Kampfmittelräumung
durch Abtrag von Boden und sonstigen Stoffen
Die zu beräumende Fläche ist vor dem Aushub schichtenweise im Hinblick auf große Störkörper zu sondieren und von diesen punktuell zu beräumen. Befinden sich bauliche Anlagen, unter denen Kampfmittel vermutet werden, auf der Räumstelle, sind diese zurückzubauen. Der mit Kampfmitteln belastete Boden ist unter Einhaltung der DIN 4124 schichtenweise zu lösen. Die Schichtsohlen sind auf große Störkörper zu sondieren und von diesen zu räumen.
Der Aushub wird seitlich, auf einer kampfmittelfreien Fläche, bearbeitet. Dies kann in Abhängigkeit von der Handhabungsfähigkeit der Kampfmittel durch Umsetzen des Bodens mittels Spaten, durch Ausstreuen des Boden mittels Bagger oder durch mechanische Separation oder Siebung, gegebenenfalls unter Einsatz aktiver und/oder passiver Sonden, erfolgen.
Die für die Bearbeitung der Aushubmassen genutzte Fläche ist nach deren Abräumung erneut zu sondieren und von noch verbliebenen Kampfmitteln zu räumen. Abschließend werden Aushubsohle sowie Böschungswände mittels aktiver und/oder passiver Sonden sondiert und geräumt, bis die geforderte Qualität erreicht ist. Bei entsprechender Kampfmittelart und Anzahl der Störkörper kann die Bergung unter Beachtung der allgemeingültigen Verfahrensgrundsätze durch vollständige Umsetzung des Bodens und mechanischer
Separierung mittels Magnetabscheider (Permanentmagnet) und bei Vorhandensein von Nichteisenmetallen zusätzlich unter Einsatz von Wirbelstromabscheidern erfolgen. Werden Separationsanlagen eingesetzt, ist der Räumerfolg am Auslass der Anlage kontinuierlich visuell zu überprüfen. Geophysikalische Verfahren können hilfsweise eingesetzt werden.
Die Separierung der Kampfmittel kann auch ohne vorherige Sondierung entweder durch den Einsatz geeigneter Anbaugeräte für Erdbaumaschinen oder mittels Separieranlagen erfolgen. Der notwendige Aushub ist unter Aufsicht von fachtechnischem Personal (verantwortliche Person nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 Sprengstoffgesetz) durchzuführen. Eine wesentliche Voraussetzung zum Einsatz dieses Kampfmittelräumverfahrens ist die Siebfähigkeit des Bodens. Eine zweifelsfreie Identifikation des Einzelobjektes ist nicht notwendig, weil die zu erwartende Munition hinreichend bekannt ist. In diesen Fällen kann die Kampfmittelräumung mittels maschinellen Abtrags von Boden und sonstigen Stoffen ohne vorherige Ortung und Identifikation der Kampfmittel durchgeführt werden