Energieberatung
Beratung interdisziplinär: Potenziale erkennen, Kosten senken.
Mit einer individuellen Energie- und Ressourceneffizienzberatung bieten wir Unternehmen (KMU und Nicht-KMU) mit der Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme, ein wichtiges und aufschlussreiches Instrument: Unsere qualifizierte und unabhängige Beratung, nach den Normen DIN V 18599 und DIN EN 16247-1, hilft dabei, Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen, Energieeinsparungen zu realisieren und Fördermittel zu generieren.
Was ist die Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme?
Als Ablösung des BAFA-Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ entstand die modulare Bundesförderung für „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“. Diese besteht aus den drei Modulen:
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung
Mit einer individuellen Energieberatung bieten wir kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aber auch Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern ein wichtiges und aufschlussreiches Instrument: Unsere qualifizierte und unabhängige Beratung hilft dabei, Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.
Die Energieberatung zeigt Ihnen wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten auf. Wir begleiten anschließend auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale – bis hin zur Inbetriebnahme von einzelnen Maßnahmen.
Das Team Bode unterstützt Ihr Unternehmen transparent und unabhängig und berät Sie bei der Optimierung ihrer Energiebilanz für Anlagentechnik und baulichen Maßnahmen. Die Kostenreduzierung ihrer laufenden Mittel spielt dabei eine übergeordnete Rolle.
Wird die Energieberatung Nichtwohngebäude, Anlagen und systeme bezuschusst?
Zuschüsse und Förderungen im Gewerbe
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 6.000 Euro (nach BAFA Richtlinie).
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro (nach BAFA Richtlinie).
je nach Bundesland können weitere oder andere Fördertöpfe in Anspruch genommen werden - sprechen Sie uns an...