19. Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Formen, Muster usw.
19.1. Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, Formen, Muster usw. („Objekte“), die Eigentum von SCHÖFER sind, werden dem Lieferanten leihweise für die Erbringung der Lieferung zur Verfügung gestellt. Der Lieferant wird die Objekte als Eigentum von SCHÖFER kennzeichnen. Der Lieferant verzichtet für diese Objekte auf sämtliche Rechte, insbesondere Zurückbehaltungsrechte, die einem Herausgabeverlangen von SCHÖFER entgegenstehen können. Objekte dürfen ohne die schriftliche Einwilligung von SCHÖFER weder entsorgt noch veräußert werden.
19.2. Dem Lieferanten überlassene Objekte sind vom Lieferanten instand zu halten, sachgemäß zu lagern, pfleglich zu behandeln und zum Wiederbeschaffungswert zu versichern, insbesondere gegen Risiken, wie Feuer, Blitz, Explosion, Wasserschaden, Elektronikschaden, Bruch, Diebstahl und Sabotage. Änderungen und Reparaturen der Objekte sind nur mit schriftlicher Einwilligung von SCHÖFER zulässig.