Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und BetrSichV
Wir sind für Sie da, durch die Nutzung unserer Dienste können Sie beruhigt sein über die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Verwendung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Leitern und Tritten.
Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 und BetrSichV
Leitern, Tritte und Leiterzubehör wie Wandabstützungen oder Holmverlängerungen sind als technische Arbeitsmittel Tag für Tag in zahlreichen Betrieben im Einsatz und können aufgrund ihrer Belastung und Beanspruchung zum Sicherheitsrisiko werden. Zur Sicherheit hat der Unternehmer dafür Sorge zu tragen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Bei dieser wiederkehrenden Leiterprüfung, müssen Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, eine regelmäßige Überprüfung nach DGUV 208-016 durch eine befähigte Personen oder einen Sachkundigen durchführen zu lassen.
An wen richtet sich eine Leiter prüfung?
Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist wichtig wegen der Sicherheit der Mitarbeiter oder von Besuchern der Arbeitsstätte. In §4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es beispielsweise: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ In §14 der BetrSichV wird genauer auf die Prüfung der Arbeitsmittel eingegangen. Laut den Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern, Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft. (DGUV Information 208-016 / BGI 694) . Mit der Prüfung von Leitern und Tritten haben Unternehmen Rechtssicherheit und einen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.
Wie oft sollte die Prüfung wiederholt werden?
Die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 ist durch eine sachkundige Person mindestens 1 x jährlich durchzuführen. Jedoch bestimmte Zeitabstände zwischen den Prüfungen richten sich nach den gegebenen Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen und Kontrollen.
Wenn externe Experten die Prüfung von Leitern und Tritten durchführen, können sich Unternehmen ganz auf ihren Geschäftsalltag konzentrieren. Die Fachkräfte von Doman – Industrial Climbing Services überprüfen Ihre Leiter und Tritte und erstellen eine ordnungsgemäße Dokumentation.Unsere Prüfer sind fachkundige und zertifizierte Experten für die Prüfungen von Leitern und Tritten gemäß DGUV 208-016 und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Wir sind für Sie da, durch die Nutzung unserer Dienste können Sie beruhigt sein über die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Verwendung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Leitern und Tritten.