betrieblichen Umweltmanagement. Dabei zeigen wir Ihnen in der Organisation Ihres betrieblichen Umweltmanagements bestehende Schwachstellen auf, setzen für Sie praktikable Lösungen kostengünstig um und realisieren nachhaltig die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in anderen Unternehmen und Branchen und haben dadurch die größtmögliche Sicherheit. Im Rahmen unserer kontinuierlichen Zusammenarbeit richten wir den Blick auf Ihre umweltrelevanten betrieblichen Abläufe und sorgen für sicheres Arbeiten in Ihrem Unternehmen. Unser breites Dienstleistungsspektrum ermöglicht es uns, Sie im gesamten Bereich Ihres betrieblichen Umweltmanagements zu unterstützen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten. Sie erhalten die bedarfsgerechte und kontinuierliche Unterstützung zu einem fest kalkulierbaren Honorar. Zusätzliche Kosten für Fortbildungen/Schulungen, Urlaub und Ausfallzeiten sind für Sie nicht mehr relevant. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Umweltbeauftragte: Umweltmanagementbeauftragte

Umweltbeauftragte: Umweltmanagementbeauftragte

Der Schutz der Umwelt sowie die effiziente Nutzung von Ressourcen bilden die grundlegenden Eckpfeiler Ihrer Nachhaltigkeitsziele. Die Implementierung eines Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 oder EMAS stellt einen bedeutenden Schritt dar, um Ihr ganzheitliches betriebliches Management zu stärken und das Umweltbewusstsein aller Beteiligten zu fördern. Durch die kontinuierliche Verbesserung und die Förderung der Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen erlangen Sie nicht nur ökonomische Vorteile, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil. Darüber hinaus wird das öffentliche Vertrauen in Ihr Unternehmen gestärkt. In der Funktion als externer Umweltmanagementbeauftragter stehen wir Ihnen aktiv zur Seite, um Sie bei dem Aufbau und die kontinuierliche Pflege Ihres Umweltmanagementsystems zu unterstützen und zu beraten. Unsere Zusammenarbeit zielt darauf ab, eine Kultur der fortlaufenden Verbesserung zu etablieren, um die Umweltleistung Ihres Unternehmens kontinuierlich zu steigern und Ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv zu erreichen. Dazu gehören insbesondere … 1. Beratung und Unterstützung bei … - Umsetzung einer rechtskonformen Betriebsorganisation. - Identifizierung und Umsetzung von umweltfreundlichen Technologien und Praktiken zur Minimierung des ökologischen Fußabdrucks. - Integration von Umweltaspekten in Geschäftsprozesse und -entscheidungen zur Einbettung von Umweltzielen in die Unternehmensstrategie. 2. Aufbau, Pflege und Entwicklung des Umweltmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS. 3. Förderung eines umweltbewussten Verhaltens und einer nachhaltigen Unternehmenskultur durch Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen für alle Mitarbeiter. 4. Durchführung von … - Risikoanalysen und -bewertungen zur frühzeitigen Erkennung von Umweltauswirkungen und Maßnahmen zur Risikominimierung. - Controlling und Verbesserung der Kostenstrukturen. - Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter. - Internen Audits. 5. Erstellung und Pflege von … - Managementdokumentation. - Berichten für die Unternehmensleitung. 6. Unterstützung bei … - Managementbewertung (Management-Review mit Managementbericht). - Zertifizierung (bzw. Validierung) des Umweltmanagementsystems. - Entwicklung und Implementierung von Maßnahmenplänen zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung basierend auf internen Audits und Managementbewertungen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Umweltbeauftragte: Energiemanagementbeauftragte

