Faltschachtel mit Blindenschrift/Blindenprägung/ Braille
Eindeutige Identifizierung des Produktes für Menschen mit Sehschwäche
Die Braille-Schrift ist ein international angewandtes System, das blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen das Lesen und Schreiben ermöglicht. Durch eine bestimmte Anordnung der Punkte entstehen Ziffern oder Satzzeichen. Die Pflicht bezüglich des Aufbringens von Blindenschriftprägungen, auch Braille genannt, ergibt sich aus dem Europäischen Arzneimittelgesetz (§ 10 Abs. 1b AMG). Arzneimittel, die seit 2006 zugelassen sind, müssen die Braille-Schrift verbindlich auf ihrer Verpackung tragen. Das Verwenden der Blindenschrift ist heute auf einer Vielzahl von Verpackungen Standard. Die Punkte der Blindenschrift müssen gut lesbar (abtastbar) sein. Das Verwenden der Braille-Prägung hilft den Menschen mit Sehschwäche, ein Packmittel zweifelsfrei zu identifizieren.
Das Aufbringen des Arzneimittelnamens in Braille hat nur auf der Sekundärverpackung zu erfolgen. Die Prägung der Primärverpackung ist nur dann erforderlich, wenn keine Faltschachtel vorhanden ist. Um die Lesbarkeit der Blindenschrift zu gerantieren, darf die Oberfläche der Faltschachtel durch die Prägung nicht zerstört werden. Der darunterliegende Text darf in der Lesbarkeit nicht beeinträchtigt werden.