Lichtimmissionen | Fachgutachten
Lichtimmissionen
Blendung | Raumaufhellung
Lichtimmissionen im Sinne des BlmSchG zählen zu den schädlichen Umwelteinflüssen, die unter bestimmten Umständen erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die ansässige Nachbarschaft während der Dunkelstunden herbeiführen können.
Ursächlich hierfür sind künstliche Lichtquellen jeglicher Art, insbesondere Straßen- und Außenleuchten, Lichtwerbeanlagen, Sportstättenbeleuchtungen, Objektbeleuchtungen, Scheinwerferanlagen oder auch angestrahlte Fassaden.
Die Beurteilung der Lichtimmissionen erfolgt zunächst nach dem Grad der Raumaufhellung und der Schwere der Blendwirkung am Beobachterstandort.
In der Regel werden mögliche Lichtimmissionen bei bestehenden Anlagen durch Messungen vor Ort ermittelt.
In Planung befindliche Anlagen werden auf Grundlage von Bebauungsplänen bewertet.
Hierzu werden Beleuchtungsszenarien simuliert um eine Prognose der zu erwartenden Lichtimmissionen zu erhalten.
Lichtwerbeanlagen können ebenfalls stark belästigende Lichtimmissionen im nachbarschaftlichen Umfeld durch extrem hohe Farbdichten intensiver Farben oder schnellem Licht- / Farbwechsel hervorrufen.
Hierzu zählen insbesondere aktive Lichtwerbeanlagen (Selbstleuchter) als auch angestrahlte Fassaden oder Schilder, großformatige Video-Werbeanlagen mit animierter Werbung oder digitale Werbeposter.
Befinden sich Kraftfahrstraßen im zu bewertenden Umfeld, kann es durch kurzzeitige Blendung oder visuelle Ablenkung zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen.
Lichtwerbung
Blendung
Blendung durch PV-Anlage
Reflektiert die Sonne an glatten, spiegelnden Oberflächen, können teils gravierende Blendungen | Lichtimmissionen im Umfeld hervorgerufen werden.
Im Außenbereich erfolgt dies vermehrt durch die Reflexion von Sonnenlicht durch Photovoltaik-Anlagen sowie Gebäudefassaden.
Potentielle Blenderscheinungen wie zum Beispiel durch PV-Anlagen gelten im Sinne des BImSchG als schädliche Umwelteinwirkungen, wenn sie durch ihre Ausrichtung eine Belästigung oder Gefährdung ihrer Umwelt führen.
Neben der Belästigung von Bewohnern im nahem Wohnumfeld gilt besonderes Augenmerk auch auf die gefährliche Blendung des Straßen- als auch des Flugverkehrs.
Wir berechnen und analysieren den Blendeindruck auf Basis der geografischen Lage über den Jahresverlauf hinweg, bezogen auf konkrete und fiktive Beobachterstandorte der Nachbarschaft und der angrenzenden Verkehrsbereiche. Im Bereich der unzulässigen Blendung erlauben wir uns konkrete Maßnahmen, zum Beispiel alternative Neigungs- und Positionsvarianzen, Oberflächendesigns oder Abschirmungen, vorzuschlagen.
Spiegelnde Gebäudefassaden können bei ungünstigem Sonnenstand schnell zum Sicherheitsrisiko für das nahe Umfeld werden.
Besonders wenn es zu gefährlichen Blendungen auf den Verkehrswegen kommt, Signale oder Hindernisse zu spät oder gänzlich übersehen werden.
In der Regel handelt es sich hier um verglaste oder reflektierende Gebäudeteile die häufig neben Verkehrsstraßen oder Kreuzungen gebaut sind.
Zur Beurteilung der Blendung ist hier die relative Einwirkzeit, der maßgebliche Ort und die situationsgebundene Ausrichtung des Gesichtsfeldes der Betroffenen von besondere Bedeutung.
Blendgutachten werden in der Regel bereits im Bauverfahren angestoßen um Belästigungen der Nachbarschaft und Gefährdungen des Straßenverkehrs rechtzeitig zu erkennen.
Blendung durch Fassaden
Lichtverschmutzung
Insektenschutz | Artenschutz
Schutz der biologischen Vielfalt in Europa | Natura 2000 | BNatSchG
Insbesondere durch nicht abgestimmte Beleuchtung