Umweltbeauftragte: Energiemanagementbeauftragte

Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Energieeffizienz und dem Einsatz erneuerbarer Energien ist der Schutz unseres Klimas und die effiziente Nutzung von Ressourcen von entscheidender Bedeutung für unsere Nachhaltigkeitsziele. Insbesondere vor dem Hintergrund des Energieeffizienzgesetzes ist die Implementierung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 oder EMAS eine zentrale Anforderung, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und wettbewerbsfähig zu bleiben. Als Ihr externer Energiemanagementbeauftragter stehen wir Ihnen aktiv zur Seite, um den Aufbau und die kontinuierliche Pflege Ihres Energiemanagementsystems zu unterstützen und zu beraten. Unser Leistungsumfang umfasst insbesondere … 1. Unterstützung bei der Umsetzung einer rechtskonformen Betriebsorganisation. 2. Aufbau, Pflege und Entwicklung Ihres Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 und oder EMAS, um Synergien zu nutzen und Effizienz zu steigern. 3. Hilfe bei der Durchführung des Controllings und bei der Verbesserung der Kostenstrukturen durch gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung und -effizienz. 4. Erstellung und Pflege Ihrer Managementdokumentation für Ihr Energiemanagementsystem. 5. Durchführung von Schulungen und Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter zur Sensibilisierung für Energieeffizienz und zur Förderung eines energiebewussten Verhaltens. 6. Durchführung von internen Audits zur Überprüfung der Wirksamkeit des Energiemanagementsystems und Identifizierung von Verbesserungspotenzialen. 7. Erstellung von Berichten für Ihre Unternehmensleitung zur transparenten Darstellung der Energieleistung und -effizienz. 8. Unterstützung bei der Managementbewertung (Management-Review) mit Managementbericht zur kontinuierlichen Verbesserung des Energiemanagementsystems. 9. Unterstützung bei der Zertifizierung (bzw. Validierung) Ihres Energiemanagementsystems gemäß den geltenden Standards und gesetzlichen Anforderungen. Unsere Leistungen werden individuell an die Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst, um sicherzustellen, dass Sie Ihre energiebezogenen Ziele erreichen und langfristig erfolgreich sind. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Finanzierung, Finanzierungslösungen für Photovoltaikanlagen

Finanzierung, Finanzierungslösungen für Photovoltaikanlagen

Unsere Finanzierungslösungen für Photovoltaikanlagen bieten Ihnen die Möglichkeit, in eine nachhaltige Zukunft zu investieren, ohne Ihre finanziellen Freiräume einzuschränken. In Zusammenarbeit mit unserem Partner, der Immobilien Finanzierung Bremen, bieten wir Ihnen die besten Konditionen am Markt, kostenfreie Sondertilgungen und eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung. Profitieren Sie von unserer persönlichen Betreuung und starten Sie Ihre nachhaltige Zukunft mit finanzieller Sicherheit.
Abfallmanagement: Erfolgsabhängige Kostensenkung

