Winterdienst
IMMER DA, WENN DER WINTER ZUPACKT
Die Wintermonate sind für viele Immobilieneigentümer eine Herausforderung, denn mit den ersten Schneefällen sind sie zum Schutze der Fußgänger verpflichtet, die Bürgersteige und Gehwege auf ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Damit tragen sie ein hohes Maß an Verantwortung: Im Falle eines Unfalls werden die jeweiligen Eigentümer haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen.
DIE WINTERSAISON
Weiterhin ist vielen Immobilienbesitzern nicht bewusst, dass es nicht ausreicht, täglich nur einmal Schnee zu schieben oder zu streuen. Um die Verkehrssicherheitspflicht zu erfüllen, erstreckt sich die Räum- und Streupflicht auf den ganzen Tag. Das bedeutet, dass an Wochentagen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9.00 und 20.00 Uhr, je nach Wetterlage mehrmals geräumt und gestreut werden muss. Und zwar jedes Mal, nachdem neuer Schnee gefallen ist oder sich erneut Glatteis gebildet hat. Auch bei andauerndem Schneefall sind Zwischenräumungen vorgeschrieben.
Die offizielle Wintersaison dauert von 15. Oktober bis 31. März. Jedoch sind Eigentümer bei entsprechender Witterungslage auch außerhalb dieses Zeitraums verpflichtet, Winterdienst-Maßnahmen durchzuführen.
LIEBER AUF SICHERHEIT GEHEN
Die Mitarbeiter der HRM Dienstleistungen GmbH leisten einen professionellen Winterdienst und streuen und räumen gemäß der örtlichen Vorschriften. Sie können den HRM Winterdienst für die komplette Saison bestellen oder bei Bedarf individuell anfordern.
GUT ZU WISSEN
Die Räumarbeiten führen wir mit manuellen Handkehrmaschinen aus, je nach zu räumender Fläche kommen auch Winterdienst-Traktoren oder Lkw-Räumfahrzeuge zum Einsatz. Die von uns verwendeten abstumpfenden Streumittel richten sich nach den Auflagen der jeweiligen Städte und Gemeinden.
Außerdem übernehmen wir das Haftungsrisiko für Sie und sorgen für ein sicheres Vorankommen.
Wir übernehmen für Sie das Räumen und Streuen
auf Gehwegen
in Hauseingängen und Garagenzufahrten
auf privaten Straßen
auf Parkplätzen
auf Gewerbeflächen und Industrieanlagen