Richtige Lagerung und Entsorgung von Bauschutt, Baustoffen und mineralischen Abfällen
Wichtige Schlagworte in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel Bauabfall, Baustellenabfall, Bauschutt, Straßenaufbruch, Recycling-Baustoff, Bauschuttrecycling, Baustoffrecycling. All diese Begriffe stehen für das gleiche Problem, die gleiche Lösung!
Unsere Ressourcen sind viel zu wertvoll, um sie nur zu vernichten – das gilt natürlich auch für mineralische Abfälle. Deshalb sind die Erzeuger und Besitzer von allen Abfällen, auch den mineralischen, verpflichtet, diese ordnungsgemäß und sorgfältig zu entsorgen. Dies wird im Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG), § 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft definiert