Abfallmanagement: Erfolgsabhängige Kostensenkung

Erfolgsabhängige Optimierung Ihrer Entsorgungskosten und Wertstofferlöse. Unverbindliche Abfallberatung mit dem Ziel die Kosten in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement zu verbessern. Mit unserer über 25 jährigen Erfahrung, unseren überzeugenden Fachkenntnissen und unserem umfassenden Marktüberblick schaffen wir es immer wieder die Entsorgungskosten und Wertstofferlöse unserer Kunden deutlich und nachhaltig zu verbessern. Im Rahmen eines komplett erfolgsabhängigen Projektes haben Sie mit uns die Möglichkeit, ohne Risiko, ohne finanzielle Mittel und mit einem sehr geringen personellen Einsatz auf Grundlage einer unabhängigen Bewertung zu prüfen, wie Sie Ihr Kostensenkungspotential in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement realisieren können. Die wesentlichen Eckpunkte zu unserem rein erfolgsabhängigen Modell sind: - Obwohl unsere Kunden in der Regel davon ausgehen, bereits optimal aufgestellt zu sein, reduzieren sie ihre Entsorgungskosten mit unserer Unterstützung trotzdem noch einmal sehr deutlich. - Im Projektverlauf können Sie die Ergebnisse unverbindlich bewerten und frei entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie die aufgezeigten Kostensenkungspotentiale verwirklichen wollen. - Wenn Sie sich gegen unsere Maßnahmen entscheiden, haben Sie keine Kosten bzw. Verpflichtungen uns gegenüber. - Erst wenn Sie tatsächlich in ihrem betrieblichen Abfallmanagement Geld sparen, partizipieren wir über eine vorab definierte Laufzeit zu einem vereinbarten Prozentsatz an den realisierten Einsparungen. - Während der weiteren Zusammenarbeit unterstützen wir Sie nach Bedarf, ohne ein zusätzliches Honorar, in Ihrem gesamten betrieblichen Umwelt- und Abfallmanagement, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Zielsetzung ist, Ihnen ein nachhaltiges Entsorgungskonzept/Abfallkonzept zu erarbeiten, welches Sie langfristig nutzen und mit dem Sie möglichst hohe Einsparungen erzielen. Denn nur wenn Sie tatsächlich von unserer Arbeit überzeugt sind und Sie mit uns die Kosten in Ihrem betrieblichen Abfallmanagement reduzieren, partizipieren wir an den realisierten Einsparungen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Umweltbeauftragte: Störfallbeauftragte

Umweltbeauftragte: Störfallbeauftragte

Störfallbeauftragte für Ihren Betrieb: Wir stehen Ihnen als externer Störfallbeauftragter zur Seite und unterstützen Sie, die Sicherheit Ihrer Anlage zu verbessern. Wir stellen für Ihren Betrieb einen externen Störfallbeauftragten und unterstützen Sie insbesondere bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten gemäß § 58a BImSchG. Wir beraten Sie in allen Fragen der Anlagensicherheit und der Verhinderung von Störfällen. Zugleich wirken wir auf die Verbesserung der Sicherheit Ihrer Anlage hin. Mittels regelmäßiger Kontrollen überwachen wir die Einhaltung der relevanten Rechtsvorschriften (BImSchG und die entsprechenden Verordnungen zum BImSchG) sowie die Erfüllung der Bestimmungen aus Ihrer Betriebsgenehmigung und der behördlichen Anordnungen/Auflagen Ihrer zuständigen Behörde. Zusätzlich schulen/unterweisen wir Ihre Mitarbeiter. Sollten in Ihrem Betrieb Mängel auftreten, teilen wir Ihnen die festgestellten Mängel beziehungsweise Störungen mit und helfen Ihnen natürlich mit Vorschlägen, wie die Beseitigung der festgestellten Mängel erfolgen kann. Im Rahmen unserer Aufzeichnungspflicht dokumentieren wir die verschiedenen Maßnahmen und erstellen für Sie als Betreiber den notwendigen Jahresbericht. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Sie sind nicht fündig geworden?

Sie sind nicht fündig geworden?

Umweltberatung auf höchstem Niveau. Wir gestalten aktiv Ihr betriebliches Umweltmanagement rechtskonform und wirtschaftlich. Unabhängig. Seit 1994. Bundesweit über 500 Kunden aus der Industrie. Sie haben Fragen zum betrieblichen Umwelt-, Energie- und/oder Arbeitsschutzmanagement, die über unser dargestelltes Dienstleistungsspektrum hinaus gehen? Sehr gerne steht Ihnen Herr Jens Büngel unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung. Oder nehmen Sie zum Beipiel über unser Kontaktformular auf www.nuc.eu Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch und die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Arbeitsschutzmanagement: Brandschutzbeauftragte

