Prüfungen
Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Damit ihr Betrieb also sicher fortgeführt werden kann, ist es wichtig, dass die Arbeitsmittel regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen zu können.
Was muss geprüft werden?
Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV sind:
Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit bentutz werden ( Z.B: Hammer, Bohrmaschine etc.)
Dazu gehören auch Elektroinstallationen, Heizung- und Klimatechnik., Rolltore etc. soweit diese zu Arbeit benötigt/benutz werden
Wann muss geprüft werden?
Arbeitsmittel, bei denen die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt:
Wenn das Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist, die zu gefährlichen Situationen führen können
Nach den in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Fristen.
Nach außergewöhnlichen Ereignissen, die schädigende Einflüsse auf die Sicherheit haben können. Unfälle, Veränderungen, längere Nichtbenutzung oder Naturereignisse
Wie muss geprüft werden?
Je nach Art des Arbeitsmittels sind verschiedene Prüfungen durchzuführen. Diese können sein:
Sichtkontrolle (in der Regel täglich oder vor jeder Benutzung)
Funktionskontrolle
Technische Prüfung
Gerne überprüfen wir für Sie Arbeitsmittel nach BetrSichV.
Hier ein Auszug unserer Leistungen:
Altmaschinen
Neumaschinen
Gebrauchtmaschinen
Leitern und Tritte
Regale
Anschlagmittel
Türen und Tore