Blitzzement BZL
schnelle Belastbarkeit / für innen und außen / schnellhärtend
Blitzzement BZL
ist ein schnell abbindender Montagemörtel für eilige Dübel- und Einbauarbeiten, Abdichtungen etc.
Blitzzement BZL
findet überall dort Anwendung, wo schnell und einfach Reparaturen und Montagen durchgeführt werden, wie z.B. bei Maschinenmontagen, Verankerungen bei Türen, Zargen, Hallen- und Garagentoren, sanitären und elek-trischen Installation, Heizungsmontagen, sowie Abdichtungen und Dübelarbeiten.
TECHNISCHE DATEN
(- wurden bei + 20°C ermittelt, sofern nichts anderes vermerkt ist)
Farbe
: grau
Schüttdichte
: ca. 1,50 g/cm3
Erstarrungsbeginn
: nach ca. 3 - 4 Minuten
Lagerung
: trocken und gut verschlossen
Lagerdauer
: mind. 6 Jahr in festverschlossenen Originalgebinden
Lieferform
: siehe gültige Preisliste
Untergrundvorbehandlung
Der Untergrund ist zu säubern und gründlich vorzunässen. Staub, lose Teile, Verunreinigungen wie z.B. Öle, Fette, alte Farbreste, Schalöle oder Wachse, Teere oder Teeröle sind zu entfernen.
Mischung des Materials
In einem sauberen Gefäß werden zu 1 Raumteil Wasser ca. 3 Raumteile
Blitzzement BZL
gegeben und gut eingerührt.
Blitzzement BZL muß schnell angemacht werden, da sonst der Abbindeprozeß einsetzt, bevor das Material verarbeitet ist. Je nach Verwendungszweck ist das Verhältnis
Blitzzement BZL
: Wasser einzustellen.
Verarbeitung
Blitzzement BZL
ist sofort zu verarbeiten, da der Mörtel sehr schnell erhärtet. Die Erstarrung beginnt nach ca. 3 - 4 Minuten je nach Wasserzugabe. Bis zur Erstarrung sind die Einbauteile festzuhalten. Beim Pfropfen von Wasserdurchbrüchen möglichst trocken arbeiten und den Pfropfen aus
Blitzzement BZL
bis zum Erstarren festhalten und gegendrücken. Die Einbruchstelle sollte vorher schwalbenschwanzförmig erweitert werden. Nach ca.10-15 Minuten ist der Montagemörtel bereits belastbar.
Reinigung
Die Arbeitsgeräte sind nach Gebrauch sofort gründlich mit Wasser auszuwaschen.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Prospekt erteilten Auskünfte, Ratschläge und Hinweise haften wir ausschließlich im Rahmen unserer „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen“. Stand: 27.03.2005