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Reinigung in Gesundheits- & Pflegeeinrichtungen

Reinigung in Gesundheits- & Pflegeeinrichtungen

Ob in Arztpraxen, Sensiorenheime oder sonstigen Gesundheitseinrichtungen - Hygiene und Sauberheit erfordern in medizinisch sensiblen Bereichen ein Höstmaß an Erfahrung, Kompetenz und Gründlichkeit. Bestens geschulte Mitarbeiter, zertifizierte Prozesse, regelmäßige Überprüfungen und kompetente Betreuung vor Ort sind die Basis unseres DUOrein Qualitätsanspruchs. Auf diese Weise sind wir in der Lage, Ihnen insbesondere in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen Sauberkeit auf höchstem Niveau bieten zu können. Kompromisslose Sauberkeit und Hygiene sind im Gesundheitsbereich das Um und Auf: - Ordinationen und Arztpraxen - Seniorenheime und Pflegeheime - Gesundheits- und Wellnesseinrichtungen
Private Krankenversicherung Österreich

Private Krankenversicherung Österreich

Wir sind Mitglied der g&o Versicherungs- und Finanzgruppe. Um unseren Klienten noch innovativere und exklusivere Versicherungskonzepte anbieten zu können, engagieren wir uns aktiv in der g&o Gruppe, einem führenden österreichischen Maklerverbund. Somit können wir unsere langjährige Erfahrung direkt in die Produktgestaltung der Versicherungswirtschaft einfließen lassen zum Vorteil unserer Klienten. Mit der g&o Gruppe haben wir Zugang zu einem großen Wissenspool weiterer namhafter Versicherungsspezialisten. Wir sind Mitglied beim ÖVM. Der Österreichische Versicherungsmaklerring ist der größte, unabhängige Berufsverband der Versicherungsmakler Österreichs. Wir sind Mitglied der WKO Österreich. Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Netzwerke: Rechtsanwälte und Steuerberater. Wir verfügen über ein Netzwerk von renommierten Rechtsanwälten und Steuerberatern, auf die wir im Bedarfsfall zugreifen können. Sanierungspartner: Um auch unseren Klienten im Schadensfall verlässliche und kompetente Ansprechpartner zur Sanierung Ihres Schadens empfehlen zu können, haben wir uns auch hier ein Netzwerk an Professionisten zugelegt, auf die sofern Sie es wünschen jederzeit zugegriffen werden kann. VCW-Broker App: Die VCW-Broker App exklusiv für unsere Klienten. Mit der VCW-Broker App haben unsere Klienten einzigartige Vorteile: VCW-Team samt Fotos.
Gesundheits-Apps und Wearables

Gesundheits-Apps und Wearables

Smartphones und tragbare Geräte wie Fitness-Tracker und Smartwatches sind mittlerweile allgegenwärtig. Gesundheits-Apps ermöglichen es Benutzer:innen, ihre körperliche Aktivität, Ernährung, Schlaf und sogar ihre Herzfrequenz zu überwachen. Diese Daten können Ärzt:innen wertvolle Einblicke in den Gesundheitszustand von Patient:innen liefern und bei der Überwachung und Verbesserung ihrer Gesundheit helfen. Ein Beispiel aus der Praxis ist etwa ein mit einem Sensor ausgestattetes, medizinisch zertifiziertes Pflaster, um die Körpertemperatur zu überwachen. Der Sensor misst die Körpertemperatur kontinuierlich auf 0,1 Grad genau. Per App werden die Ergebnisse schließlich ausgewertet und auf dem Smartphone dargestellt, wodurch Infektionen frühzeitig erkannt werden können. Ein weiteres Beispiel ist etwa eine Urin-Analyse App (Medipee). Dabei wird das Gerät in der Toilette angebracht, mittels Teststreifen wird der Urin auf bestimmte Parameter geprüft und Auffälligkeiten per App erkannt, wodurch verschiedene Krankheiten wie etwa Diabetes, Harn- bzw. Nierensteine oder Krebs möglichst früh identifiziert werden können.
Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel

Die Herstellung unserer Nahrungsergänzungsmittel erfolgt mit hochwertigen Rohstoffen, auf deren Qualität Sie und Ihre Kunden sich verlassen können. Diese Sicherheit gibt Ihnen insbesondere die Zertifizierung unserer Produktionsstätte nach ISO 22000, die somit höchsten Qualitätsstandards und Hygienerichtlinien unterliegt. Sie haben die Wahl zwischen Hartgelatinekapseln und vegetarischen Kapseln aus Cellulose in den Größen 00, 0, 1 und 3. Auch spezielle Kapseln zur verzögerten Freisetzung der Wirkstoffe im Darm bieten wir in unserem Sortiment. Unsere Verkapselungstechnik erlaubt uns dabei eine hypoallergene Herstellung ohne zusätzliche Hilfsstoffe, wie Magnesiumstearat o.ä. Bereits ab einer sehr geringen Stückzahl von 6.000 Kapseln oder 5000 Blister sind wir in der Lage, Ihre Rezeptur kosteneffizient und auf höchster Qualitätsstufe zu produzieren. Überzeugen Sie sich selbst! Wir laden Sie gerne ein, unsere Produktionsstätte zu besichtigen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Verpackung Ob Hartgelatinekapseln, vegetarische Kapseln, spezielle Kapseln zur verzögerten Freisetzung der Wirkstoffe, ob Abfüllung in Dosen oder Blister. Wir liefern Ihren passenden Bedarf – für Kleinchargen, Großserien oder Bulkware. Etikettierung Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die vorschriftsmäßige Kennzeichnung der Verpackung und gewährleisten, dass Ihr Produkt alle Kennzeichnungsvorschriften erfüllt. Wir kennen die rechtlichen Vorgaben, unterstützen Sie gerne bei den gesetzlich notwendigen Schritten und helfen Ihnen bei der Erstellung verkehrsfähiger Etiketten.
Rezeptur- und Produktentwicklung

