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Baustellenkoordination

Baustellenkoordination

Unsere Baustellenkoordination bietet Ihnen umfassende Unterstützung, um den reibungslosen Ablauf und die Sicherheit auf Ihren Baustellen zu gewährleisten. Als erfahrene Experten verstehen wir die Komplexität und die vielfältigen Anforderungen, die mit Bauprojekten einhergehen, und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite, um Ihre Baustellen effizient zu koordinieren und potenzielle Risiken zu minimieren. Unsere Dienstleistungen umfassen: Vorankündigung und Planung: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Anpassung der Vorankündigung gemäß den geltenden Vorschriften und koordinieren alle erforderlichen Schritte vor Baubeginn. Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Pläne): Wir erstellen detaillierte SiGe-Pläne gemäß den Richtlinien und sorgen für deren regelmäßige Fortschreibung und Anpassung während des Bauprozesses. Baustellenbegehungen und -überwachung: Unser Team führt regelmäßige Begehungen auf der Baustelle durch, um sicherheitsrelevante Aspekte zu überprüfen, Protokolle zu erstellen und bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen. Teilnahme an Baubesprechungen: Wir nehmen aktiv an Baubesprechungen teil, um sicherheitsrelevante Themen zu besprechen, Bedenken zu adressieren und Lösungen zu finden, um die Sicherheit auf der Baustelle zu verbessern. Einweisung in Sicherheitskonzepte: Wir sorgen dafür, dass alle beteiligten Parteien über die geltenden Sicherheitskonzepte informiert sind und sich entsprechend daran halten, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Unser Ziel ist es, Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Baustellenkoordination zu bieten und dafür zu sorgen, dass Ihre Bauprojekte termingerecht, sicher und effizient abgeschlossen werden. Mit unserem erfahrenen Team an Ihrer Seite können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Baustellen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und alle geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV

Wir bringen Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG und GefStoffV auf den aktuellen Stand oder erarbeiten diese bei Bedarf mit Ihnen gemeinsam auch vollständig neu. Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Deshalb ist jeder Unternehmer durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie durch weitere Vorschriften dazu verpflichtet, die Arbeitsplätze seiner Mitarbeiter systematisch zu bewerten. Hierbei sind mögliche Gefährdungen zu ermitteln, deren Risiken für die Mitarbeiter fachkompetent zu beurteilen und die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen. Wir unterstützen Sie bei der fach- und praxisgerechten Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilungen. Mit unseren übergreifenden branchen- und bereichsspezifischen Erfahrungen werden Sie insbesondere ... - Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß ArbSchG, BetrSichV und GefStoffV erfüllen. - die Risiken (unter anderem auch die psychischen Belastungen) für Ihre Mitarbeiter fachkompetent beurteilt und die notwendigen Schutzmaßnahmen festgelegt haben. - Ihre Mitarbeiter schützen und dadurch auch Fehlzeiten verringern. - bei Behördenbesuchen die richtigen Antworten parat haben. - die Verantwortungsträger in Ihrem Unternehmen durch unsere Fachleute entlasten. - die Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Änderungen sicherstellen. Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Jens Büngel sehr gerne unter Telefon: +49 541 93701 0 oder per E-Mail: jens.buengel@nuc.eu zur Verfügung.