Steinschlagreparatur an Verbundglasscheiben
Sollte Sie eine Beschädigung an der Frontscheibe bemerken, kleben Sie die Stelle mit einem Klebeband ab und wenden Sie sich so schnell wie möglich an uns. Wir reparieren Ihre Scheibe im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
Die Reparatur sollte so schnell wie möglich durchgeführt werden, umso größer ist die Chance einer sauberen Reparatur.
Wenn die Beschädigung reparabel ist wird die Schadenstelle gereinigt, sehr dünnflüssiges Harz in die Beschädigung eingespritzt und durch UV-Licht ausgehärtet. Die Abplatzung wird mit einem Finish-Harz ausgefüllt und poliert, die Reparatur ist fertig. Es gibt keine weiteren Einschränkungen, das Fahrzeug kann genutzt werden wie zuvor.
Bei einer Steinschlagbeschädigung der Frontscheibe übernehmen die meisten Kasko Versicherungen in der Regel die Gesamtkosten der Steinschlagreparatur.
Das gilt im Allgemeinen nicht beim Austausch der Frontscheibe sowie bei Kasko-Verträgen mit Werkstattbindung.
Die Reparatur ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
Steinschläge dürfen nicht im Sichtbereich des Fahrzeugführers liegen (entspricht ca. 2 DIN A-4-Größen mittig des Lenkrads, Höhe Scheibenwischerbereich)
Die Absplitterungen der Glasoberfläche darf nicht größer als 5 mm im Durchmesser sein
Sprünge im Glas dürfen nicht länger als 5 cm sein und nicht in die seitliche Abdeckung oder Gummidichtung eintreten
Es darf keine sichtbare Feuchtigkeit oder Schmutz in die Schadstelle eingedrungen sein (sie verhindern eine einwandfreie Reparatur)
Nur die Außenfläche darf beschädigt sein, Innenscheibe und Kunststofffolie dürfen keinerlei Beschädigungen aufweisen
Reparable Steinschlagschäden