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Winterdienst

Winterdienst

Reinste Sicherheit. Mit neuster Fahrzeug- und GPS-Technik sind wir rund um die Uhr für Sie im Einsatz - Ihre wetterunabhängige "Anti-Rutsch-Garantie"! Unsere 35 Fahrzeuge umfassende Winterdienstflotte garantiert Ihnen im Großraum Linz und dem welser Stadtgebiet auch im stärksten Winter rund um die Uhr sichere Gehwege und Hauszugänge. Mit Beauftragung des Winterdienstes übernehmen wir nicht nur die Sauberhaltung Ihrer Freiflächen, sondern auch sämtliche Haftung in Bezug auf Schneeräumung. Den Abschluss der Wintersaison bildet das Säubern der geräumten Flächen von Splitt und anderem Unrat. Ergänzend zu den Räumarbeiten im Winter übernehmen wir auch sämtliche Kehrarbeiten in den Sommermonaten, um Gehwege, Parkflächen und dergleichen rein zu halten. Weitere Einblicke in den Winterdienst gibt das Video von IMMOTECH TV.
Winterdienst & Winterbetreuung iN Wien & Umgebung

Winterdienst & Winterbetreuung iN Wien & Umgebung

Ein stark aufgestellter Bereitschaftsdienst, auf den Sie sich Tag und Nacht verlassen können! Unser Team hat was gegen Schnee: Spezielle Räumfahrzeuge und Geräte leisten ganze Arbeit und schonen dabei Ihren Gehsteig, Hof und Zugangsbereich. SICHER IST SICHER - UNSER WINTERDIENST! Von 1.November bis 15. April betreuen wir Ihr Wohnobjekt auf besondere Weise, wir halten Wege und Gehsteige schnee- und eisfrei. Ab 1.00 Uhr nachts werden Tests der Bodenbeschaffenheit durchgeführt. Unser geschultes Team und die modernsten Geräte kommen so rechtzeitig zum Einsatz. DAMIT AUCH IHRE MIETER & PASSANTEN IM TIEFSTEN WINTER DIE GEHWEGE GEFAHRLOS BENÜTZEN KÖNNEN. Wir verwenden die gesetzlich vorgegebenen Auftaumittel als auch Splitt, um Sicherheit auf Zufahrten & Gehwegen für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. In Schönwetterperioden während des Winters und im Frühjahr übernehmen wir natürlich auch die Kehrung des Splittmaterials. Ein stark aufgestellter Bereitschaftsdienst, auf den Sie sich Tag und Nacht verlassen können! © 2023
Wir reinigen für Sie

Wir reinigen für Sie

mit langjähriger Erfahrung die unterschiedlichsten Bereiche, egal ob im geschäftlichen, öffentlichen oder privaten Umfeld. Hausdienst Sämtliche klassische Hausmeistertätigkeiten...
Inspektion, Wartung und Reinigung als Notwendigkeit

Inspektion, Wartung und Reinigung als Notwendigkeit

Egal, ob Wohnhaus, Schule, Bürogebäude oder Industriehalle – Wir alle verbringen bis zu 90% unseres Lebens in geschlossenen Räumen. Um ein angenehmes, gesundes Raumklima zu erhalten, muss der Inspektion, Wartung bzw. Reinigung der Lüftungsanlagen ein dementsprechender Stellenwert zugeschrieben werden. Nur durch die regelmäßige Ausführung dieser Arbeiten wird die einwandfreie Funktion der Anlage sichergestellt und bleibt ebenso wie die Raumluft frei von krankmachendem Bakterien-, Viren- und Pilzbefall. Für Betreiber von Lüftungsanlagen ist die Abgrenzung zwischen technischer Wartung, §13 AStV Überprüfung, Hygieneinspektion und Reinigung einer Lüftungsanlage von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen der jährlich durchzuführenden technischen Wartung ist in der Regel keine Kontrolle auf Verschmutzung oder etwaige Keimbelastung - insbesondere im Bereich der Rohrleitungen und Kanäle - enthalten. Bei der §13 AStV Prüfung werden neben technischen Merkmalen, wie der Funktion von Stellklappen oder der Messung von Luftvolumenströmen, auch der allgemeine Zustand der Anlage, sprich die Sauberkeit, aufgenommen. Bei einer Hygieneinspektion werden diese Prüfungen um Staubkonzentrationsmessungen, Keimmessungen im Luftstrom und an Oberflächen sowie Abklatschtests erweitert und bei Bedarf auch Kamerabefahrungen im Rohleitungsnetz durchgeführt. Durch die Kombination aus technischer Wartung, regelmäßiger Hygieneinspektion sowie Reinigung, wird einem Befall durch krankmachende Bakterien, Viren und Pilze vorgebeugt, der Energieverbrauch gesenkt und so eine einwandfreie Funktion gewährleistet. Ob Salzburg, Steiermark, Niederösterreich oder Wien, unsere Profis der Lüftungsreinigung sind auch außerhalb von Oberösterreich für Sie unterwegs. Folgende nationale wie auch europäische Normen und Regelwerke sind für Betreiber von Lüftungsanlagen relevant: BGB 368 AStV §13 und §27 ÖNORM H6021 ÖNORM H6030 ÖNORM H6031 ÖNORM H6038 ÖNORM H6039 VDI 6022 ÖNORM EN 15780 Auszug aus BGB 368 AStV - Arbeitsstättenverordnung: §13. (1) Folgende Anlagen und Einrichtungen sind mindestens einmal Jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen: • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen • Alarmeinrichtungen • Klima- und Lüftungsanlagen • Brandmeldeanlagen §27 (8) Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Die nachfolgenden Bilder zeigen Verschmutzungen, die neben einem optischen Mangel auch schwerwiegende Folgen in Bezug auf Hygiene und Brandschutz mit sich ziehen können. §13 & Hygieneinspektio Wartung & Instandsetzung Reinigung & Desinfektion
Industriekletterer

Industriekletterer

mit viel Reinigungserfahrung. Bitte beachten Sie, dass leider besonders bei ungeübten Dachreiniger Unfälle mit Personenschaden vorkommen, da haftet auch der Auftraggeber, wenn nicht zertifizierte Industriekletterer gereinigt haben. Schlechte Qualität kann später mehr Kosten, Zeit und Ärger verursachen.
Sanierung und Schimmelbekämpfung in Gebäuden

Sanierung und Schimmelbekämpfung in Gebäuden

FHCS bietet Sanierungsdienste zur nachhaltigen Beseitigung von Schimmel und Feuchtigkeitsschäden. Mithilfe von UV-Licht und Ozonbehandlungen sorgen wir für hygienische, schimmelfreie Räume und bieten Lösungen zur Schimmelprävention.