Hausmeisterservice
Hausmeisterleistungen können als haushaltsnahe Dienstleistungen
bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Reinigung der Gehwege und Müllbehälterplätze
Hof- und
Gartenpflege
Winterdienst
Entrümpelungsarbeiten
Haushaltsauflösungen