Arbeitsschutzmanagement: Brandschutzbeauftragte

Wir stehen als Ihr externer Brandschutzbeauftragter an Ihrer Seite und unterstützen Sie in Ihrem Betrieb bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Als externer Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV-Information 205-003 leisten wir für Sie insbesondere die ... - Erstellung/Fortschreibung Ihrer Brandschutz-Ordnung. - Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel. - Mitwirkung bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen. - Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einheiten. - Prüfung der Anforderungen an Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten. - Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen, bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen. - Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Arbeitsschutzmanagement: Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV

Arbeitsschutzmanagement: Hygienisch Fachkundige gemäß 42. BImSchV

Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV zur Erstellung der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Wir stellen Ihnen eine hygienisch fachkundige Person gemäß 42. BImSchV nach Vorgaben von VDI 2047 Blatt 2 zur Erstellung der notwendigen Hygiene-Gefährdungsbeurteilung für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider. Wir unterstützen Sie als Betreiber von Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschriften die erforderliche Betriebssicherheit, mit einem möglichst geringen hygienischen Risiko und der geforderten Dokumentation einer Hygiene-Gefährdungsbeurteilung, zu gewährleisten. Mit der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen wir für Ihre Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider die ... - Vorgaben gemäß 42. BImSchV und VDI 2047 Blatt 2. - Forderungen der BetrSichV, GefStoffV und BioStoffV. - Einbindung der geforderten Hygienekontrollen. - Risikobeurteilung (Risikoabschätzung und Risikobewertung). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Arbeitsschutzmanagement: Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Arbeitsschutzmanagement: Prüfungen von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen

Wir stellen Ihnen eine befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen und führen die Überprüfungen in wiederkehrenden Abständen durch. Eine Experteninspektion von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen muss wiederkehrend in einem Abstand von maximal 12 Monaten vorgenommen werden. Die Durchführung einer solchen Überprüfung hat laut § 2 Abs. 6 der BetrSichV durch eine sachkundige Person mit entsprechenden Fachkenntnissen zu erfolgen. So lassen sich etwaige Mängel zeitnah erkennen und beheben. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Leitern und Tritte sowie Ihre Regalanlagen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Sie gewährleisten damit eine vorschriftsgemäße Prüfung von Leitern und Tritten sowie Regalanlagen für Ihr Unternehmen. Durch unsere Dienstleistung gewährleisten Sie insbesondere, dass ... - Ihre gewerblich genutzten Leitern und Tritte gemäß der DGUV Information 208-016 und der BetrSichV sowie Regalanlagen gemäß DGUV Regel 108-007‎ und DIN EN 15635 mindestens einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. - die Prüfergebnisse dokumentiert und an den Leitern und Tritte sowie Regalanlagen Prüfplaketten visualisiert werden. - Ihre Mitarbeiter im sicherheitsgerechten Umgang geschult werden. - Sie Arbeitsunfälle so weit wie möglich verhindern. - Sie im Fall der Fälle eines Arbeitsunfalls eine ordnungsgemäße und regelmäßige Prüfungen lückenlos nachweisen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Arbeitsschutzmanagement: Betriebsanweisungen

Arbeitsschutzmanagement: Betriebsanweisungen

Wir erstellen beziehungsweise aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen. Ihre Mitarbeitern erhalten mit den Betriebsanweisungen alle notwendigen Informationen, um mögliche Gefahren abzuwehren. Die Betriebsanweisung ist ein weiteres wichtiges Instrument in der Prävention, um potenziellen Gefährdungen (Unfälle und Gesundheitsrisiken im Umgang mit Arbeitsmitteln und Stoffen) an den Arbeitsplätzen Ihrer Mitarbeiter abzuwehren. Vor der Aufnahme von Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrstoffen sowie Maschinen und anderen technischen Anlagen sind Sie als Unternehmer verpflichtet, die notwendigen Betriebsanweisungen zu erstellen. Wir erstellen beziehungsweise aktualisieren Ihre Betriebsanweisungen. Mit unserer Unterstützung erfüllen Sie als Unternehmer die konkreten Anforderungen an Betriebsanweisungen und erhöhen damit die Rechtssicherheit für Ihren Betrieb. Unsere Dienstleistung umfasst insbesondere eine ... - klare Strukturierung Ihrer Betriebsanweisungen. - systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte. - eindeutige Regelung bezüglich des notwendigen Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen Verhaltens Ihrer Mitarbeiter. - auf Ihre Mitarbeiter ausgerichtete verständliche Form und Sprache. - eine vollständige Dokumentation, welche Sie für die Unterrichtung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter nutzen können. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefahrstoffmanagement: Sachkundige gemäß § 11 ChemVerbotsV

