Kleintier-Transport
Der Kleintiertransport erfolgt auf der Grundlage der Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Befördern von Ziervögeln, Kleinnagern, Hausgeflügel und Reptilien in Behältnissen gemäß § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 1 Tierschutztransportverordnung vom 11.06.1999 (BGBl. I S. 1337).
Der Transport wird Montag, Dienstag bzw. Mittwoch durchgeführt. Reptilien und Fische dürfen auch donnerstags transportiert werden.
Die Abholung der Tiere erfolgt in einer Zeitspanne ab 12 Uhr. Die Zustellung erfolgt am Folgetag zwischen 8 Uhr und 12 Uhr. Der Tierversand wird im Routen- und Liniennetz in besonderen Transportbehältnissen zusammen mit Express-Sammelgut durchgeführt.
Auf Anfrage können Tiertransporte auch per Direktfahrt (ohne Umladung, Zustellung taggleich wie Abholung) in einem klimatisierten Transporter erfolgen.
Für temperaturgeführte Transporte bieten wir Fahrzeuge in den Temperaturbereichen von –8 bis 25°C (IQ, OQ, PQ) mit permanenter und lückenloser Temperaturdokumentation an.