Betriebssicherheitsverordnung
Druckluftanlagen müssen regelmäßig auf mögliche Gefährdungen untersucht werden.
Dazu sind professionelle Gefährdungsbeurteilungen nötig. Diese erstellen wir in Zusammenarbeit mit dem TÜV sowie der Dekra. Für unsere Kunden bedeutet das: Sie erhalten ein umfassendes Gutachten zur Bewertung der Gefährdungslage ihres Druckluftnetzes und der Druckluftanlage – und sind damit auch in Sachen Betriebssicherheitsverordnung auf der sicheren Seite.
Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung
Ein solches Gutachten erstellen wir für unsere Kunden im Raum Oberhausen, dem Ruhrgebiet sowie weiteren Regionen Nordrhein-Westfalens auf Grundlage einer gründlichen Analyse, die wir an den Druckluftnetzen und deren einzelnen Komponenten durchführen. Dabei werden sowohl die Bauteile und Verbindungselemente umfassend geprüft, wie auch die Einsatzszenarien und das Arbeitsumfeld. Das heißt, eine Gefährdungsbeurteilung beinhaltet auch den Check der Arbeitsweise und Qualifikationen aller Mitarbeiter, die mit Druckluft in einem Unternehmen arbeiten. Schließlich basieren viele Beschädigungen oder Unfälle auf fehlendem Wissen um Themen wie Schutzausrüstung, Prüfpflichten, Arbeitsraumgestaltung, Beleuchtung oder Erste Hilfe. Ebenso wie Kompressoren, Filter, Abscheidebehälter, Rohrleitungen und Ventile steht deshalb auch der Umgang der Nutzer mit einer Druckluftanlage sowie das Arbeitsumfeld im Fokus einer professionellen Bewertung des Gefährdungspotentials.
Relevante Verordnungen immer im Blick
Den gesetzlichen Rahmen für diese Überprüfungen geben verschiedene Verordnungen vor. Die Gefährdungsbeurteilungen, die wir in Zusammenarbeit mit TÜV oder Dekra an den Anlagen unserer Kunden durchführen, entsprechen unter anderem den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung § 1 zur „Verwendung von Arbeitsmitteln“ sowie der Gefahrstoffverordnung § 7 zur „Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung“. Generell basiert unsere sicherheitstechnische Bewertung mit Gefährdungsbeurteilung auf der TRBS 2141 (TRBS = Technische Regel für Betriebssicherheit) und dem § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Darüber hinaus werden Beurteilungskriterien nach den Paragrafen 4, 8, 9 und 10 des Arbeitsschutzgesetzes angewandt.
Unser Gutachten gibt den Betreibern eines Druckluftnetzes einen aktuellen Überblick zum Stand von mehr als 13 verschiedenen Gefährdungsbereichen mit zahlreichen untergeordneten Gefährdungsfaktoren. Auf einen Blick lässt sich erkennen, an welchem Punkt optimiert werden sollte und in welchen Gefährdungsbereichen das Unternehmen aktuell keinen Handlungsbedarf hat. Sollte Handlungsbedarf festgestellt werden, stehen wir Ihnen natürlich gern beratend zur Seite, um den bestmöglichen, effizientesten Weg zur Beseitigung der Gefährdung zu finden beziehungsweise notwendige Schutzmaßnahmen zu implementieren. Basierend auf mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Arbeit als Druckluft-Spezialist für große, mittelständische und kleine Unternehmen, wissen wir ganz genau, welche Schritte bei bestehendem Handlungsbedarf eingeleitet werden sollten.