Gefahrstoffmanagement: Sachkundige gemäß § 11 ChemVerbotsV

Wir stellen Ihnen einen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Pflichten. Zum Teil unterliegen einzelne Produkte den Beschränkungen der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV). Hierbei handelt es sich um giftige beziehungsweise hochentzündliche Stoffe oder Gemische, die in der Anlage 2 der ChemVerbotV definiert sind. Personen, die diese Stoffe und Gemische an Verbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, benötigen aus dem Grund die Sachkunde gemäß §11 ChemVerbotsV. Bei Bedarf stellen wir Ihnen zur Umsetzung Ihrer Pflichten einen Sachkundigen gemäß § 11 ChemVerbotsV. Unsere Leistung umfasst insbesondere die ... - Prüfung, ob Stoffe oder Gemische Ihrer Produkte von der ChemVerbotsV betroffen sind. - Unterstützung bei der Entwicklung Ihrer Vertriebs- und Freigabeprozesse für Produkte, die der ChemVerbotsV unterliegen. - Prüfung Ihrer relevanten Prozesse und Managementdokumentation. - Auditierung/Begehung Ihrer Lager, in denen die von der ChemVerbotsV betroffenen Produkte gelagert werden. - Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. - Telefonische oder persönliche Unterstützung zu allen Fragen des Gefahrstoffrechts (insbesondere zu der ChemVerbotsV). - Erstellung des Jahresberichts. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
Gefahrstoffmanagement: Gefahrstoffkataster

Gefahrstoffmanagement: Gefahrstoffkataster

Wir bringen Ihr Gefahrstoffkataster (Gefahrstoffverzeichnis) auf den aktuellen Stand oder bei Bedarf erstellen wir Ihr Gefahrstoffkataster auch komplett neu. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, ein Verzeichnis über die im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Pflicht und erstellen für Sie Ihr Gefahrstoffkataster. Mit dem Gefahrstoffkataster werden Informationen über die einzelnen Gefahrstoffe, deren Herkunft und Charakter sowie deren Einsatz in Ihrem Betrieb dokumentiert. Darüber hinaus ist das Gefahrstoffkataster ein wichtiger Bestandteil Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Sie erhalten mit unserem Gefahrstoffkataster einen vollständigen und strukturierten Überblick, welche Stoffe ... - in Ihrem Betrieb sowie in den einzelnen Arbeitsbereichen eingesetzt und aufbewahrt werden. - nicht mehr eingesetzt werden und diese zum Beispiel sicherheitshalber aus Ihrem Betrieb entfernt werden können. - bei einer entsprechenden Prüfung durch Sie durch ungefährliche Substitute oder zumindest durch weniger gefährliche Gefahrstoffe ersetzt werden können. - welche möglichen Gefahren in sich bergen und wie Sie auf Grundlage der Sicherheitsdatenblätter Ihre Mitarbeiter vor diesen Gefahren schützen können. - mit welcher Wassergefährdungsklasse (WGK) in welchen Mengen gelagert werden (AwSV-Kataster). - mit welcher UN-Nummer wo gelagert werden (Gefahrgutkataster). Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.
"Präsenz in Betrieb, Fertigung, Fahrdienst, ..."

"Präsenz in Betrieb, Fertigung, Fahrdienst, ..."