Rezeptur- und Produktentwicklung

Wir produzieren für unsere Kunden Nahrungsergänzungsmittel nach Ihren Vorgaben und Wünschen. Wenn Sie eine eigene Rezeptur für Mikronährstoffpräparate und Nahrungsergänzungsmittel entwickeln möchten, steht Ihnen unser erfahrenes Team aus Ernährungswissenschaftlern, Ärzten, Therapeuten und Apothekern sowie ein eigenes Labor zur Seite. Erfahrene Galeniker sorgen für die Umsetzung der gewünschten Rezeptur aus optimal wirksamen und maximal bioverfügbaren Inhaltsstoffen. Zahlreiche erprobte und bewährte Rezepturen von Nahrungsergänzungsmittel haben wir bereits als fertige Standardrezepturen für Sie zur Auswahl und die passenden Rohstoffe auf Lager. Das ermöglicht Ihnen eine schnelle und kostengünstige Produktion von Nahrungsergänzungsmittel unter Ihrem eigenen Private Label. Wir kennen die rechtlichen Vorgaben und unterstützen Sie gerne bei der Verkehrsfähigkeitsprüfung und der Erstellung verkehrsfähiger Etiketten. Auch die Konzeption Ihrer Eigenmarke und die Marktpositionierung werden auf Wunsch von uns begleitet. Sie konzentrieren sich auf Marketing und Vertrieb, wir kümmern uns um den Ablauf hinter den Kulissen.
§82b-Überprüfung

§82b-Überprüfung

Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Überprüfung Ihrer Betriebsanlage (Gebäude) nach den Vorgaben des §82b Gewerbeordnung. Rechtsgrundlagen: Jeder Inhaber einer gewerbebehördlich genehmigten Betriebsanlage ist verpflichtet, diese dahingehend regelmäßig zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, ob die Betriebsanlage noch dem genehmigten Zustand und allen sonst geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht. Im besonderen ist zu überprüfen, ob die Einhaltung (Konsensmäßigkeit) aller Betriebsanlagenbescheide (Erstgenehmigungsbescheide sowie allfällige spätere Bescheide nach der Gewerbeordnung) gegeben ist. Zu berücksichtigen sind dabei Änderungen an der maschinellen Ausstattung, der räumlichen Anordnung und der Produktionstätigkeit, welche eventuell ein Änderungsverfahren erforderlich machen. Neben der Eigenüberprüfung gem. § 82b Gewerbeordnung gibt es diverse Prüfverpflichtungen nach anderen Rechtsvorschriften mit zum Teil abweichenden Fristen. Fristen für die Eigenüberprüfung: Die Überprüfung nach § 82b ist erstmals fünf Jahre, bei nach dem vereinfachten Verfahren gemäß § 359b genehmigten Betrieben sechs Jahre nach Rechtskraft des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides durchzuführen und innerhalb dieses Zeitrahmens regelmäßig zu wiederholen. Eine vorübergehende Stillegung des Betriebes erstreckt die genannten Zeiträume nicht. Nur EMAS-zertifizierte Betriebe (nach bestandener Umweltbetriebsprüfung nach EU-Verordnung EWG Nr. 762/2001) oder nach ISO 14.001 zertifizierte Betriebe bedürfen keiner wiederkehrenden § 82b-Überprüfung, wenn aus den Zertifizierungsunterlagen nachvollziehbar hervorgeht, dass die tatsächlichen Betriebsverhältnisse dem Genehmigungsbescheid (oder den verschiedenen Bescheiden) sowie allen anderen zutreffenden Gesetzesgrundlagen entsprechen. Die Unterlagen der Umweltbeetriebsprüfung nach EMAS bzw. ISO 14.001 dürfen dabei nicht älter als drei Jahre sein. Unabhängig vom Zeitrahmen der wiederkehrenden Überprüfung werden einzelne Auflagen mit kürzeren oder längeren Prüfungsfristen in den Bescheiden aufscheinen, welche eben mehrmals während des festgesetzten § 82-Überprüfungszeitraumes fällig werden. Selbstverständlich können sich die verschiedenen Prüfungsfristen überschneiden. Bei einer wasserrechtlichen Genehmigung sind auch die Regelungen nach dem Wasserrechtsgesetz zu beachten. Wie wird das Ergebnis festgehalten: Als Beleg für die Überprüfung dient eine Prüfungsbescheinigung mit Datum, Name des Prüfers und Auflistung der Prüfbestände, welcher auf den Prüfbescheinigungen der Einzelprüfungen basiert. Darin enthalten muss auch das Ergebnis der Überprüfung sein (keine Mängel oder Mängelbeschreibung mit den Maßnahmen). Werden bei der § 82b Überprüfung keine Mängel festgestellt, so ist das Überprüfungsergebnis bis zur nächsten § 82b Überprüfung zur jederzeitigen Einsichtnahme durch Behördenorgane bereitzuhalten. Es ist keine Meldung an die Behörde erforderlich! Werden bei der § 82b Überprüfung Mängel festgestellt (negatives Überprüfungsergebnis), so sind diese entweder bis zum Ende der Überprüfung zu beheben (positives Überprüfungsergebnis) oder die Ergebnisse den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Magistratisches Bezirksamt in Wien) zu übermitteln. Ein negatives Überprüfungsergebnis muss die vorgesehenen Maßnahmen sowie die voraussichtliche Dauer (selbst eingeräumte Frist) für die Mängelbehebung beinhalten. Auch ein (negatives) Überprüfungsergebnis ist bis zur nächsten § 82b Überprüfung in der Betriebsanlage aufzubewahren.