Aufarbeitung des Arbeits- und Leistungssystems. Aufdeckung der Wirkzusammenhänge mit wissenschaftlich-psychologischen Methoden. Eliminierung von Störfaktoren. Senkung des Krankenstands. Bestandsaufnahme am Arbeitsplatz, ob in der Halle, im Büro oder draußen unterwegs. Mit der Perspektive "Lustvoll arbeiten" Nachjustierung von leistungspsychologischen Hygiene-Faktoren: Leitungsmöglichkeit, Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Über die Stärkung der Leitung zur Aktivierung der "Kraft der Gruppe".
Marketingberatung zum Online-Standortmanagement

Marketingberatung zum Online-Standortmanagement

So werden Sie gefunden! Im persönlichen Gespräch zeige ich Ihnen, wie Ihre Kunden Sie Online suchen und finden. Google • Apple • Android • Bing • Facebook & Co. Fakt ist: 9 von 10 Kunden informieren sich online über ein Produkt, eine Firma oder eine Dienstleistung, bevor sie offline einkaufen. Das bedeutet, dass fast alle Kunden vor dem Kauf genau Sie suchen! Ohne Plan macht Online-Marketing heute keinen Sinn mehr! Die Zeiten, in denen man einfach mal eine Webseite hatte, privat bei Facebook war und dem digitalen Eintrag bei den Gelben Seiten zugestimmt hat, diese Zeiten sind vorbei! Ohne Plan kann Ihr Online-Marketing sogar ins Auge gehen. Eine Strategie zu haben heißt einerseits nichts anderes als “erst denken, dann handeln” und andererseits, dass man sich über seine Absichten und seine Ziele im Klaren sein muss.
Externe Datenschutzbeauftragte

Externe Datenschutzbeauftragte

Grundlage für ein gesetzeskonformes Datenschutzkonzept ist das Ergebnis unserer Ist-Analyse des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Diese Erstanalyse umfasst neben den technischen auch organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Ergebnis der Analyse des Ist-Zustands fassen wir für Sie verständlich in einem ausführlichen Bericht zusammen. Neben einer umfangreichen Dokumentation erhalten Sie Maßnahmenempfehlungen, deren Umsetzung wir bei Bestellung zum »externen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen auch überwachen und laufend betreuen. Unsere Services & Solutions im Bereich Datenschutz-Konzepte: - Analyse des Ist-Zustands des Datenschutzes und der IT Sicherheit Ihres Unternehmens gemäß Art. 32 DSGVO - Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verarbeitungen mit personenbezogenen Daten - Bewertung von Sicherheitslücken, Schwachstellen und potentielle Gefährdungen in Prozessen mit personenbezogenen Daten - Dokumentation und Abgleich mit den gesetzlichen Bestimmungen - Dokumentation der Ergebnisse in einem abschließenden Bericht - Empfehlungen für Verfahrensanleitungen und deren Dokumentation - Erstellung eines individuellen IT Sicherheitskonzepts - Bestellung zum »externen Datenschutzbeauftragten Nach Art. 37 I DSGVO ist es für viele Unternehmen unter den dort aufgeführten Voraussetzungen verpflichtend, einen Datenschutzbeauftragten zu stellen, damit der Datenschutz effektiv und DSGVO-konform umgesetzt wird. Ein Datenschutzbeauftragter muss insbesondere dann bestellt werden, wenn ​- mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen beschäftigt sind, - die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer, sensibler Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) wie z.B. Gesundheitsdaten besteht und/oder - die Kerntätigkeit des Unternehmens in Datenverarbeitungen besteht, die für die Betroffenen eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung erforderlich macht. Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten: - Nutzung von Fachwissen: Die Datenschutzgrundverordnung setzt in Art. 37 V voraus, dass der Datenschutzbeauftragte die notwendige Qualifikation hat, um die entsprechenden Aufgaben kompetent zu übernehmen. - Neutrale und unabhängige Instanz: Ein externer DSB wahrt stets die Neutralität in Bezug auf die Beurteilung datenschutzrechtlicher Vorgänge. Dies ist bei eigenen Mitarbeitern oft schwierig. - Schonung der eigenen personellen Ressourcen: Stellen Sie für die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten einen internen Mitarbeiter ab, geht Ihnen diese Arbeitskraft an anderer Stelle verloren. Ein Outsourcing schont die personellen Ressourcen. - Enge Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Kontrollinstituten: Ein externer DSB versorgt Sie mit wichtigen Informationen und Änderungen zur DSGVO und der Datenschutzbehörden und überwacht die Umsetzung in Ihrem Unternehmen, falls notwendig. Sie müssen nicht selber recherchieren und halten die Vorschriften der DSGVO zu jedem Zeitpunkt ein. - Unterstützung des Verantwortlichen beim Erstellen und Führen von Verarbeitungsverzeichnissen Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot, basierend auf Ihrem spezifischen Bedarf und Ihrer Anforderungen.
Digitalisierung im Großhandel: ERP-Systeme als Wachstumstreiber

Digitalisierung im Großhandel: ERP-Systeme als Wachstumstreiber

Wie ERP-Systeme den Großhandel als Wachstumstreiber unterstützen Software ist das zentrale Element der digitalen Realität. Durch die Vernetzung der Wertschöpfungsketten entstehen riesige Datenmengen, die für Datenanalysen benötigt werden. Mit dem effizienten Austausch von Informationen zwischen Lieferanten und Kunden können Unternehmen ihre Prozesse optimieren und Wettbewerbsvorteile erzielen. Die Reybex Warenwirtschaft ist ein leistungsstarkes ERP-System für den Großhandel. Es ermöglicht Unternehmen, ihre Logistik, Lagerhaltung, Einkauf und Verkauf zentral zu verwalten. Mit automatisierten Prozessen und Echtzeitdaten haben Unternehmen jederzeit einen genauen Überblick über ihren Lagerbestand, ihre Bestellungen und ihre Umsätze. Durch die Integration von Reybex in die bestehende IT-Landschaft können Unternehmen ihre Prozesse nahtlos in das ERP-System integrieren. Dadurch wird eine effiziente Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen ermöglicht und Doppelerfassungen werden vermieden. Die Reybex Warenwirtschaft bietet auch umfangreiche Analysemöglichkeiten. Unternehmen können detaillierte Berichte und Statistiken erstellen, um ihre Geschäftsprozesse zu analysieren und Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Dies ermöglicht es ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Geschäftsstrategie erfolgreich umzusetzen. Mit der Reybex Warenwirtschaft steht Unternehmen ein flexibles und leistungsstarkes ERP-System zur Verfügung, das den Anforderungen des Großhandels gerecht wird. Durch die Automatisierung von Prozessen, die Optimierung der Lagerhaltung und den effizienten Austausch von Informationen können Unternehmen ihre Wettbewerbsposition stärken und ihr Wachstum vorantreiben.
360 Grad Feedback / Instrument zur Führungskräfteentwicklung

360 Grad Feedback / Instrument zur Führungskräfteentwicklung

Selbst- und Fremdeinschätzungen zu Verhalten in der betrieblichen Zusammenarbeit: 1. zielführend / zukunftsrelevant 2. direkt beobachtbar und 3. lern- und veränderungsfreundlich. Mit Psychologie. A Befragung des Feedback-Nehmenden sowie seiner vertikalen und horizontalen Leistungspartner als Feedback-Gebende: direkt zugeordnete Mitarbeiter und die vorgesetzte Führungskraft sowie (interne / externe) Kunden und Lieferanten. B Auswertung und Schriftlicher Bericht C Feedback-Workshops mit den beteiligten Gruppen von Leistungspartnern
Arbeitsschutzmanagement: Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Arbeitsschutzmanagement: Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.